Hinweis:
Die Vorschriften zum Baurecht, der Lebensmittelüberwachung, Immissionsschutz, Gesundheitsschutz und Jugendschutz sind einzuhalten. Änderungen gegenüber der erstatteten Anzeige sind unverzüglich der Stadtverwaltung Radeberg, Gewerbeamt, Markt 17-19, 01454 Radeberg, mitzuteilen. Die Daten gemäß § 2 Abs. 2 SächsGastG werden den zuständigen Behörden der Bauaufsicht, Lebensmittelüberwachung, Immissionsschutz, Gesundheitsschutz, Jugendschutz, Finanzbehörde und Zollverwaltung übermittelt.