Landratsamt

Antrag auf das Ruhen der Schulpflicht

gemäß § 29 Abs. 1 Sächsisches Schulgesetz

Hiermit beantrage ich für meine Tochter/ meinen Sohn das Ruhen der Schulpflicht

1 Schulpflichtiger

2 Sorgeberechtigte

Sorgeberechtigter 1

Bitte fügen Sie den entsprechenden Nachweis Ihrem Antrag bei.

Sorgeberechtigter 2

3 Gesundheitliche Gründe

4 Welche Schritte haben Sie schon unternommen?

4.1 Kontaktaufnahme mit der Schulleitung und/oder Schulsozialpädagogen?

4.2 Kontaktaufnahme mit dem Landesamt für Schule und Bildung bzgl. eines evtl. Schulwechsels, alternativen Lernangeboten oder evtl. eines schulpsychologischen Gutachtens?

4.3 Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt (JA) und/oder Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)?

Alle Hilfsangebote sind auf der Internetseite des Landratsamtes Pirna und unter https://www.landratsamt-pirna.de/download/Broschuere-Was-Jugendaemter-leisten.pdf zu finden.

Bei Kindern/Jugendlichen im Übergang zu berufsbildenden Schulen:

4.4 Kontaktaufnahme mit der Arbeitsagentur und/oder Jugendberufsagentur und/oder Berufseinstiegsbegleiter?

Alle Hilfsangebote zur Jugendberufsagentur sind unter www.jugendberufsagentur-soe.de zu finden.

Erklärung über die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht im Rahmen der Antragstellung

Für das Kind:

Hiermit entbinde/n ich/wir

Sorgeberechtigter 1


Sorgeberechtigter 2

im Rahmen des gestellten Antrages auf Ruhen der Schulpflicht bzw. zur Klärung der Schulfähigkeit meines Kindes ‐ insbesondere auch im Hinblick auf das Recht auf Bildung – nachfolgende Institutionen gegenseitig von ihrer Schweigepflicht

Ich willige ein, dass medizinische oder psychologische Befunde im Rahmen der Antragsbearbeitung durch die o. g. Stellen an das Amt für Bildung und ÖPNV übermittelt werden können.

Zudem entbinde ich folgende Ärzte oder Institutionen von ihrer Schweigepflicht gegenüber dem Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Amt für Bildung und ÖPNV:

Mir ist bekannt, dass ich diese Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.

Die Informationspflichten nach DSGVO finden Sie auf unserer Internetseite: https://www.landratsamt-pirna.de/infopflichten-dsgvo.html.


all fields marked with a (*) are required and must be filled out