Anzeige eines Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrplans gemäß § 32 Abs. 1 WPG

Nach § 32 Abs. 1 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) in Verbindung mit § 8 der Sächsischen Wärmeplanungsverordnung (SächsWPVO) ist jeder Betreiber eines Wärmenetzes verpflichtet, beim Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) den Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan bis zum 31. Dezember 2026 anzuzeigen.

A) Allgemeine Angaben zum Wärmenetz

1. Name der Gemeinde, in der das Versorgungsgebiet des gemeldeten Wärmenetzes liegt.

Der zugehörige amtliche Gemeindeschlüssel wird anschließend automatisch ergänzt

Wählen Sie Ihre Kommune aus. Sollte Ihre Kommune nicht aufgelistet sein, schicken Sie bitte eine E-Mail an waermeplanung@smwa.sachsen.de.

Insofern es sich um ein interkommunales Wärmenetz handelt, geben Sie bitte auch die zweite angebundene Kommune an.

Wählen Sie Ihre Gemeinde aus. Sollte Ihre Gemeinde nicht aufgelistet sein, schicken Sie bitte eine E-Mail an waermeplanung@smwa.sachsen.de.

2. Name des Wärmenetzes, auf das sich diese Meldung bezieht.

 

Wählen Sie den bzw. einen Namen für das Wärmenetz in Abgrenzung von evtl. mehreren Wärmenetzen in der Kommune bzw. die durch Sie betrieben werden.

3. Betreiber des Wärmenetzes, auf das sich diese Meldung bezieht

Natürliche oder juristische Person oder rechtlich unselbstständige Organisationseinheit, welche das jeweilige Wärmenetz betreibt.

4. Kerndaten des Wärmenetzes, auf das sich diese Meldung bezieht


Der Teil B) dieses Formulars wird automatisch ausgeblendet, sobald Sie mindestens eine der Bedingungen ankreuzen, da dann keine Pflicht zur Meldung besteht. In diesem Fall bitten wir Sie dennoch den Teil A) ausgefüllt abzugeben. Dies ermöglichst es uns, mit Ihnen in Kontakt zu treten und Sie bspw. über gesetzliche Neuerungen sowie landesspezifische Förderprogramme zu informieren.


B) Angaben zu dem Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan

Bitte beziehen Sie die nachfolgenden Angaben aus den Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan ausschließlich auf das von Ihnen mit diesem Formular gemeldete Wärmenetz.

5. Geplante jährliche Nettowärmeerzeugung gemäß § 29 Abs. 1 WPG

JaNein
mind. 30 % ab dem 1. Januar 2030
mind. 80 % ab dem 1. Januar 2040
JaNein
eine Genehmigung nach dem Bundesberggesetz vom 13. August 1980 (BGBI. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBI. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist, erforderlich ist
eine Genehmigung nach dem Wasserhaushaltsgesetz erforderlich ist und die Erlaubnis oder Bewilligung nicht innerhalb von zwei Jahren erfolgt
Investitionen im Umfang von mind. 150 Millionen Euro durchgeführt werden

Die Nichteinhaltung der bundesgesetzlichen Vorgaben zur geplanten jährlichen Nettowärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination daraus ist gegeben, wenn:

  •  das Wärmenetz nahezu ausschließlich gewerbliche und industrielle Verbraucher mit Prozesswärme versorgt und die Zielgröße von mindestens 80% lediglich für das Jahr 2040 nicht eingehalten wird (s. Frage 5.1 gemäß § 29 Abs. 4 WPG) oder
  • im Wärmenetz zur Dekarbonisierung mind. eine komplexe Maßnahme umsetzt (s. Frage 5.2) und die Frage 5.3 mindestens einmal mit »Nein« beantwortet wurde oder
  • das Wärmenetz die Zielgröße von 30% für das Jahr 2030 und/oder die Zielgröße von 80% für das Jahr 2040 nicht einhält (s. Frage 5) und die Einhaltung der Vorgaben zu einer unbilligen Härte führen würde (gem. § 29 Abs. 2 WPG).

Trifft einer dieser Fälle auf Ihr Wärmenetz zu, können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung nach § 29 Abs. 2 WPG per E-Mail einreichen:

waermeplanung@smwa.sachsen.de

Dem Antrag muss ein Nachweis der unbilligen Härte sowie die im § 29 Abs. 2 WPG aufgeführten Unterlagen beiliegen.

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz prüft den Antrag und trifft eine Einzelfallentscheidung.

Nach Erstellung des Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplans ist dieser auf Ihrer Internetseite gemäß § 32 Abs. 1 WPG zu veröffentlichen.

 

Bitte geben Sie hier den direkten Link zur pdf-Datei Ihres Wärmenetzausbau- und dekarbonisierungsfahrplans ein. 

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Herausgeber

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA)
Wilhelm-Buck-Straße 2
01097 Dresden

+49 351 564-85099
waermeplanung@smwa.sachsen.de
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