A N T R A G
auf Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Nachweisen mit einer Befähigung
für die Ausübung des Lehrerberufes im Freistaat Sachsen.
Wichtiger Hinweis vor der Antragstellung
Bitte halten Sie alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise bereit. Diese müssen im Verlauf der Antragstellung als Anlagen hochgeladen werden. Eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen finden Sie hier.
Zu den erforderlichen Anlagen gehören auch die folgenden Vordrucke:
Anlage 1 – Studieninhalte
Anlage 2 – Berufspraxis
Vordruck – Vollmacht (nur bei Vollmachtserteilung)
Übersetzungen
Übersetzungen sind durch einen – z. B. vom Sächsischen Staatsministerium für Justiz – öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer anzufertigen. Einen solchen finden Sie unter: www.justiz-uebersetzer.de
Englischsprachige Originaldokumente bedürfen grundsätzlicher keiner Übersetzung. Wir behalten uns jedoch im Einzelfall vor, eine solche ggf. nachzufordern, sofern es für den Anerkennungsprozess zwingend erforderlich erscheint.
Kosten
Für die Bearbeitung dieses Antrags wird gemäß Sächsischem Verwaltungskostengesetz eine Gebühr von 205 € bis 475 € erhoben. Die genaue Höhe wird Ihnen im Bescheid mitgeteilt.
Hinweis zum beifügen der Dokumente / Nachweise
Bei einigen Anlagen ist das Uploadfeld direkt aktiv. In Fällen, in denen ein Auswahlfeld vorhanden ist, wählen Sie zunächst aus, ob Sie das entsprechende Dokument hochladen oder stattdessen eine Begründung angeben möchten.
Bitte geben Sie Ihren Geburtsnamen bzw. frühere Namen an. Sollten bei Ihnen mehrere Namensänderungen vorliegen, erscheint nach der Eingabe automatisch ein weiteres Eingabefeld.
Über die Schaltfläche 'weitere hinzufügen' können Sie bis zu 3 weitere Felder für die Angabe früherer Namen hinzufügen.
Als offizieller Nachweis gelten z. B. Heirats-, Geburts- oder behördliche Namensänderungsurkunden.
Über die Schaltfläche 'weitere hinzufügen' können Sie bis zu 3 weitere Staatsangehörigkeiten angeben.
Identitätsnachweis
z. B. Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsnachweis
Bitte wählen Sie über das Auswahlfeld die entsprechende Antwort aus.
E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe, ggf. ist somit eine schnellere Bearbeitung möglich)
HINWEIS: Eine Zwischenspeicherung des Formulars sowie der Versand der Eingangsbestätigung nach dem Absenden sind nur möglich, wenn eine gültige E-Mail-Adresse angegeben wird.
Telefonnummer (freiwillige Angabe, ggf. ist somit eine schnellere Bearbeitung möglich)
Beachten Sie bei Angabe einer Telefonnummer außerhalb Deutschlands zuerst den Internationalen Ländercode, gefolgt von der Ortsvorwahl beziehungsweise Mobilnetzvorwahl an (z. B. +49 371 123456789).
Seit wann haben Sie Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland?
Bitte tragen Sie den Monat im Format MM und das Jahr im Format YYYY ein.
Verwenden Siie das Format MM (z.B. Januar = 01, Februar = 02, Dezember = 12)
Seit wann haben Sie Ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen?
Nur erforderlich, wenn Sie den Antrag als bevollmächtigte Person stellen oder als antragstellende Person einer anderen Person eine Vollmacht erteilen.
Anschrift für Kommunikation
Vollmachtsformular für Antragstellung
Bitte laden Sie hier den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck Vollmacht hoch.
Die für die Bearbeitung meines Antrags erforderlichen Dokumente/Nachweise füge ich über die nachfolgenden Uploadfelder meinem Antrag bei.
Hinweis: Steht ein Auswahlfeld zur Verfügung, treffen Sie zunächst eine Auswahl, erst dann wird das Uploadfeld aktiv bzw. das Begründungsfeld eingeblendet.
Tragen Sie hier Ihre besuchte Sekundarschulen und berufsbildende Schulen in chronologischer Reihenfolge ein.
Datum von
Datum bis
Bitte laden Sie hier den erreichten Schulabschluss als Nachweis hoch.
Bitte listen Sie alle Studien- oder Ausbildungsabschnitte auf, die zu Ihrem Lehrerabschluss geführt haben. Bitte fügen Sie ggf. auch Zusatzqualifikationen hinzu.
1 - Ausbildungsnachweise bzw. Abschlussdokumente inklusive Übersetzung, die die Berufsqualifikation dokumentieren
(Studienurkunde, z. B. Master, Bachelor, Diplom, Magister)
Bitte wählen Sie über das Auswahlfeld die entsprechende Antwort aus. Über die Schaltfläche 'weitere hinzufügen' können Sie bis zu 3 Dokumente anfügen.
2 - Nachweise zu Studien- und Ausbildungsinhalten inklusive Übersetzung, z. B. Diploma Supplement, Academic Transcript oder Fächer- und Notenliste, in Form eines Studienbuchs, einer Studien- oder Prüfungsordnung oder in anderer geeigneter Weise, aus denen die Studieninhalte sowie die Dauer der absolvierten Ausbildung zur Erlangung des Ausbildungsnachweises hervorgehen.
3 - Anlage 1 - Studieninhalte *
Bitte laden Sie hier die ausgefüllte Anlage 1 - Studieninhalte hoch.
4 - Anlage 2 Berufspraxis *
Bitte laden Sie hier die ausgefüllte Anlage 2 - Berufspraxis hoch.
Weitere Angaben zum bisherigen Werdegang
Bitte tragen Sie hier zusätzliche Angaben zu Fort- oder Weiterbildungen ein.
Hier können Sie weitere berufliche Stationen, Fortbildungen oder pädagogische Tätigkeiten angeben, die bisher nicht erfasst wurden.
5 - Weitere Anlagen
Haben Sie weitere Fortbildungsnachweise können Sie diese hier hochladen.
6 - Bescheinigungen über Dauer und Art der im Ausland und in Deutschland ausgeübten beruflichen Tätigkeiten als Lehrkraft inklusive deutscher Übersetzung (z. B. Arbeitsbescheinigung, Dienstzeugnis oder Arbeitsbuch mit Angaben zur Schule, Schulart, zu den unterrichteten Fächern und Klassenstufen).
7 - Sonstige Unterlagen
z.B. Mietverträge, Spätaussiedlernachweise etc.
Über die Schaltfläche 'weitere hinzufügen' können Sie bis zu 3 weitere Uploadfelder für Ihre Anlagen hinzufügen.
Mir ist bekannt, dass mein Antrag ohne vollständige Unterlagen nicht bearbeitet werden kann und dass das Landesamt für Schule und Bildung berechtigt ist, weitere Unterlagen oder Nachweise anzufordern, soweit diese für die Beurteilung meines Antrags erforderlich sind.
Angaben zum beabsichtigten weiteren Bildungsweg oder beruflichen Werdegang in Deutschland
Bitte wählen Sie das Bundesland bzw. die Bundesländer aus, bei denen Sie ebenfalls einen Antrag gestellt haben.
In diesem Fall ruht der Antrag im Freistaat Sachsen bis zur Vorlage der Entscheidung des anderen Bundeslandes, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass der Antrag in dem Bundesland zurückgezogen wurde bzw. dort bis zur Entscheidung durch die sächsische Behörde ruht.
Ich habe bereits...
Weiterhin erkläre ich,...
Bitte tragen Sie hier den Ort und das Datum ein.