Gemäß Artikel 17 der (EU)-Verordnung 1/2005 kann der Befähigungsnachweis für Fahrer und Betreuer von
Straßenfahrzeugen, auf denen Hausequiden, Hausrinder, Hausschafe, Hausziegen, Hausschweine oder Hausgeflügel befördert werden, gemäß Anhang IV erworben werden.