Anmeldung einer öffentlichen Veranstaltung

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Veranstalter/Antragsteller

Vertretungsberechtigte Person

Achtung: eventuell ist die Anmeldung bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, www.gema.de) erforderlich

Wichtig: Bei der Bereitstellung von Speisen und Getränken ist zusätzlich die Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes erforderlich, sofern kein Reisegewebe besteht. Den Antrag dazu finden Sie ebenfalls auf unserer Webseite.

Namentliches Verzeichnis der Händler, Anbieter, Schausteller (z.B. bei Märkten/Messen etc)

Wenn ja, erhalten Sie ein entsprechendes Antragsformular unter Landesdirektion Sachsen (bedarf der Genehmigung des Finanzamtes Chemnitz-Mitte).

Wird diese Frage mit ja beantwortet, ist dies durch den Veranstalter dem Landratsamt Görlitz, Bauaufsichtsamt, Außenstelle Niesky, Robert-Koch-Straße 1, 02906 Niesky bzw. E-Mail: bauaufsicht@kreis-gr.de, Tel: 03588 285-730, anzuzeigen.

Straßensperrung

Wenn ja, ist der "Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung" einzureichen. Den Antrag finden Sie auf unserer Webseite.

Wenn ja, ist in diesem Fall ein Antrag beim Landratsamt Görlitz, Straßenverkehrsamt, SG Straßenverkehr, Außenstelle Niesky, Hermann-Klenke-Str. 1, 02906 Niesky, E-Mail: strassenverkehr@kreis-gr.de 03588/ 285662 zu stellen.

 

Die Beantragung durch den Veranstalter ist mindestens 2 Wochen vorher bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde notwendig.

Anzahl bereitgestellter Toiletten

Hinweis: Je nach Anzahl der zu erwartenden Besucher sind ausreichend Toiletten vorzuhalten.

Richtwerte:

  • bis 200 Besucher: mind. 2 Damentoiletten, 2 Herrentoiletten, 3 Urinale
  • bis 400 Besucher: mind. 4 Damentoiletten, 3 Herrentoiletten, 6 Urinale

Ordner / Sicherheitsdienst nach  §34a GewO

Sanitäts- und Rettungsdienst

Plakatierung

Sofern Plakatierungen geplant sind und noch keine entsprechende Genehmigung durch die Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L. erteilt wurde, kann diese hier mit beantragt werden.

Sonstige Veranstaltungshöhepunkte

Sollten Sie bereits eine Genehmigung zum Abbrennen eines Lagerfeuers besitzen, laden Sie diese bitte über den Datei-Upload hoch. Falls Sie noch keine Genehmigung haben, können Sie den Antrag über unsere Webseite einreichen.

Hinweise:

Die Veranstaltungsanmeldung wird durch das Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L. geprüft. Das Ordnungsamt entscheidet in diesem Rahmen, ob es zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Gewährleistung der Sicherheit der Besucher Ihrer Veranstaltung, erforderlich ist, mit Bescheid Sicherheitsauflagen für diese Veranstaltung festzusetzen.


Bereitstellung von Speisen und Getränken

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