Landratsamt
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34a GewO Bewachungsgewerbe
Angaben zum Antragsteller
Bei Personengesellschaften z.B. OHG ist für jeden geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter ein eigener Erlaubnisantrag auszufüllen. Bei juristischen Personen sind die Angaben für jeden Vertretungsberechtigten zu machen.
Wohnorte in den letzten 5 Jahren
Angaben zum Betrieb
Angaben zum Betriebsleiter
Sonstige Angaben
Zu beantragende bzw. notwendige Unterlagen
Belegart 0 bedeutet, dass die Auskunft direkt an die zuständige Behörde - hier: das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge - gesandt wird.
Belegart 9 bedeutet, dass die Auskunft direkt an die zuständige Behörde - hier: das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge - gesandt wird.
abzurufen über das Vollstreckungsportal unter folgendem Link: www.vollstreckungsportal.de
Aus dem Nachweis müssen hervorgehen:
Datenschutzrechtliche Hinweise
Die gemachten Angaben sind erforderlich, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten gewerberechtlichen Erlaubnis vorliegen. Nach § 34a WaffG sind Sie zur Abgabe dieser Daten verpflichtet.
Zur Prüfung Ihrer gewerberechtlichen Zuverlässigkeit und Eignung holt die Kreispolizeibehörde eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, eine Stellungnahme der für den Wohnort zuständigen Behörde der Landespolizei, einer zentralen Polizeidienststelle oder des jeweils zuständigen Landeskriminalamts und über die Schnittstelle des Bewacherregisters zum Bundesamt für Verfassungsschutz nach § 11b eine Stellungnahme der für den Sitz der zuständigen Behörde zuständigen Landesbehörde für Verfassungsschutz zu Erkenntnissen, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit von Bedeutung sein können, ein.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß den Bedingungen der EU-Datenschutz Grundverordnung (EU-DSGVO). Bitte beachten Sie dazu das Hinweisblatt zu den Informationspflichten gemäß Artikel 13 und 14 der EU DSGVO und die Informationen auf unserer Internetseite. Sie verpflichten sich, von Ihnen beschhäftigte und nach § 11b GewO von Ihnen im Bewacherregister registrierte Wachpersonen über die datenschutzrechtlichen Hinweise und die Verarbeitung der nach § 11b Abs. 2 GewO erfassten Daten zu informieren. sonstige Hinweise: Nachweisliche Falschangaben können zur Versagung des Antrages führen. Mit Beginn der Bearbeitung des Antrages fallen Gebühren und Auslagen an, die der Antragsteller zu tragen hat. Inhaber gewerberechtlicher Erlaubnisse unterliegen der kostenpflichtigen Regelüberprüfung ihrer Zuverlässigkeit. Mit Rückgabe aller derartiger Erlaubnisse (im Original) entfällt die Regelüberprüfung.
Eine Kopie dieser Anzeige wird an Ihre angegebene E-Mail-Adresse versandt.