Antrag auf Aufnahme in die Klassenstufe 1

an einer öffentlichen Grundschule

Die Angaben im Rahmen der Schüleranmeldung werden auf der Grundlage von §§ 18 – 20 sowie §§ 25 – 31 des Sächsischen Schulgesetzes
(SächsSchulG), § 3 der Schulordnung Grundschulen (SOGS), der VwV Religion und Ethik bzw. Ihrer Einwilligung erhoben.

Schuljahr 2026 / 2027

Abgabe bis 15.09.2025


Wir beantragen die Aufnahme an der zuständigen öffentlichen Grundschule:



Angaben zum Kind






Angaben zu den Eltern5

(Beiblatt weitere Eltern am Ende des Formulars)

Sollte nicht ausdrücklich auf die freiwillige Angabe verwiesen sein, handelt es sich um Pflichtangaben zur Schulanmeldung.
Der Antrag ist nur mit Vorlage von Seite 2 und ggf. Beiblatt gültig.

1 Angabe freiwillig
2 geeigneten Nachweis/geeignete Erklärung beifügen
3 Angabe freiwillig; mit der Angabe unterstützen Sie die Möglichkeit zur Sprachförderung
4 Angabe freiwillig; mit der Angabe unterstützen Sie die Möglichkeit zur Berücksichtigung weiterer Besonderheiten für das Schulleben
(u. a. auch bei erster Hilfe und Förderung)
5 Eltern sind gemäß § 45 Absatz 5 SächsSchulG die Personensorgeberechtigten
6 falls abweichend zur Anschrift des Kindes
7 Angabe freiwillig; z. B. Mutter/Vater, Großmutter/Großvater, Pflegemutter/Pflegevater, Vormund


Hinweis: Ihr Kind kann nur in einem der o. g. Fächer beschult werden. Kinder evangelischen, katholischen oder jüdischen Glaubens nehmen am Unterricht ihres Bekenntnisses teil, sofern nicht vom Abmelderecht Gebrauch gemacht wird. Kinder, die nicht am o. g. Religionsunterricht oder ersatzweise an der religiösen Unterweisung ihrer Gemeinschaft teilnehmen, besuchen den Ethikunterricht. Der Unterricht im Fach Religi -
on kann auf Antrag von Kindern besucht werden, die  konfessionsfremd sind oder keiner Konfession angehören.

* jüdische Religion findet nur an ausgewählten Schulen statt


Nur auszufüllen, wenn noch andere Grundschulen zu einem gemeinsamen Schulbezirk gehören!

Bei Nichtermöglichung der Aufnahme an o. g. Grundschule wünschen wir die Aufnahme an folgende öffentliche Grundschule:


Mit der freiwilligen Angabe entsprechend  gekennzeichneter Daten willigen Sie in die Verarbeitung derer zu den in den Fußnoten 3 und 4 genannten  Zwecken bzw. zum Zweck der Schulanmeldung ein. Sie können Ihre Einwilligungen jederzeit, auch einzeln, mit Wirkung für die Zukunft durch Mitteilung gegenüber der
Schule widerrufen.


Die Eltern5 müssen Änderungen der Daten nicht freiwilliger Angaben der Schule umgehend mitteilen.


Hinweise zur Anmeldung an Grundschulen in freier Trägerschaft
Bitte geben Sie zu diesem Aufnahmeantrag auch die „Anzeige der Anmeldung für die Klassenstufe 1 an einer Grundschule in freier Trägerschaft“ ab. Dieses Formular ist auf der Webseite der Stadt Auerbach verfügbar.


Hinweise zur Anmeldung zum Hort
Angaben zum Hort werden nicht bei der Schulaufnahme erhoben, da es sich nicht immer um einen gemeinsamen Träger handelt. Für die Voranmeldung eines Hortplatzes nutzen Sie bitte das auf der Webseite der Stadt Auerbach zur Verfügung gestellte Anmeldeformular.

Beiblatt zum Antrag auf Aufnahme in die

Klassenstufe 1 an einer öffentlichen Grundschule

weitere Personensorgeberechtigten nach § 45 Absatz 5

des Sächsischen Schulgesetzes:


Die Angaben auf dem „Antrag auf Aufnahme

in die Klassenstufe 1 an einer öffentlichen Grundschule“ von


wurden zur Kenntnis genommen.

Nach dem Erstellen des Formulars werden Ihnen die Dokumente per Email zugestellt.

Empfangesadresse der Dokumente ist die eMail-Adresse der Person 1 der Eltern !!!

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