Stadtverwaltung
Ebersbach-Neugersdorf
gem. der Richtlinie der Stadt Ebersbach-Neugersdorf über die Gewährung von Zuwendungen an Vereine, Gruppen und Initiativen in der jeweils geltenden Fassung
Mit der Richtlinie der Stadt Ebersbach-Neugersdorf über die Gewährung von Zuwendungen an Vereine, Gruppen und Initiativen fördert die Stadt Ebersbach-Neugersdorf soziale, kulturelle, sportliche und gesamtfreizeitliche Projekte oder Vorhaben in der Stadt Ebersbach-Neugersdorf. Sie hat zum Ziel, Kultur- und Kreativschaffende und sportlich-engagierte Akteure bei der Umsetzung von Projektideen und Vorhaben zu unterstützen.
Ansprechpartner der juristischen Person
Antragsteller (natürliche Person)
Der Verwendungsnachweis ist durch eine unterzeichnete Teilnahmeliste der Kinder bis 3 Monate nach Beendigung des Projekts zu erbringen. Bei Nichteinhaltung des Abrechnungstermins kann die Bewilligung des Zuschusses widerrufen werden.
Wieviele Kinder/Jugendliche sind im Projekt voraussichtlich mind. eingebunden?
Die Zuwendung beträgt mindestens 100,00 € und max. 1.000,00 €.
Die Antragstellenden sind verpflichtet, den Eigenanteil an den Gesamtkosten des Projektes von mindestens 10% zu tragen und nachzuweisen. Dieser kann z.B. aus Vereins-, Sponsoring-, Eintritts- oder Spendengeldern stammen.
Sofern Sie hier "ja" auswählen, wird Ihnen das Bestätigungsschreiben, welches Bedingungen und Auflagen enthalten kann, nach Prüfung Ihres Antrages nur per E-Mail zugestellt.
Sobald Sie den Antrag abgeschickt haben, erhalten Sie eine Kopie des Antrages an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
Die Stadt Ebersbach-Neugersdorf erhebt Ihre personenbezogenen Daten für den Zweck der Bearbeitung Ihres Antrages auf Gewährung einer Zuwendung gem. der Richtlinie der Stadt Ebersbach-Neugersdorf über die Gewährung von Zuwendungen an Vereine, Gruppen und Initiativen in der jeweils geltenden Fassung auf der Grundlage von Art.6, Abs.1, Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung, i.V.m. § 3 und des Bundesdatenschutzgesetzes.
Die Speicherung der Daten erfolgt längstens bis zum Ablauf der im Aktenplan vorgegebenen Aufbewahrungsfristen. Die über die Basiskomponente Formularservice (BaK FS) übermittelten Daten werden auf dem Formularserver längstens 1 Monat gespeichert.
Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und stimme dieser ausdrücklich zu.
Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns:
Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf
Hauptamt SG Kinder, Bildung, Kultur
+49 3586 763150
kita-schulen@ebersbach-neugersdorf.de
Hinweis:
Wenn Sie die Bearbeitung des Antrages unterbrechen und später fortsetzen wollen, tragen Sie bitte hier Ihre E-Mail-Adresse ein und klicken auf "Antrag zwischenspeichern und Bearbeitung beenden".
Im Anschluss daran erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link, über den das Formular mit den bisher von Ihnen eingegebenen Daten wieder aufgerufen und weiter bearbeitet werden kann.
Bitte beachten Sie, dass der Link nur 7 Tage gültig ist. Danach wird der angefangene Antrag automatisch gelöscht.
Sofern Sie die Bearbeitung des Antrages nicht fortsetzen wollen, haben Sie die Möglichkeit, über den Link das Formular aufzurufen und dort mit dem Button "Zwischenspeicherung löschen" alle Daten sofort zu löschen. Die Löschung des Vorgangs wird Ihnen per E-Mail bestätigt.
Wir senden den Link zum zwischengespeicherten Formular an diese Adresse.