Bitte informieren Sie sich über Erstattung der Kosten des Abonnements für das BildungsTicket bzw. den Erlass der Kosten des Eigenanteils zunächst beim zuständigen Träger der Schülerbeförderung.
Auf schriftlichen Antrag erlässt der ZVMS für einen Schüler den Eigenanteil lt. Schülerbeförderungs-satzung ganz oder teilweise, wenn sein gesetzlicher Vertreter bereits für zwei zur Familie gehörende und nach der Schülerbeförderungssatzung anspruchsberechtigte Kinder entweder gegenüber dem ZVMS zur Eigenanteilszahlung verpflichtet ist oder für diese nachweislich ein Abonnement zum Erwerb des BildungsTickets nach den jeweils geltenden Tarifbestimmungen mit einer Zahlungsverpflichtung von 15,00 EUR pro Monat bzw. 180,00 Euro für ein Jahr für den Genehmigungszeitraum abgeschlossen hat.