Daten werden zur Kontaktaufnahme und zur Bestätigung des erfolgreich eingereichten Onlineformulars verwendet.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss das Verfallsdatum des Impfstoffs mindestens 14 Tage in der Zukunft liegen.
Begründung der Notwendigkeit gemäß § 11 Abs. 6 Nr. 2 Buchstabe c)
Aus welchem Grund wäre die immunprophylaktische Versorgung der Tiere sonst ernstlich gefährdet?
Optional können begründende Dokumente wie bspw. Studien oder Erfahrungsberichte hochgeladen werden
Angabe der Bestände, in denen der Impfstoff zur Anwendung kommen soll.
Registriernummer nach Viehverkehrsverordnung
Name des Tierhalters sowie die Anschrift des Tierhalters (PLZ, Ort, Straße, Hausnr.)
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