Landratsamt
Anzeige über das Abbrennen eines Feuerwerks
Anzeigepflichtiger
Erlaubnisinhaber nach § 7 SprengG
Für das Abbrennen verantwortliche Person
Angaben zum Feuerwerk
Art und Umfang des Feuerwerks
in Metern
in Metern, gem. SprengVwV
Vorgesehene Sicherheitsmaßnahmen
insbes. Absperrmaßnahmen, Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit
bspw. Zurückschneiden von brandempfindlichen Bewuchs, Bereitstellung zusätzlicher Löschmittel)
Eine Kopie dieser Anzeige wird an Ihre angegebene E-Mail-Adresse versandt.