Antrag auf Erteilungen einer Kennnummer nach § 14 Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG)


Angaben zum Betrieb

Die Angaben sind freiwillig. Sie werden nur für eventuelle Rückfragen verwendet.

Die Angaben sind freiwillig. Sie werden nur für eventuelle Rückfragen verwendet.

Nur anzugeben, wenn Sie bereits eine Kennnummer erhalten haben und eine Änderung der Haltungsform beantragen wollen.


Angaben zum Inhaber


Angaben zur Haltungseinrichtung

Erklärung zu den Haltungsformen Platzhalterlink

Bitte Gesamtzahl der Tieren in allen Ställen angeben.

Bitte geben Sie an, wie viele Haltungseinrichtungen (Ställe) sich auf Ihrem Betriebsgelände befinden. Der Betrieb erhält eine Ober-Kennnummer und die Ställe jeweils eine Unter-Kennnummer. So kann jede Haltungseinrichtung eindeutig identifiziert werden.

Werden mehrere Haltungseinrichtung (Ställe) unter einer Registriernummer nach VVVO betrieben, ist ein Mitteilung pro Registriernummer ausreichend.


Einzureichende Anlagen und Nachweise

Bitte kennzeichnen Sie die Ställe auf dem Lageplan und nummerieren Sie sie. Das erleichtert die Zuordnung.

 

TIPP: Es genügt eine Handskizze oder ein Screenshot aus einer Kartensoftware.

Bei den mit einem orangenen Stern (*) gekennzeichneten Upload-Feldern, ist es ausreichend ein passendes Uploadfeld auszuwählen.


Hinweise zur Datenverarbeitung

Allgemeine Datenschutzinformation des Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Basiskomponente Formularservice - sachsen.de
all fields marked with a (*) are required and must be filled out