Oberlandesgericht Dresden Schloßplatz 1 01067 Dresden
Registrierung für die Teilnahme am Auswahlverfahren
in dem Studiengang Rechtspflege
Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber,
vielen Dank für Ihr Interesse an einem Studium zur Rechtspflegerin oder zum Rechtspfleger.
Folgende Ausfüllhilfen und Hinweise haben wir für Sie zusammengestellt:
Haben Sie Fragen oder Probleme mit dem Formular?
Ihre Ansprechpartnerin: Frau Ehrlich Referentin für Ausbildung beim Oberlandesgericht Dresden Telefonnummer: 0351 446 1271 E-Mail an: bewerbung@olg.justiz.sachsen.de
Für weitere Informationen zum Beruf besuchen Sie bitte unsere Website Justiz in Sachsen - Rechtspflegerin und Rechtspfleger.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und wünschen Ihnen viel Erfolg!
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Sie als Beamtin/Beamter des Freistaats sachsenweit in den Gerichten und Staatsanwaltschaften eingesetzt werden können.
Bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands bitte hier den Staat angeben.
Es wird auf die Altersgrenze nach § 7 Sächsisches Beamtengesetz verwiesen; Ausnahmen werden im Einzelfall geprüft.
Voraussetzung für die Berufung in das Beamtenverhältnis ist grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit.
Bitte unter 1. bis 3. nur eine Auswahl treffen
Pflicht
Angaben zu Punkt "Allgemeine Hochschulreife"
Angaben zu Punkt "Fachhochschulreife"
Für die Berechnung des Notendurchschnitts berücksichtigen Sie bitte alle ausgewiesenen Fächer!
Angaben zu Punkt "schwerbehindert" (nach § 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX)
Angaben zu Punkt "gleichgestellt" (nach § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX)
Angaben zu Punkt "behindert ohne Gleichstellung"
Angaben zu Punkt "Antrag gestellt - Bescheid liegt noch nicht vor"
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beantwortung dieses Fragebogens freigestellt ist. Der Fragebogen dient lediglich dazu, den an der Auswahl beteiligten Stellen die Berücksichtigung behinderungsbedingter bzw. gesundheitlicher Gesichtspunkte zu ermöglichen. Er dient ebenfalls dazu, über Ihren Antrag auf Nachteilsausgleich bei der Bearbeitung des Online-Auswahltests zu entscheiden.
Datenschutzerklärung
Ich willige ein, dass meine in diesem Zulassungsantrag (einschließlich ggf. eingereichter Nachweise) gemachten Angaben am Oberlandesgericht Dresden elektronisch zur Durchführung des Zulassungsverfahrens verarbeitet werden.
Zudem beinhaltet meine Einwilligung im Auswahlverfahren die Übermittlung der Daten an die Fachhochschule Meißen.
Ich willige ferner darin ein, dass meine personenbezogenen Daten und mein Testergebnis für den Einstellungstermin verarbeitet werden und ich von dem Oberlandesgericht Dresden über das Verfahren informiert werde.
Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten an einen zur Durchführung des digitalen Auswahltests beauftragten Dritten weitergegeben und verarbeitet werden. Ich habe das Recht, dieser Datenverarbeitung jederzeit zu widersprechen.
Nähere Informationen über die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten kann ich auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Dresden unter Datenschutz - Oberlandesgericht Dresden - sachsen.de einsehen. Dies gilt auch für die weitere Verarbeitung meiner Daten an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum für den Fall der Aufnahme des Studiums (siehe auch Datenschutz HSF).
Dauer der Datenspeicherung im Auswahlverfahren
Die im Auswahlverfahren erhobenen Daten werden für die Dauer des Auswahlverfahrens gespeichert. Die Löschung der Daten erfolgt zwei Monate nach Abschluss des Auswahlverfahrens. Mit Einwilligung des Bewerbers können Daten länger aufbewahrt werden. Die endgültige Löschung erfolgt nach zwei Jahren.
Zwar bin ich nicht verpflichtet, die erhobenen Angaben zu machen, mir ist jedoch bewusst, dass mein Zulassungsantrag ohne meine Einwilligung in die Verarbeitung der Daten nicht bearbeitet werden kann.
Im gesamten Auswahlverfahren werden keine Kosten (Reisekosten, Verpflegung, Verdienstausfall usw.) übernommen. Mit dem Absenden dieses Formulars bestätigen Sie, dass Sie diese Informationen zur Kenntnis genommen haben.
Wir weisen Sie darauf hin, dass fehlerhafte Angaben zum Ausschluss aus dem Verfahren führen können.