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Verwendungsnachweis über Zuwendungen für Sportstättenbau nach der Richtlinie zur Förderung des Sports in Mittelsachsen

Abgabefrist: 31. März 2026

Informationen nach DSGVO

Angaben zum Antragstellenden (Verein)

vertretungsberechtigte Person:

Nachfinanzierung/Notfallmaßnahme/Sicherung/Sanierung bzw. Modernisierung/Neu-, Aus- oder Umbau:
Angaben zur Finanzierung

Ausgaben in Euro

Einnahmen in Euro

Die Einnahmen müssen mit den Ausgaben übereinstimmen.

Informationen zu zuwendungsfähigen Ausgaben

Auszug aus der Sportförderrichtlinie (investive Sportförderung):

 

1. Gegenstand der Förderung

 

Gefördert werden:

 

1.1

Vorhaben zur Sicherung, Sanierung, Modernisierung sowie Neu-, Aus-, Umbau von vereinseigenen bzw. langfristig überlassenen Sportstätten (mindestens 8 Kalenderjahre). Dabei werden vorrangig ressourcenorientierte Vorhaben an Sportanlagen zur Grundversorgung      gefördert.

 

4.3 Bemessungsgrundlage der Zuwendungen

 

4.3.1

Bemessungsgrundlage für Vorhaben zur Sicherung, Sanierung, Modernisierung von vereinseigenen bzw. langfristig überlassenen Sportstätten sind die für sportliche Zwecke erforderlichen Aufwendungen. Die Gewährung einer Zuwendung ist an einen Gesamtwertumfang von mind. 10.000,00 EUR (brutto) gebunden (Bagatellgrenze). Der Gesamtwertumfang darf 200.000,00 EUR (brutto) nicht überschreiten. Für eine einzelne Maßnahme im Förderjahr kann im Höchstfall eine Zuwendung bis zu 20 vom Hundert des Gesamtwertumfanges bewilligt werden. Pro Förderjahr ist eine Maßnahme zulässig.

 

4.4  Zuwendungsfähige Ausgaben

 

4.4.1

Zuwendungsfähig sind alle Ausgaben der Kostengruppen gemäß DIN 276 für die unter 4.4.1 genannten Maßnahmen. Nicht zuwendungsfähig sind Kosten für die Anschaffung von Werkzeugen sowie Aufwendungen die nicht in geeigneter Weise dem Vorhaben und dessen Zuwendungszweck zuzuordnen sind.

 

4.4.2

Eigenleistungen von Vereinsmitgliedern, Förderern etc. des Zuwendungsempfängers in der Form von Arbeits- oder Sachleistungen finden rechnerische Berücksichtigung bei den zuwendungsfähigen Ausgaben, ihre Vergütung ist jedoch ausgeschlossen. Arbeitsleistungen finden auf der Grundlage des zum 01. Januar des jeweiligen Förderjahres gültigen Mindestlohngesetzes Berücksichtigung. Sachleistungen werden mit ihrem tatsächlichen Wert berücksichtigt.
 

Aufstellung sämtlicher Ausgaben

Sie können den zahlenmäßigen Nachweis bis zu einer Anzahl von 10 Belegen im Formular erbringen. Wenn Sie mehr als 10 Belege nachweisen möchten, können Sie nach Betätigung der folgenden Checkbox eine Liste als eigene Datei hochladen.

Nr.

Beleg-

nummer

Bezeichnung

Ist-Betrag in €

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

Kommentare/Hinweise

Alle zusätzlichen Unterlagen können hier Online hochgeladen werden.
Um eine zeitlich effiziente Bearbeitung zu ermöglichen bitten wie Sie, dass die Namen der hochgeladenen Dokumente den Inhalt eindeutig bezeichnen. (z. B. VN [Vereinsname])

zusätzliche Unterlagen

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Hinweise zum Umgang mit dem Verwendungsnachweis

Sie erhalten eine elektronische Eingangsbestätigung durch die Landkreisverwaltung unter den von Ihnen angegebenen Kontaktdaten (E-Mail).

 

Bei Problemen oder Unklarheiten mit dem Verwendungsnachweis, werden Sie durch das Landratsamt Mittelsachsen kontaktiert.

 

Bitte beachten Sie, dass bei der Kommunikation per ungesicherter E-Mail, insbesondere bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten in E-Mails, ein Zugriff Dritter auf die in der E-Mail enthaltenen Daten nicht ausgeschlossen werden kann.

Ihre Eingaben enden hier. Über den Button "Zusammenfassung" können Sie sich ihre Eingaben nochmal übersichtlich anzeigen lassen und prüfen. Wenn alles stimmt, schicken Sie den Antrag über den Button "Senden" an das Landratsamt Mittelsachsen.

Im Anschluss werden Sie auf eine Abschlusseite weitergeleitet, auf der Sie sich ihre Antragsdaten für Ihre Unterlagen herunterladen können. 

Mit ihrer Bewertung helfen Sie uns, unseren Service zu verbessern.

Landratsamt Mittelsachsen | Frauensteiner Straße 43 | 09599 Freiberg

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