Landratsamt

Fragestunde Kreistagssitzung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten Sie die folgenden Regeln1 für die Fragestunde zu beachten.

  • Die Fragestunde sollte einen Zeitraum von 30 Minuten nicht überschreiten. 
  • Jeder Frageberechtigte erhält 3 Minuten (Gesamtzeitraum) Rederecht.
  • In dieser Zeit können bis zu 3 Fragen gestellt, Anregungen abgegeben und Vorschläge gemacht werden.

Für die nachträgliche schriftliche Beantwortung Ihrer Fragen bitten wir Sie, die folgenden Felder vollständig auszufüllen.

1 § 40 Abs. 3 Sächsische Landkreisordnung i. V. m. § 18 Abs. 5 Geschäftsordnung für den Kreistag und seine Ausschüsse

Ausfüllhinweise:

Sollten Ihre Fragen nicht mündlich in der Sitzung beantwortet werden können, erfolgt eine schriftliche Beantwortung. Für die Zusendung der Antwort wird die Angabe Ihrer Adresse benötigt. Sollten Sie ihre E-Mail-Adresse angeben, erhalten Sie die Antwort auf diesem Weg. Sofern die Felder nicht ausgefüllt sind, kann keine nachträgliche Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgen.

Die Informationspflichten nach DSGVO finden Sie auf unserer Internetseite: https://www.landratsamt-pirna.de/infopflichten-dsgvo.html.


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