Oberlandesgericht Dresden
Schloßplatz 1
01067 Dresden

Registrierung für die Teilnahme
am Auswahlverfahren für die 
Ausbildung

Justizfachwirtin und Justizfachwirt

Sehr geehrte Bewerberin,
sehr geehrter Bewerber,

 

vielen Dank für Ihr Interesse an einer Ausbildung zur Justizfachwirtin oder zum Justizfachwirt.

 

Folgende Ausfüllhilfen und Hinweise haben wir für Sie zusammengestellt:

 

  1. Formular ausfüllen und absenden: Dieses Formular kann über die Schaltfläche "Zwischenspeichern" zwischengespeichert werden. Dazu müssen Sie nach dem Auslösen der Schaltfläche Ihre E-Mail-Adresse eingeben. Anschließend erhalten Sie an die angegebene E-Mail-Adresse einen Link, über welchen Sie das aktuelle Formular zu einem späteren Zeitpunkt – maximal jedoch innerhalb von 72 Stunden nach Erstbearbeitung - weiterbearbeiten können.
     
  2. Eingangsbestätigung erhalten: Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden nach dem Absenden Ihrer Bewerbung eine Bestätigung per E-Mail. Sollte dies nicht geschehen, kontaktieren Sie uns bitte. 
     
  3. E-Mails regelmäßig prüfen: Wir kommunizieren während des Auswahlverfahrens hauptsächlich per E-Mail. Bitte geben Sie eine E-Mail-Adresse an, die Sie regelmäßig abrufen (auch den Spam-Ordner), damit Sie keine Einladung oder Zwischeninformation verpassen. 

Haben Sie Fragen oder Probleme mit dem Formular?

 

Ihre Ansprechpartnerin: 
Frau Dittmann
Referentin für Ausbildung beim Oberlandesgericht Dresden 
Telefonnummer: 0351 446 1278
E-Mail an: bewerbung@olg.justiz.sachsen.de 

 

Für weitere Informationen zum Beruf besuchen Sie bitte unsere Website Justiz in Sachsen - Justizfachwirtin und Justizfachwirt.

 

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und wünschen Ihnen viel Erfolg!

Persönliche Angaben

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Sie als Beamtin/Beamter des Freistaats sachsenweit in den Gerichten und Staatsanwaltschaften eingesetzt werden können.

Bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands bitte hier den Staat angeben.

Es wird auf die Altersgrenze nach § 7 Sächsisches Beamtengesetz verwiesen; Ausnahmen werden im Einzelfall geprüft.

Voraussetzung für die Berufung in das Beamtenverhältnis ist grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates oder die eines anderen Vertragsstaates des europäischen Wirtschaftraums.

Das angeforderte Zeugnis weist einen Noten-Durchschnitt aller von mir belegten Unterrichtsfächer von (z.B. 2,3) aus:

Für die Berechnung des Notendurchschnitts addieren Sie bitte die Noten des Zeugnisses in allen ausgewiesenen Fächern und dividieren Sie das Ergebnis durch die Anzahl der Fächer!

Bitte entnehmen Sie den Durchschnitt aus dem Zeugnis.

Entscheidend für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist das jeweils in der Klammer angegebene Zeugnis, welches auch zur Berechnung des Notendurchschnitts zu verwenden ist.

Das angeforderte Zeugnis weist einen Noten-Durchschnitt aller von mir belegten Unterrichtsfächer von (z.B. 2,3) aus:

Für die Berechnung des Notendurchschnitts addieren Sie bitte die Noten des Zeugnisses in allen ausgewiesenen Fächern und dividieren Sie das Ergebnis durch die Anzahl der Fächer!

Angaben zu Punkt "schwerbehindert" (nach § 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX)

Angaben zu Punkt "gleichgestellt" (nach § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX)

Angaben zu Punkt "behindert ohne Gleichstellung"

Angaben zu Punkt "Antrag gestellt - Bescheid liegt noch nicht vor"

Fragebogen für Menschen mit Behinderungen bzw. chronischen Krankheiten

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beantwortung dieses Fragebogens freigestellt 
ist. Der Fragebogen dient lediglich dazu, den an der Auswahl beteiligten Stellen die Berücksichtigung 
behinderungsbedingter bzw. gesundheitlicher Gesichtspunkte zu ermöglichen. Er dient ebenfalls 
dazu, über Ihren Antrag auf Nachteilsausgleich bei der Bearbeitung des Online-Auswahltests zu 
entscheiden.

Datenschutzerklärung

Ich willige ein, dass meine in diesem Zulassungsantrag (einschließlich ggf. eingereichter Nachweise) gemachten Angaben am Oberlandesgericht Dresden elektronisch zur Durchführung des Zulassungsverfahrens verarbeitet werden.

 

Zudem beinhaltet meine Einwilligung im Auswahlverfahren die Übermittlung der Daten an das Ausbildungszentrum Bobritzsch. 

 

Ich willige ferner darin ein, dass meine personenbezogenen Daten und mein Testergebnis für den Einstellungstermin verarbeitet werden und ich von dem Oberlandesgericht Dresden über das Verfahren informiert werde.

 

Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten an einen zur Durchführung des digitalen Auswahltests beauftragten Dritten weitergegeben und verarbeitet werden. Ich habe das Recht, dieser Datenverarbeitung jederzeit zu widersprechen. 

 

Nähere Informationen über die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten kann ich auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Dresden unter Datenschutz - Oberlandesgericht Dresden - sachsen.de einsehen. Dies gilt auch für die weitere Verarbeitung meiner Daten an dem Ausbildungszentrum Bobritzsch für den Fall der Aufnahme der Ausbildung (siehe auch Datenschutz - sachsen.de).

 

Dauer der Datenspeicherung im Auswahlverfahren

 

Die im Auswahlverfahren erhobenen Daten werden für die Dauer des Auswahlverfahrens gespeichert. Die Löschung der Daten erfolgt zwei Monate nach Abschluss des Auswahlverfahrens. Mit Einwilligung des Bewerbers können Daten länger aufbewahrt werden. Die endgültige Löschung erfolgt nach zwei Jahren.

Zwar bin ich nicht verpflichtet, die erhobenen Angaben zu machen, mir ist jedoch bewusst, dass mein Zulassungsantrag ohne meine Einwilligung in die Verarbeitung der Daten nicht bearbeitet werden kann.

 

Im gesamten Auswahlverfahren werden keine Kosten (Reisekosten, Verpflegung, Verdienstausfall usw.) übernommen. Mit dem Absenden dieses Formulars bestätigen Sie, dass Sie diese Informationen zur Kenntnis genommen haben.

Wir weisen Sie darauf hin, dass fehlerhafte Angaben zum Ausschluss aus dem Verfahren führen können.

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein. Anderenfalls ist ein Absenden des Formulars nicht möglich.