Stadtverwaltung

Ebersbach-Neugersdorf

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Zusammenfassung
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Verwendungsnachweis

gem. der Richtlinie der Stadt Ebersbach-Neugersdorf über die Gewährung von Zuwendungen an Vereine, Gruppen und Initiativen in der jeweils geltenden Fassung


Der Verwendungsnachweis ist durch eine unterzeichnete Teilnahmeliste der Kinder/Jugendlichen und eine Ausgabennachweisliste bis 3 Monate nach Beendigung des Projekts zu erbringen. Bei Nichteinhaltung des Abrechnungstermins kann die Bewilligung des Zuschusses widerrufen werden.

Ansprechpartner der juristischen Person

Antragsteller (natürliche Person)

6-stellige Antragsnummer des Zuwendungsantrages

Wieviele Kinder/Jugendliche waren im Projekt lt. Teilnahmeliste eingebunden?

Die Zuwendung beträgt mindestens 100,00 € und max. 1.000,00 €.

Die Antragstellenden sind verpflichtet, den Eigenanteil an den Gesamtkosten des Projektes von mindestens 10% zu tragen und nachzuweisen. Dieser kann z.B. aus Vereins-, Sponsoring-, Eintritts- oder Spendengeldern stammen.

Upload Teilnahmeliste und ggf. weitere Dateien

Hier können Sie eine leere Teilnahmeliste  herunterladen, sofern Ihnen diese noch nicht vorliegt.

Hier können Sie eine leere Ausgabennachweisliste herunterladen, sofern Ihnen diese noch nicht vorliegt.

Bankverbindung

Die Zuwendung soll auf folgendes Konto überwiesen werden:

Sofern Sie hier "ja" auswählen, wird Ihnen eine Information über die Auszahlung der beantragten Zuwendung nach Prüfung des Verwendungsnachweises nur per E-Mail zugestellt.

Bestätigung der Angaben

Sobald Sie den Verwendungsnachweis abgeschickt haben, erhalten Sie eine Kopie an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

Information zum Datenschutz gemäß § 13 DSGVO

Die Stadt Ebersbach-Neugersdorf erhebt Ihre personenbezogenen Daten für den Zweck der Bearbeitung Ihres Verwendungsnachweises zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gem. der Richtlinie der Stadt Ebersbach-Neugersdorf über die Gewährung von Zuwendungen an Vereine, Gruppen und Initiativen in der jeweils geltenden Fassung auf der Grundlage von Art.6, Abs.1, Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung, i.V.m. § 3 und des Bundesdatenschutzgesetzes.

Die Speicherung der Daten erfolgt längstens bis zum Ablauf der im Aktenplan vorgegebenen Aufbewahrungsfristen. Die über die Basiskomponente Formularservice (BaK FS) übermittelten Daten werden auf dem Formularserver längstens 1 Monat gespeichert.

Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie, wenn Sie ganz unten auf "Datenschutz" in der Fußzeile dieses Formulars klicken.

 

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und stimme dieser ausdrücklich zu.

Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns:

Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf

Hauptamt
SG Kinder, Bildung, Kultur

+49 3586 763150

kita-schulen@ebersbach-neugersdorf.de

 

Antrag Zwischenspeichern / Bearbeitung unterbrechen

Hinweis:

Wenn Sie die Bearbeitung des Antrages unterbrechen und später fortsetzen wollen, tragen Sie bitte hier Ihre E-Mail-Adresse ein und klicken auf "Antrag zwischenspeichern und Bearbeitung beenden".

 

Im Anschluss daran erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link, über den das Formular mit den bisher von Ihnen eingegebenen Daten wieder aufgerufen und weiter bearbeitet werden kann. 

 

Bitte beachten Sie, dass der Link nur 7 Tage gültig ist. Danach wird der angefangene Antrag automatisch gelöscht.

 

Sofern Sie die Bearbeitung des Antrages nicht fortsetzen wollen, haben Sie die Möglichkeit, über den Link das Formular aufzurufen und dort mit dem Button "Zwischenspeicherung löschen" alle Daten sofort zu löschen. Die Löschung des Vorgangs wird Ihnen per E-Mail bestätigt.

Wir senden den Link zum zwischengespeicherten Formular an diese Adresse.

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