Das Ergebnis:
Sie dürfen nicht arbeiten. Sie dürfen auch keine Ausbildung machen.
Sie dürfen erst arbeiten oder eine Ausbildung machen, wenn Ihre Identität klar ist.
Das heißt: Die Behörde weiß nicht genau, wer Sie sind. Sie müssen zeigen, wer Sie sind. Dafür brauchen Sie offizielle Dokumente (Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihr Geburtsort, Ihre Staatsangehörigkeit). Ein Reisepass ist am besten. Wenn Sie keinen Reisepass aus Ihrem Land haben, müssen Sie zeigen: „Ich habe alles versucht, einen Pass zu bekommen.“ Und Sie müssen andere offizielle Dokumente (z.B. ID-Card) bei der Ausländerbehörde zeigen.
Lassen Sie sich beraten. Schreiben Sie eine E-Mail an den Sächsischen Flüchtlingsrat: resque@sfrev.de.