Auskunftsersuchen zur Kaufpreissammlung

Hinweise
Fragebogen
Zusammenfassung
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Hinweise zur Zwischenspeicherung

Sie können Ihre Eingaben für bis zu 7 Tage zwischenspeichern. Die Frist beginnt mit dem ersten Speichern über den Button „Speicherung anlegen“. Danach erhalten Sie per E-Mail einen Link zum späteren Zugriff.


Das Formular wird nur durch Klick auf „Speichern“ gesichert – eine automatische Speicherung erfolgt nicht. Die Zwischenspeicherung stellt keine Abgabe beim Landratsamt dar. Um die Meldung endültig zu übermitteln, müssen Sie den Absendevorgang vollständig abschließen.


Nicht eingereichte Formulare werden nach 7 Tagen automatisch gelöscht. Mit „Speicherung löschen“ können Sie das gespeicherte Formular vorzeitig entfernen.

Hinweise zum Fragebogen

Gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) wurde der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landkreis Görlitz für die Führung der Kaufpreissammlung eine Abschrift Ihres kürzlich geschlossenen Kaufvertrages übergeben.

 

Nach § 193 Abs. 5 des BauGB und § 9 Abs. 1 der Sächsischen Gutachterausschussverordnung (SächsGAVO), sind die (Kauf-)Verträge auszuwerten und aus ihnen Vergleichsdaten zu ermitteln. Hierbei sind wir auf Ihre kostenfreie Mithilfe angewiesen und berufen uns auf Ihre Auskunfts- und Vorlagepflicht gemäß § 197 BauGB. Wir bitten Sie daher, die erforderlichen Angaben mittels des nachfolgenden Fragebogens an uns zu erteilen.

 

Für die Auswertung von Kaufpreisen ist ggf. auch die äußere Besichtigung des Kaufobjekts mit Betreten des Grundstücks und Herstellung von Fotos durch Mitarbeiter des Gutachterausschusses erforderlich. Dies ist gemäß § 197 Abs. 1 vom Eigentümer zu dulden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass dies ohne vorherige Terminvereinbarung erfolgt.


Gemäß § 9 Abs. 4 SächsGAVO werden in der Kaufpreissammlung nicht die Namen und Anschriften der Vertragsparteien oder sonstiger Berechtigter aufgenommen.

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung gemäß § 10 Sächs-GAVO werden gemäß Sächsischem Datenschutzgesetz anonymisiert erteilt.

Grundlage aller Analysen der amtlichen Grundstückswertermittlung in Deutschland ist die Kaufpreissammlung.

 

Nach § 195 Baugesetzbuch sind die beurkundenden Stellen (z. B. die Notare) verpflichtet, dem Gutachterausschuss Abschriften von Verträgen, mit denen das Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt übertragen oder ein Erbbaurecht begründet wird, zu übersenden.

 

Die Abschriften werden durch den Gutachterausschuss ausgewertet und in einer Kaufpreissammlung erfasst. Kaufpreissammlungen sind Datenbanken, in denen die Kaufverträge im erforderlichen Umfang mit ihren wesentlichen Vertragsdaten, Ordnungsmerkmalen sowie den preis- und wertbestimmenden Merkmalen erfasst werden.

 

Die Kaufpreissammlung besteht aus der Kaufpreisdatei und der Kaufpreiskarte. Sie ist ein in ihrer Vollständigkeit einmaliges Vergleichsmaterial und stellt deshalb ein originäres Abbild des Geschehens auf dem Grundstücksmarkt dar.

 

Name und Anschrift der Vertragsparteien oder sonstiger Berechtigter werden nach § 9 der Sächsischen Gutachterausschussverordnung nicht in die Kaufpreisdatei aufgenommen.

Die Kaufpreissammlung steht nur den Mitgliedern des Gutachterausschusses und den Bediensteten der Geschäftsstelle zur Verfügung.

 

Die Kaufpreissammlung dient im Wesentlichen der Erzeugung einer allgemeinen Markttransparenz über mengenstatistische Auswertungen und einzelfallbezogene Verkehrswertermittlungen durch Ableitung spezifischer wertermittlungsrelevanter Daten.

 

Quelle: https://www.boris.sachsen.de/kaufpreissammlung-4076.html

Hilfreiche Unterlagen zum schnellen Ausfüllen

Anschreiben Auskunftsersuchen, Notarvertrag, Expose zum Objekt, Grundrisse oder Zeichnungen, Rechnungen über bereits erfolgte Baumaßnahmen, Mietverträge, Übersicht Mieteinnahmen, Energieausweis, Unterlagen zur Photovoltaikanlage (sofern vorhanden) etc.

Durch das Bereitstellen von Außenbildern kann auf eine Besichtigung durch Mitarbeiter der Geschäftsstelle Gutachterausschuss verzichtet werden.

Vorgang
Angaben zum Kaufobjekt
Art der Immobilie
Angaben zum Wohneigentum

Zur Wohnfläche zählen alle Räume, die dauerhaft zu Wohnzwecken genutzt werden. 

  • Flächen unter Dachschrägen mit einer lichten Höhe zwischen 1-2 m werden zur 50 % ihrer Grundfläche berücksichtigt.
  • Unbeheizte Wintergärten werden zu 50 % zur Wohnfläche gerechnet.
  • Balkone, Terrassen und Loggien werden max. zu 50 % der Grundfläche berücksichtigt.

z.B. Stellplatzmiete

Angaben zum Teileigentum

z.B. Stellplatzmiete

Gebäudetyp
Baujahr des Gebäudes

Auskunft, ob Ihr Gebäude unter Denkmalschutz steht, finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Denkmalschutz: www.lfd.sachsen.de/denkmalliste

Zustand des Gebäudes
Energieausweis
Bauweise
Gebäudefläche
Anbau
Dachform & Geschosse
In diesem Abschnitt sind keine Angaben notwendig.
Dachform und Ausbau

Nutzung

graue Flächen = bewohnte Flächen

weiße Flächen = nicht dauerhaft bewohnte Flächen

 

Geschosse (Vollgeschoss, ohne Geschosse im Dachbereich)

Welche dieser Gebäudedarstellungen entspricht Ihrem Objekt am meisten?

graue Flächen = bewohnte Flächen

weiße Flächen = nicht dauerhaft bewohnte Flächen

 

Nutzung des Gebäudes
In diesem Abschnitt sind keine Angaben notwendig.
Nutzung des Gebäudes

Zur Wohnfläche zählen alle Räume, die dauerhaft zu Wohnzwecken genutzt werden. 

  • Flächen unter Dachschrägen mit einer lichten Höhe zwischen 1-2 m werden zur 50% ihrer Grundfläche berücksichtigt.
  • Unbeheizte Wintergärten werden zu 50% zur Wohnfläche gerechnet.
  • Balkone, Terrassen und Loggien werden max. zu 50 % der Grundfläche berücksichtigt.

Nutzflächen sind nicht dauerrhaft genutzte Räume, wie z. B. nicht ausgebaute Dachräume (z. B. Lagerflächen), Kellerräume oder im Gebäude integrierte Garagen.

z.B. Stellplatzmiete

Sie haben hier die Möglichkeit eine anonymisierte, d.h. ohne Angabe von personenbezogenen Daten, hochzuladen.

KücheBadGäste-WCWohnenSchlafenKinderGäste-BüroHaus-wirtschaftFlurWinter-garten
Keller
Erdgeschoss
1.Obergeschoss
2.Obergeschoss
Dachgeschoss
Besondere Ausstattungen & Zustand des Gebäudes
In diesem Abschnitt sind keine Angaben notwendig.
Besondere Ausstattungen
Zustand des Gebäudes

Bitte kreuzen Sie je Zeile den Zeitraum der durchgeführten Sanierung sowie den Umfang der Sanierungsmaßnahme an.

innerhalb letzten 5 Jahreinnerhalb letzten 10 Jahreinnerhalb letzten 15 Jahreninnerhalb letzten 20 Jahreteilweisekomplett
komplette Dacherneuerung inkl. Dämmung
nur Dämmung des Daches
nur Erneuerung der Dacheindeckung ohne Dämmung
Dämmung der obersten Geschossdecke
Erneuerung der Fenster und Außentüren
Erneuerung der Leitungssysteme innerhalb des Gebäudes (Elektrik, Wärmeversorgung, Wasserver-/-entsorgung)
Erneuerung der Heizungsanlage (Kessel u.o. weitere Bestandteile)
Erneuerung der Außenfassade ohne Aufbringung Wärmedämmung
Erneuerung der Außenfassade mit Aufbringung Wärmedämmung
Erneuerung der Bäder
Erneuerung des Innenausbaus (Fußböden, Decken, Treppen)
wesentliche Verbesserung der Grundrissgestaltung

Kreuzen Sie bitte in der folgenden Tabelle den Gebäudestandard an, der am ehesten zutrifft. Die vollständige Übersicht und eine detaillierte Zuordnung entnehmen Sie dem PDF-Dokument.

Standard 1Standard 2Standard 3Standard 4Standard 5
Außenwände
Dach
Fenster und Außentüren
Innenwände und Innentüren
Deckenkonstruktion und Treppen
Fußbodenbeläge
Sanitäreinrichtungen
Heizung
sonstige technische Ausstattung

Kreuzen Sie bitte in der folgenden Tabelle den Gebäudestandard an, der am ehesten zutrifft. Die vollständige Übersicht und eine detaillierte Zuordnung entnehmen Sie dem PDF-Dokument.

Standard 3Standard 4Standard 5
Außenwände
Dach
Fenster und Außentüren
Innenwände und Innentüren
Deckenkonstruktion und Treppen
Fußbodenbeläge
Sanitäreinrichtungen
Heizung
sonstige technische Ausstattung
Schäden am Gebäude
Energiequellen
In diesem Abschnitt sind keine Angaben notwendig.
Hauptenergiequelle (Primärer Energieträger)
Photovoltaikanlage

siehe Marktstammdatenregister Bundesnetzagentur

Ergänzende Energiequelle (Sekundärer Energieträger)
Photovoltaikanlage

siehe Marktstammdatenregister Bundesnetzagentur

Nebengebäude
Bestätigung der Angaben

Mit dem Absenden der Meldung wird eine Kopie (PDF-Format) generiert und Ihnen auf der Folgeseite zum Download bereitgestellt.

Speichern

An die nachfolgende E-Mail-Adresse wird ein Link zum Öffnen des gespeicherten Formulars gesendet. Ein Bearbeiten und Einreichen des Formulars ist bis zu 7 Tage nach dem Speichern möglich.

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