Antrag auf Genehmigung einer Grundstückszufahrt 

Antragsteller

Vertretungsberechtigte Person

Antrag zur Genehmigung einer Errichtung, Änderung bzw. Rückbau einer Zufahrt

Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen! 

1. Angaben zum betreffenden Grundstück 

Zufahrt für:

2. Angaben zum Antragsteller, Bauherrn bzw. Grundstückseigentümer 

Nur auszufüllen, wenn abweichend vom Absender!

3. Angaben zum Bauausführenden

Die Bauarbeiten werden durch ein zugelassenes Fachunternehmen auf eigene Kosten ausgeführt. Es ist beabsichtigt, folgende Firma zu beauftragen: 

4. Beigefügte bzw. beizufügende Unterlagen 

5. Zusätzliche Bemerkungen bzw. Angaben 

6. Kenntnisnahme 

Hinweise zum Antrag auf Genehmigung einer Grundstückszufahrt 

1. Für die Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum sind die erforderlichen Genehmigungen, insbesondere verkehrsrechtliche Anordnungen, Sondernutzungserlaubnisse, Schachterlaubnisse durch den Grundstückseigentümer bzw. den Antragstellerr auf eigene Kosten einzuholen. 

2. Der Grundstückseigentümer bzw. Antragsteller ist verpflichtet, die Befestigung der Einfahrt auf seine Kosten und zu seinen Lasten so auszuführe, dasss Sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung sowie der anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

3. Grundlage für Arbeiten an Grundstückszufahrten einschließlich erforderlicher Bordsteinabsenkungen an öffentlichen Verkehrsflchen sind im Sinne der VOB/B die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen an Verkehrsfllächen (ZTVA-StB), Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTVE-StB), Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau(ZTV-SoBStB), Zusätzliche Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt (ZTV-Asphalt) und Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Pflasterdecken und Plattenbelägen (ZTV-PflasterStB), in der jeweils geltenden Fassung.

4. Die Arbeitsstellensicherung erfolgt nach Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) und Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA), in der jeweils geltenden Fassung.

5. Es ist sicher auszuschließen, dass Leitungsbestände der Versorgungsunternehmen beschädigt oder durch anschließende Nutzung gefährdet werden. 

6. Die Gestaltung der Grundstückseinfahrt im Bereich des Gehweges, des Straßenrand- bereiches, dem Schnittgerinne und aller zur Straße gehörenden Bestandteile hat entsprechend beiliegenden Lageplan zu erfolgen. 

7. Eine Ableitung von Oberflächenwasser von dem eigenen Grundstück über die Zufahrt auf öffentlichen Straßenraum ist nicht zulässig bzw. durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. 

8. Zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ist zusätzlich vor, den die freie Zufahrt zur Garage zeitweilig hindernde Anlagen, wie Tore, ein Stauraum für das wartende Kraftfahrzeug zu schaffen, soweit das Halten und Parken in öffentlichem Verkehrsraum nicht gestattet und gefahrlos möglich ist. 

9.Die im Zusammenhang mit der Bautätigkeit auftretenden Straßenverschmutzungen sind unverzüglich ohne Aufforderung zu beseitigen.

10. Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist der Genehmigungsbehörde zum Zweck der gemeinsamen Abnahme schriftlich anzuzeigen. Bis zur Abnahme ist der Antragsteller als Veranlasser der Maßnahme bzw. die beauftragte Firma für die Verkehrssicherheit im Bereich der Baustelle verantwortlich.

11. Die Unterhaltungspflicht der Zufahrten und Zugänge an innerörtlichen Gemeinde- straßen obliegt den Straßenanliegern bzw. dem Grundstückseigentümer. 

12. Für vorhandene, aber nicht mehr benötigte Grundstückszufahrten ist auf Kosten des Antragstellers der Rückbau zu beantragen.

13. Es bleibt vorbehalten, außer den vorstehenden, genannten Hinweisen/Bedingungen in Einzelfällen besondere Auflagen zu erteilen.

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