Antrag auf Übermittlung von Daten des Liegenschaftskatasters

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
Schritt 5

Hinweise

 

Hier können Sie einen Online-Antrag auf Übermittlung von Daten des Liegenschaftskatasters stellen.

 

Die Bereitstellung der Daten ist kostenpflichtig.

 

Bitte halten Sie eventuell notwendige Nachweise oder Bevollmächtigungen als PDF-Datei bereit.

Klicken Sie für weitere Informationen. 

Bitte beachten Sie, dass es sich um ein Online-Antragsverfahren handelt. Es wird kein Antrag in Papierform oder eine Unterschrift benötigt.


Füllen Sie einfach das Formular online aus und reichen dieses anschließend digital mit der Schaltfläche "senden" beim Landratsamt Meißen, Kreisvermessungsamt, ein. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit Ihrer Antragsnummer, sobald Ihr Antrag in unserem System registriert wurde.

 

Im Anschluss werden die Daten des Liegenschaftskatasters nach Ihren Angaben bereitgestellt. Der Kostenbescheid wird Ihnen postalisch zugesandt.

Auszüge aus der Liegenschaftskarte

  • Die Übermittlung erfolgt als Präsentationsausgabe, also als Papierausdruck ("Standardausdruck") oder elektronisches Dokument (PDF).
  • Die Ausfertigung erfolgt standardmäßig im Maßstab 1:1000 im DIN A4-Format.
  • Die Ausgabe ist in Farbe oder Schwarz-Weiß möglich.
  • Mit jedem Auszug wird eine Zeichenerklärung (Legende) zur besseren Verständlichkeit ausgegeben.
  • Die Auszüge können wahlweise die Ergebnisse der Bodenschätzung oder die Kennzeichnung von Grenzpunkten mit besonderen Katasternachweisen enthalten.

Auszüge  aus den Flurstücks- und Eigentumsnachweisen

  • Die Übermittlung erfolgt als Präsentationsausgabe, also als Papierausdruck ("Standardausdruck") oder elektronisches Dokument (PDF).
  • Folgende Nachweise können bereitgestellt werden:
    • Flurstücksnachweis (mit Bodenschätzung verfügbar)
    • Flurstücks- und Eigentumsnachweis (mit Bodenschätzung verfügbar)
    • Grundstücksnachweis
    • Bestandsnachweis

Informationen aus den Liegenschaftskatasterakten

  • Die Übermittlung erfolgt als Präsentationsausgabe, also als Papierausdruck ("Standardausdruck") oder elektronisches Dokument (PDF).
  • Liegenschaftskatasterakten umfassen z. B. Fortführungsnachweise, Fortführungsrisse (Zahlennachweise) und historische Katasterkarten (graphische Nachweise). 

 

Digitale Daten des Liegenschaftskatasters

  • Die Datenübermittlung von sogenannten Replikationen (Kopien der Datensätze) ist in verschiedenen Dateiformaten möglich:
    • Bestandsdatenauszug im NAS-Datenformat (Normbasierte Austauschschnittstelle), optional mit Eigentümerdaten und Ergebnissen der Bodeschätzung)
    • Liegenschaftskarte im DXF-Datenformat, optional mit Ergebnissen der Bodenschätzung
    • Liegenschaftskarte im GeoTIFF-Datenformat, optional mit Ergebnissen der Bodenschätzung
    • Liegenschaftskarte im SHAPE-Datenformat
    • Eigentümerdaten im CSV-Datenformat

Auf den Seiten des Landesamtes für Geobasisinformation Sachsen finden Sie Beispiele für übermittelbare Auszüge aus dem Liegenschaftskatster und  digitale Daten des Liegenschaftskatasters.

Auszüge aus der Liegenschaftskarte

 

Die Gebühren werden inklusive Mehrwertsteuer pro Blatt und für farbige und schwarz-weiße Auszüge gleich berechnet. Es gibt keine Gebührenunterschiede zwischen Papierauszug und PDF-Datei. Bei Papierauszügen kommen jedoch Porto- und Verpackungskosten hinzu.

 

Formate               Gebühr zzgl. 19% Mehrwertsteuer
DIN A4, A3           20,00 Euro
DIN A2, A1, A0     40,00 Euro

 

Auszüge aus  den Flurstücks- und Eigentumsnachweisen

 

Die Gebühren werden nach Art und Umfang der Nachweise berechnet.

  • Die Gebühren für einen Flurstücksnachweis sowie für einen Flurstücks- und Eigentumsnachweis belaufen sich auf 10 Euro je Flurstück, mindestens aber 15 Euro.
  • Für einen Grundstücksnachweis werden 10 Euro je Grundstück, mindestens aber 15 Euro Gebühren erhoben. 
  • Für Bestandsnachweise fallen Gebühren von 20 Euro je Bestand an. 
  • Die Gebühr für Flurstücks- und Eigentumsnachweise mit Angaben zu benachbarten Flurstücken beläuft sich auf 20 Euro je Flurstück, auf das sich der Antrag bezieht.

Alle Gebühren  zzgl. 19% Mehrwertsteuer.
 

Digitale Daten des Liegenschaftskatasters

 

Die Gebühren werden je Replikation (Kopie der Datensätze) und nach individuellem antragsbezogenem Bearbeitungsaufwand berechnet.

 

Datenformate                           Gebühr
NAS, DXF, GeoTIFF, SHAPE    25 Euro bis 500 Euro

 

Alle Gebühren ohne Mehrwertsteuer.

 

Informationen aus den Liegenschaftskatasterakten

 

Die Gebühren werden pro Blatt und für farbige und schwarz-weiß Auszüge gleich berechnet.

  • In gedruckter Form (Fortführungsnachweise ausgenommen) ist die Gebühr gleich der Gebühren für die Bereitstellung von Auszügen aus der Liegenschaftskarte (siehe oben). 
  • In digitaler Form (Fortführungsnachweise ausgenommen) wird eine Gebühr von 15 Euro je zugrundeliegendes Blatt erhoben. 
  • Für Fortführungsnachweise in gedruckter Form oder als elektronisches Dokument wird eine Gebühr von 2 Euro je zugrundeliegendes Blatt erhoben, mindestens aber 20 Euro. 

Alle Gebühren ohne Mehrwertsteuer.

 

Rechtliche Grundlagen

 

Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz

Sächsisches Verwaltungskostengesetz

Sächsische Vermessungskostenverordnung

Daten mit Angaben zum Eigentümer, z. B. Flurstücks- und Eigentumsnachweise, werden an Eigentümer der Flurstücke ausgegeben, soweit die Daten ihr Flurstück betreffen. Des Weiteren werden die Daten Behörden und Noatren bereitgestellt. Die Bereitstellung erfolgt ausschließlich verschlüsselt.

Anderen Personen werden diese Daten nur bereitgestellt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und offenkundig schutzwürdige Interessen Betroffener nicht entgegenstehen.

Der Nachweis des Berechtigten Interesse ist u. a. möglich durch:

  • Eintrag als Eigentümer im Grundbuch
  • Kopie des Kaufvertrages
  • Vollmacht des Betroffenen

Die Angaben Ihres Antrages werden geprüft. Sollten weitere Informationen von Ihnen benötigt werden, werden wir Sie telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.

Wenn Sie Rückfragen haben, dann wenden Sie sich gern unter Angabe Ihrer Bestellnummer an uns. Diese finden Sie auf Ihrem abgesandten Formular und in der E-Mail mit der Eingangsbestätigung.

 

Telefon:  03521 725-2105

E-Mail:  kreisvermessungsamt@kreis-meissen.de

 

Öffnungszeiten Kreisvermessungsamt

Montag:            09:00 - 11:30 Uhr

Dienstag:          09:00 - 11:30 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch:         geschlossen

Donnerstag:     09:00 - 11:30 Uhr |  13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:             geschlossen

Datenschutzhinweise

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
Schritt 5
Ihre Daten

Bei GbR ist ein Gesellschafter mit Vor- und Zunamen zu benennen. 

Kostenübernahme

Bei GbR ist ein Gesellschafter mit Vor- und Zunamen zu benennen. 

Bitte laden Sie hier eine Erklärung zur Übernahme der Kosten hoch (zum Beispiel Auftrag oder Vollmacht)

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
Schritt 5
Angaben zur Gebietsabgrenzung

Sollten Sie die Daten nicht zur Hand haben, können Sie das Geoportal des Landreises Meißen nutzen. 

Wenn das beantragte Gebiet Flurstücke in mehreren Gemeinden und/oder Gemarkungen umfasst, so geben Sie bitte nur eine Gemeinde, eine Gemarkung und ein Flurstück an und stellen Sie die vollständige Liste aller beantragten Flurstücke als Anhang in einem der unten aufgeführten Dateiformate bereit.

Wenn das beantragte Gebiet mehrere Adressen umfasst, so geben Sie bitte nur eine Adresse an und stellen Sie die vollständige Liste aller beantragten Adressen als Anhang in einem der unten aufgeführten Dateiformate bereit.

Wofür benötigen Sie die Daten?
Welches Produkt benötigen Sie?

Geben Sie mindestens eine Option an. 

Beglaubigte Unterlagen können nur per Post zugestellt oder vor Ort in der Geschäftstelle abgeholt werden.

Auszüge aus der Liegenschaftskarte mit der Darstellung von Katasternachweisen nach § 12 Abs. 2 SächsVermKatGDVO können nur farbig erstellt werden.

Der Standardmaßstab ist 1:1000.

Das Standardformat ist A4.

Angeforderte Eigentümerdaten können nur verschlüsselt versendet, persönlich abgeholt oder auf dem Postweg zugestellt werden.

Angeforderte Eigentümerdaten können nur verschlüsselt versendet, persönlich abgeholt oder auf dem Postweg zugestellt werden.

Angeforderte Eigentümerdaten können nur verschlüsselt versendet, persönlich abgeholt oder auf dem Postweg zugestellt werden.

Angeforderte Eigentümerdaten können nur verschlüsselt versendet, persönlich abgeholt oder auf dem Postweg zugestellt werden.

Beglaubigte Unterlagen können nur per Post zugestellt oder vor Ort in der Geschäftstelle abgeholt werden.

Ein Fortführungsriss ist die grafische Darstellung einer Katastervermessung. Jeder Fortführungsriss besitzt eine Fortführungsrissnummer. 

Fortführungsnachweise sind Fortführungsnachweise, Fortführungsakten mit Fortführungsnachweisen
und Veränderungsnachweise ab dem 30. September 1940.

Aufnahmepunkte sind durch geeignete Vermessungsmarken in der Örtlichkeit zu vermarken.

Die Lage eines Aufnahmepunktes ist in einem Festlegungsriss (AP-Festlegungsriss) nachzuweisen.

Die Liegenschaftskatasterakten umfassen die vermessungstechnischen Unterlagen und die
sonstigen Unterlagen, die für die Flurstücksentwicklung von dauernder Bedeutung sind. Frühere Buch- und Kartenwerke sind Bestandteile der Liegenschaftskatasterakten.

 

Frühere Buchwerke umfassen den schriftlichen Teil des Liegenschaftskatasters. Beispiele dafür sind Flurbuch, Besitzstandsbuch, Eigentümerverzeichnis, Mutterrolle, Artikelverzeichnis, Eigentümerverzeichnis und sonstiges Buch.

Frühere Kartenwerke umfassen den grafischen Teil des Liegenschaftskatasters. 

Die Punktliste enthält Informationen zu Punkten des Liegenschaftskatasters mit Vermessungskoordinaten. Vermessungskoordinaten sind Koordinaten, die auf der Grundlage von Vermessungsergebnissen berechnet wurden. Das sind Grenzpunkte, Gebäudepunkte, Aufnahmepunkte und sonstige Vermessungspunkte. Nicht in der Punktliste ausgewiesen werden Punkte mit Präsentationskoordinaten. Präsentationskoordinaten sind Koordinaten, die in einem graphischen Verfahren zur Darstellung eines Punktes in der Liegenschaftskarte erzeugt wurden.

Mehrfachauswahl möglich

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
Schritt 5
Versandoption

Beglaubigte Unterlagen können nur per Post zugestellt oder vor Ort in der Geschäftstelle abgeholt werden.

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
Schritt 5

Allgemeine Bezugs- und Nutzungsbedingungen

Die Daten des Liegenschaftskatasters erhalten Grundstückseigentümer ihr Grundstück betreffend sowie Behörden, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Notare zu ihrer Aufgabenerfüllung. Andere natürliche Personen sowie juristische Personen erhalten Sachdaten, wenn öffentliche Belange oder offenkundig schutzwürdige Interessen der Betroffenen nicht entgegenstehen, Eigentümerdaten nur, wenn darüber hinaus ein berechtigtes Interesse besteht. Als Eigentümerdaten gelten Eigentumsanteile, Eigentumsart, weitere Daten der ersten Abteilung des Grundbuches, Anschriften, Namen, Geburtsdaten, Geburtsnamen der Grundstückseigentümer und Inhaber grundstücksgleicher Rechte sowie die Namen und Anschriften ihrer Verfügungsberechtigten und Bevollmächtigten.
Als Sachdaten gelten Daten über die Flurstücke und Gebäude, Grundbuchamt, Grundbuchbezirk und amtliche Feststellungen. Die Nutzung der Präsentationsausgaben aus dem Liegenschaftskataster ist auf den eigenen Gebrauch beschränkt.
Auf Antrag erteilt die Vermessungsbehörde, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erlaubnis, Präsentationsausgaben der Liegenschaftskarte, Flurstücksnachweise sowie Darstellungen aus den Liegenschaftskatasterakten an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen; die Veröffentlichung im Zuge öffentlich-rechtlicher Verfahren ist erlaubnisfrei.

03521 725-2105
kreisvermessungsamt@kreis-meissen.de

 

Öffnungszeiten Kreisvermessungsamt

Montag:            09:00 - 11:30 Uhr

Dienstag:          09:00 - 11:30 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch:         geschlossen

Donnerstag:     09:00 - 11:30 Uhr |  13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:             geschlossen

 

Impressum

Datenschutz

Barrierefreiheitserklärung

 

 

Besucheranschrift

Kreisvermessungsamt 

Remonteplatz 7

01558 Großenhain