5. Erklärungen des Antragstellers
5.1 Der Antragssteller erklärt, dass o. g. Maßnahme noch nicht begonnen wurde und vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides bzw. der Bewilligung des Antrages auf vorzeitigen Maßnahmebeginn nicht begonnen wird.
5.2 Der Antragsteller erklärt, dass alle Angaben im Antrag, einschließlich Anlagen und Unterlagen, vollständig und richtig sind.
5.3 Der Antragsteller erklärt, dass die unter Nummer 4.1 genannten Anlagen Bestandteil dieses Antrages sind.
5.4 Die Aufstellung des Kosten- und Finanzierungsplanes erfolgte nach den Grundsätzen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung. Dieser ist bindend.
5.5 Die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten habe ich zur Kenntnis genommen und stimme der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten entsprechend dem Merkblatt zu.
5.6 Der Antragsteller hat zur Kenntnis genommen und stimmt dem Grundsatz zu, dass der Schutz und die Einhaltung der freiheitlich demkratischen Grundordnung Ziel und Verpflichtung aller sind, die in "Demokratie leben!" mitwirken. Im Zuge der Antragsprüfung erfolgt eine Abfrage des Landes- und Bundesverfassungsschutzberichts. Es werden vor Aufnahme in die Projketförderung Überprüfungen entsprechend dem sog. Haberverfahren durchgeführt. Weiterhin können während der Projektförderung anlassbezogene Prüfungen stattfinden - Anlass kann die Kenntnis von relevanten Sachverhalten sein. Wie bei allen Förderungen des Staates, wird bei entsprechenden Erkenntnissen eine Förderung nicht erfolgen bzw. wird es zu Rückforderungen kommen.