Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe außerhalb einer Schießstätte

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Hinweise

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Stellen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe außerhalb einer Schießstätte gemäß § 10 Abs. 5 WaffG direkt online.

Damit die Genehmigung rechtzeitig erteilt werden kann, reichen Sie diesen Antrag bitte vollständig mindestens 14 Tage vor dem Zeitpunkt des Schießens in der Behörde ein.

Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 5 WaffG muss bei der Beantragung einer Schießerlaubnis eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million EUR pauschal für Personen- und Sachschäden nachgewiesen werden .
Des Weiteren muss aus dem Nachweis hervorgehen, welche Sache (behördlich genehmigter Abschuss von Tieren in Weide- oder Gehegehaltung) in welcher Höhe versichert ist.

 

Bitte halten Sie eine Kopie des Versicherungscheines mit diesen Eigenschaften als PDF-Datei bereit.

Der Antragsteller muss der Inhaber der waffenrechtlichen Erlaubnis, also der Schütze sein. Nicht der Grundstücksinhaber

Das ist kein Problem. Mit dem Button "Zwischenspeichern" können Sie das Formular mit den bisher eingegebenden Daten auf unserem System eine Zeit lang parken.

Sie erhalten per E-Mail einen Link zu Ihrem Vorgang mit dem aktuellen Bearbeitungsstand. Im angegebenen Zeitraum können Sie an genau der Stelle weitermachen wo Sie aufhören mussten.

Datenschutzhinweise

Mögliche Ausprägungen: NatPers (Der Inhaber des Kontos ist eine natürliche Person - z.B. ein Einzelunternehmer) oder NNatPers (bei einer nicht natürlichen Person - z.B. eine GmbH)
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.
Ihre persönlichen Daten

Der Antragsteller muss der Inhaber der waffenrechtlichen Erlaubnis bzw. Schütze sein.

Sind mehrere Schützen beteiligt, ist der Antragsteller der Leiter des Schießens.



Ihre waffenrechtliche Erlaubnis
Auftraggeber (Verein / Weideinhaber / Gatterinhaber)
Daten zur Sache
verwendete Schusswaffen
Aufstellung der beteiligten Schützen
Schütze
Abschluss

Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 5 WaffG muss bei der Beantragung einer Schießerlaubnis eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million EUR pauschal für Personen- und Sachschäden nachgewiesen werden (Kopie der Versicherung beilegen).
Des Weiteren muss aus dem Nachweis hervorgehen, welche Sache (behördlich genehmigter Abschuss von Tieren in Weide- oder Gehegehaltung) in welcher Höhe versichert ist.

Erklärung des Antragstellers

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