Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung

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Vollmachtgeber

Vorehe(n) / aufgehobene Lebenspartnerschaften (alle angeben)

Angaben vergangener Ehegatten / Lebenspartner

Vollmachtnehmer

Gemeinsame Angaben

Ehefähigkeitszeugnis

 

(Gilt nur für Ausländer sowie Staatenlose, heimatlose Ausländer, Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge und Personen mit ungeklärt Staatsangehörigkeit ohne gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland)

Mir ist bekannt, dass ich für eine Eheschließung in Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis (EFZ) einer inneren Behörde meines Heimatlandes vorlegen muss. Bei Angehörigen von Staaten, die dem Übereinkommen vom 05. September 1980 über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen (BGBl. 1997 II S. 1086) beigetreten sind, gilt als Zeugnis der inneren Behörden auch eine Bescheinigung, die von einer anderen Stelle, z.B. einer ausländischen diplomatischen oder konsularischen Vertreung nach Maßgabe des Vertrages erteilt worden ist.

Die Bearbeitung des Antrages auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses ist gebührenpflichtig und richtet sich nach dem Einkommen. Mein monatliches Nettoeinkommen beträgt:

Bitte Nachweise einreichen oder nach vorheriger Terminvereinbarung vor Ort vorzeigen!

Namensführung

Wir beabsichtigen in der Ehe folgende Namen zu führen:

Für eine Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin im Online-Buchungskalender auf unserer Webseite

Alle vorstehenden Angaben habe ich nach bestem Wissen gemacht. Mir ist bekannt, dass falsche oder unvollständige Angaben gegenüber dem Standesamt als Ordnungswidrigkeit (u.U. strafrechtlich) geahndet werden können. Ich habe nichts verschwiegen, was zu einer Aufhebung der Ehe führen könnte. Alle erforderlichen Urkunden und Unterlagen sind beigefügt. Ich versichere, dass ich die in den Urkunden bezeichnete Person bin.

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