Stadtverwaltung

Ebersbach-Neugersdorf

Antragsteller
Projektbeschreibung
Projektkosten und Zuwendung
Zusammenfassung
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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

gem. der Richtlinie der Stadt Ebersbach-Neugersdorf über die Gewährung von Zuwendungen an Vereine, Gruppen und Initiativen in der jeweils geltenden Fassung


Mit der Richtlinie der Stadt Ebersbach-Neugersdorf über die Gewährung von Zuwendungen an Vereine, Gruppen und Initiativen fördert die Stadt Ebersbach-Neugersdorf soziale, kulturelle, sportliche und gesamtfreizeitliche Projekte oder Vorhaben in der Stadt Ebersbach-Neugersdorf. Sie hat zum Ziel, Kultur- und Kreativschaffende und sportlich-engagierte Akteure bei der Umsetzung von Projektideen und Vorhaben zu unterstützen.

Ansprechpartner der juristischen Person

Antragsteller (natürliche Person)

Der Verwendungsnachweis ist durch eine unterzeichnete Teilnahmeliste der Kinder bis 3 Monate nach Beendigung des Projekts zu erbringen. Bei Nichteinhaltung des Abrechnungstermins kann die Bewilligung des Zuschusses widerrufen werden.

Wieviele Kinder/Jugendliche sind im Projekt voraussichtlich mind. eingebunden?

Die Zuwendung beträgt mindestens 100,00 € und max. 1.000,00 €.

Die Antragstellenden sind verpflichtet, den Eigenanteil an den Gesamtkosten des Projektes von mindestens 10% zu tragen und nachzuweisen. Dieser kann z.B. aus Vereins-, Sponsoring-, Eintritts- oder Spendengeldern stammen.

  • die Umsetzung des Projektes im Gemeindegebiet der Stadt Ebersbach-Neugersdorf erfolgt,
  • mindestens ein Kind/Jugendlicher nachweislich an der Maßnahme beteiligt ist,
  • es einen nachgewiesenen Eigenanteil von mind. 10 % der Gesamtkosten gibt,
  • die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist,
  • die Höhe der beantragten Zuwendung zum Erreichen des Vorhabenzieles notwendig und angemessen ist und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entspricht,
  • die Förderung ausschließlich für den im Antrag bezeichneten Zweck verwendet wird.
  • Veranstaltung mit vorwiegend kommerziellem Charakter darstellt,
  • keine Maßnahme ist, die parteipolitischen Bekenntniszwecken dient,
  • dass sich die Maßnahme bzw. das Projekt, nicht gegen die freiheitliche Grundordnung richtet und gegen geltendes Recht verstößt, sowie
  • dass mit der Zuwendung keine laufenden Betriebskosten und regulären Personalkosten oder
  • Investitionskosten gedeckt werden.

Sofern Sie hier "E-Mail" auswählen, wird Ihnen das Bestätigungsschreiben, welches Bedingungen und Auflagen enthalten kann, nach Prüfung Ihres Antrages nur per E-Mail zugestellt.

Sobald Sie den Antrag abgeschickt haben, erhalten Sie eine Kopie des Antrages an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

Information zum Datenschutz gemäß § 13 DSGVO

 

Die Stadt Ebersbach-Neugersdorf erhebt Ihre personenbezogenen Daten für den Zweck der Bearbeitung Ihres Antrages auf Gewährung einer Zuwendung gem. der Richtlinie der Stadt Ebersbach-Neugersdorf über die Gewährung von Zuwendungen an Vereine, Gruppen und Initiativen in der jeweils geltenden Fassung auf der Grundlage von Art.6, Abs.1, Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung, i.V.m. § 3 und des Bundesdatenschutzgesetzes.

Die Speicherung der Daten erfolgt längstens bis zum Ablauf der im Aktenplan vorgegebenen Aufbewahrungsfristen. Die über die Basiskomponente Formularservice (BaK FS) übermittelten Daten werden auf dem Formularserver längstens 1 Monat gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie hier.

 

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und stimme dieser ausdrücklich zu.

Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns:

Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf

Hauptamt
SG Kinder, Bildung, Kultur

+49 3586 763150

kita-schulen@ebersbach-neugersdorf.de

 

 

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