Stadtverwaltung Pirna
Fachgruppe Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Am Markt 1/2

01796 Pirna

Familienpass der Stadt Pirna

 

Der Familienpass der Stadt Pirna soll einen Beitrag dazu leisten, die Stadt Pirna familien- und kinderfreundlicher zu machen. Mit ihm erhalten Familien zahlreiche Vergünstigungen. Antragsberechtigt sind ausschließlich Einwohner der Stadt Pirna.

Die genauen Regelungen sind in der Richtlinie zum Familienpass der Stadt Pirna unter der Rubrik Kinder-, Jugend- und Familienhilfe zu finden.

 

Vergünstigungen mit dem Familienpass

Der Familienpass der Stadt Pirna berechtigt seinen Inhaber zur Inanspruchnahme folgender Vergünstigungen:

  • 50 % Ermäßigung auf Eintrittsgelder des Geibeltbades (nur Freibad)
  • kostenloser Eintritt in das Stadt Museum Pirna, die Stadt Bibliothek Pirna und die Richard-Wagner-Stätten Graupa
  • kostenlose Ausstellung vom Personalausweis bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
  • 50 % Ermäßigung auf Eintrittsgelder für die öffentlichen Altstadt- und Sonnensteinführungen

 

Berechtigte für den Familienpass

Einen Familienpass der Stadt Pirna können erhalten:

  • Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern,
  • Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind,
  • Familien oder Alleinerziehende mit einem kindergeldberechtigten Kind mit Handicap mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50,

wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Gebiet der Stadt Pirna haben.

 

Beantragung des Familienpasses

Die Beantragung erfolgt bei der Stadtverwaltung Pirna. Dazu sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • die aktuelle Bescheinigung der Familienkasse Sachsen/ des Arbeitgebers über die kindergeldberechtigten Kinder
    Kontoauszüge bzw. Gehaltsabrechnungen sind als Nachweis nicht ausreichend und können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht verwendet werden.
  • der Schwerbehindertenausweis bei Familien mit einem schwerbehinderten Kind

Der Familienpass ist einkommensunabhängig, d. h. es erfolgt keine Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Für die Beantragung eines Teilausweises zum Familienpass ist ein Passbild für jeden Teilausweis erforderlich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist die Berechtigung von der Stadtverwaltung Pirna neu festzustellen und durch Sichtvermerk im Familienpass kenntlich zu machen.

 

Bei positiver Prüfung und vorliegen aller geforderten Dokumente wird Ihnen Ihr Familienpass innerhalb der nächsten Tage per Post an die im Antrag angegebene Adresse zugesendet.

Darüber hinaus gibt es den Familienpass des Freistaates Sachsen, der weitere Vergünstigungen für Familien bereit hält.

Landesfamilienpass hier beantragen

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link familie.sachsen.de.

Familienpass der Stadt Pirna beantragen

1. Informationen zum/zur Antragsteller/in

Informationen zum anderen Elternteil

2. Informationen zu Ihren Kindern

Die Angabe Nachweis Schwerbehinderung über diese Formular ist freiwillig - Sie können den Schwerbehindertennachweis Ihres Kindes auch bei Selbstabholung des Familienpasses vorzeigen.

Möchten Sie auf den Weg zum Rathaus verzichten, benötigen wir eine Kopie als Nachweis.

3. Anlagen

Die Angabe Nachweis Wohnort über dieses Formular ist freiwillig - Sie können Ihren Ausweis auch bei Selbstabholung vorzeigen.

Möchten Sie auf den Weg zum Rathaus verzichten, benötigen wir eine Kopie Ihres Personalausweises als Nachweis über Ihren Wohnsitz in Sachsen.

Bei positiver Prüfung Ihres Antrags und entsprechenden vorliegenden Nachweisen wird Ihnen der Familienpass der Stadt Pirna innerhalb der nächsten Tage an die o. g. Adresse zugesendet.

 

Bei nichtvorliegen der notwendigen Unterlagen erfolgt eine Abholung durch den Antragsteller/die Antragstellerin im Bürgerbüro.

Sie finden die ausführlichen datenschutzrechtlichen Informationen in der Fußzeile des Dokuments

Datenschutzrechtliche Informationen

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