Stadtverwaltung

Ebersbach-Neugersdorf

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Verwendungsnachweis

gem. der Richtlinie der Stadt Ebersbach-Neugersdorf über die Gewährung von Zuwendungen an Vereine, Gruppen und Initiativen in der jeweils geltenden Fassung


Der Verwendungsnachweis ist durch eine unterzeichnete Teilnahmeliste der Kinder/Jugendlichen bis 3 Monate nach Beendigung des Projekts zu erbringen. Bei Nichteinhaltung des Abrechnungstermins kann die Bewilligung des Zuschusses widerrufen werden.

Ansprechpartner der juristischen Person

Antragsteller (natürliche Person)

Wieviele Kinder/Jugendliche waren im Projekt lt. Teilnahmeliste eingebunden?

Die Zuwendung beträgt mindestens 100,00 € und max. 1.000,00 €.

Die Antragstellenden sind verpflichtet, den Eigenanteil an den Gesamtkosten des Projektes von mindestens 10% zu tragen und nachzuweisen. Dieser kann z.B. aus Vereins-, Sponsoring-, Eintritts- oder Spendengeldern stammen.

Upload Teilnahmeliste und ggf. weitere Dateien

Hier können Sie eine leere Teilnahmeliste  herunterladen, sofern Ihnen diese noch nicht vorliegt.

Hier können Sie eine leere Ausgabennachweisliste herunterladen, sofern Ihnen diese noch nicht vorliegt.

Bankverbindung

Die Zuwendung soll auf folgendes Konto überwiesen werden:

Sofern Sie hier "E-Mail" auswählen, wird Ihnen eine Information über die Auszahlung der beantragten Zuwendung nach Prüfung des Verwendungsnachweises nur per E-Mail zugestellt.

Sobald Sie den Verwendungsnachweis abgeschickt haben, erhalten Sie eine Kopie an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

Information zum Datenschutz gemäß § 13 DSGVO

 

Die Stadt Ebersbach-Neugersdorf erhebt Ihre personenbezogenen Daten für den Zweck der Bearbeitung Ihres Verwendungsnachweises zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gem. der Richtlinie der Stadt Ebersbach-Neugersdorf über die Gewährung von Zuwendungen an Vereine, Gruppen und Initiativen in der jeweils geltenden Fassung auf der Grundlage von Art.6, Abs.1, Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung, i.V.m. § 3 und des Bundesdatenschutzgesetzes.

Die Speicherung der Daten erfolgt längstens bis zum Ablauf der im Aktenplan vorgegebenen Aufbewahrungsfristen. Die über die Basiskomponente Formularservice (BaK FS) übermittelten Daten werden auf dem Formularserver längstens 1 Monat gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie hier.

 

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und stimme dieser ausdrücklich zu.

Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns:

Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf

Hauptamt
SG Kinder, Bildung, Kultur

+49 3586 763150

kita-schulen@ebersbach-neugersdorf.de

 

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