Dies gilt auch für Reitvereine, die nicht nur für Ihre Mitglieder, sondern darüber hinaus regelmäßig für Dritte Pferde gegen Entgelt bereithalten. Auch das Anbieten von Ponyreiten, Ausritten, Wanderritten, Kutschfahrten, Planwagenfahrten und auch therapeutische Reiten bedürfen einer Erlaubnis und fallen unter diesen Punkt.