Auszüge aus der Liegenschaftskarte
Die Gebühren werden inklusive Mehrwertsteuer pro Blatt und für farbige und schwarz-weiße Auszüge gleich berechnet. Es gibt keine Gebührenunterschiede zwischen Papierauszug und PDF-Datei. Bei Papierauszügen kommen jedoch Porto- und Verpackungskosten hinzu.
Formate Gebühr zzgl. 19% Mehrwertsteuer
DIN A4, A3 20,00 Euro
DIN A2, A1, A0 40,00 Euro
Auszüge aus den Flurstücks- und Eigentumsnachweisen
Die Gebühren werden nach Art und Umfang der Nachweise berechnet.
- Die Gebühren für einen Flurstücksnachweis sowie für einen Flurstücks- und Eigentumsnachweis belaufen sich auf 10 Euro je Flurstück, mindestens aber 15 Euro.
- Für einen Grundstücksnachweis werden 10 Euro je Grundstück, mindestens aber 15 Euro Gebühren erhoben.
- Für Bestandsnachweise fallen Gebühren von 20 Euro je Bestand an.
- Die Gebühr für Flurstücks- und Eigentumsnachweise mit Angaben zu benachbarten Flurstücken beläuft sich auf 20 Euro je Flurstück, auf das sich der Antrag bezieht.
Alle Gebühren zzgl. 19% Mehrwertsteuer.
Digitale Daten des Liegenschaftskatasters
Die Gebühren werden je Replikation (Kopie der Datensätze) und nach individuellem antragsbezogenem Bearbeitungsaufwand berechnet.
Datenformate Gebühr
NAS, DXF, GeoTIFF, SHAPE 25 Euro bis 500 Euro
Alle Gebühren ohne Mehrwertsteuer.
Informationen aus den Liegenschaftskatasterakten
Die Gebühren werden pro Blatt und für farbige und schwarz-weiß Auszüge gleich berechnet.
- In gedruckter Form (Fortführungsnachweise ausgenommen) ist die Gebühr gleich der Gebühren für die Bereitstellung von Auszügen aus der Liegenschaftskarte (siehe oben).
- In digitaler Form (Fortführungsnachweise ausgenommen) wird eine Gebühr von 15 Euro je zugrundeliegendes Blatt erhoben.
- Für Fortführungsnachweise in gedruckter Form oder als elektronisches Dokument wird eine Gebühr von 2 Euro je zugrundeliegendes Blatt erhoben, mindestens aber 20 Euro.
Alle Gebühren ohne Mehrwertsteuer.
Rechtliche Grundlagen
Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz
Sächsisches Verwaltungskostengesetz
Sächsische Vermessungskostenverordnung