Anzeige nach § 4 Abs. 1 Sächsische Wärmeplanungsverordnung – SächsWPVO

Informationen zur Kommune

Bitte tragen Sie den Namen Ihrer Kommune ein. Der zugehörige amtliche Gemeindeschlüssel wird anschließend automatisch ergänzt. Für eventuelle Rückfragen bitten wir zudem um Angabe einer Kontaktadresse, idealerweise ein Funktionspostfach, um bei künftigen Zuständigkeitswechseln zusätzlichen Aktualisierungsaufwand zu vermeiden.

Wählen Sie Ihre Kommune aus. Sollte Ihre Kommune nicht aufgelistet sein, schicken Sie bitte eine E-Mail an waermeplanung@smwa.sachsen.de.

Bitte geben Sie nach Möglichkeit ein Funktionspostfach an, um bei künftigen Zuständigkeitswechseln zusätzlichen Aktualisierungsaufwand zu vermeiden.

Informationen zum Wärmeplan

Wählen Sie bitte aus, ob es sich um den ersten Wärmeplan oder eine Fortschreibung eines bestehenden Wärmeplanes handelt.

Bitte geben Sie hier den Link zu Ihrem Wärmeplan ein. Ziel ist es, die kommunalen Wärmepläne zentral, voraussichtlich im Geoportal Sachsen, zu verlinken. Achten Sie bitte darauf, dass der Link direkt auf das Dokument verweist und nicht lediglich auf eine Start- oder Themenseite.

Bitte geben Sie hier den direkten Link zur PDF-Datei des Dokuments ein. Hinweis: Verlinkungen zu Startseiten Ihrer Kommune oder allgemeinen Themenseiten sind nicht zulässig.

Über diese Schaltfläche können Sie den Wärmeplan als PDF-Datei hochladen.

Zudem wird die Angabe benötigt, ob Ihre Wärmeplanung im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2 SächsWPVO erstellt wurde. Falls ja, geben Sie bitte an, ob die Planung im Rahmen einer Bundesförderung erfolgt ist. In diesem Fall gilt die Wärmeplanung als vergleichbar. Sollte keine Förderung erfolgt sein, bitten wir Sie, eine kurze Begründung zur Vergleichbarkeit Ihrer Planung beizufügen.

Hinweis: Wenn die Wärmeplanung nicht im Rahmen einer Bundesförderung durchgeführt wurde, ist eine Begründung beizufügen, aus der die Vergleichbarkeit mit den Anforderungen der Bundesförderung hervorgeht.

Erwarteter Bedarf an grünem Methan (§ 28 Abs. 5 WPG)

Bitte füllen Sie die folgenden Felder aus.

Grünes Methan: „im Sinne von Biomethan, das die Anforderungen an gasförmige Biomasse[1]Brennstoffe gemäß Buchstabe e erfüllt, Methan, das aus grünem Wasserstoff und biogenem oder atmosphärischem Kohlendioxid hergestellt ist, oder Kombinationen hiervon auch mit Beimischung von grünem Wasserstoff“
Zieljahr: das Jahr, in dem spätestens die Umstellung auf eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung abgeschlossen sein soll.

Erwartete Nettowärmeerzeugung

Bitte füllen Sie die erwartete Nettowärmeerzeugung in Wärmenetzen mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination aus beiden folgenden Felder aus.

am 01. Januar 2030

am 01. Januar 2040

am 01. Januar 2045

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Herausgeber

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Wilhelm-Buck-Straße 2
01097 Dresden

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