Landratsamt

Antrag auf Ausstellung eines Befähigungsnachweises für den Tiertransport gemäß Art. 17 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005

Achtung: Bitte beachten Sie vor Ausfüllen des Formulars folgendes Merkblatt:

 

Merkblatt Zulassung als Unternehmer für Tiertransporte und Befähigungsnachweise

1. Angaben zum Antragsteller

3. Ordnungswidrigkeits- bzw. Strafverfahren

4. Befähigungsnachweis

Gemäß Veordnung (EU) 1/2005 benötigen Fahrer und Betreuer von Straßenfahrzeugen, auf denen gemäß Hausequiden, Hausrinder, Hausschafe, Hausziegen, Hausschweine oder Hausgeflügel befördert werden, einen entsprechenden Befähigungsnachweis.

Der Befähigungsnachweis wird erteilt, wenn

1. ein nach dem 5. Januar 2007 erfolgreich getätigter Abschluss eines Hochschulstudiums oder Fachhochschulstudiums im Bereich der Landwirtschaft oder der Tiermedizin,
 
2. eine nach dem 5. Januar 2007 bestandene Abschlussprüfung in den Berufen Fleischer (einschließlich Schlachten von Tieren), Landwirt, Pferdewirt, Tierpfleger, Tierwirt oder anderer anerkannter Berufsabschlüsse oder Nachweise, die die erforderliche Fachkunde voraussetzen, oder
 
3. eine nach dem 5. Januar 2007 und vor dem 19. Februar 2009 bestandene Sachkundeprüfung nach § 13 Abs. 3 der Tierschutztransportverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Juni 1999 (BGBl. I S. 1337)

Für Personen, die vor dem 6. Januar 2007 eine Befähigung im Sinne des Absatzes 1 erworben haben, wird von der zuständigen Behörde auf Antrag ein Befähigungsnachweis erteilt, wenn Kenntnisse nach Anhang IV Nr. 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 nachgewiesen werden.

Beispielsweise auch Nachweise über Fachlehrgänge, Reitabzeichen, Trainerschein etc.

Gemäß Artikel 17 der (EU)-Verordnung 1/2005 kann der Befähigungsnachweis für Fahrer und Betreuer von
Straßenfahrzeugen, auf denen Hausequiden, Hausrinder, Hausschafe, Hausziegen, Hausschweine oder Hausgeflügel befördert werden, gemäß Anhang IV erworben werden. 

Die Informationspflichten nach DSGVO finden Sie auf unserer Internetseite: https://www.landratsamt-pirna.de/infopflichten-dsgvo.html.


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