Landratsamt

Einreichung von Unterlagen zum Antrag auf Leistungen der Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

Bitte geben Sie das Datum des Anschreibens zur Anforderung von Unterlagen ein.

Das Aktenzeichen steht auf dem Anschreiben zur Abforderung. Es dient der schnellen Zuordnung. Liegt das Aktenzeichen nicht vor, ist der Wohnort der leistungsbegehrenden Person anzugeben.

Für wen werden Unterlagen eingereicht?

Unterlagen zur elektronischen Übermittlung

Upload von Dateien insgesamt max. 10 MB.

Angabe erforderlich zum Erhalt einer Übermittlungsbestätigung.

Die Informationspflichten nach DSGVO finden Sie auf unserer Internetseite: https://www.landratsamt-pirna.de/infopflichten-dsgvo.html.


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