Hinweise für Hundeführer
Für Ihre Planungssicherheit erhalten Sie binnen 14 Tagen nach Eingang Ihrer Anmeldung eine Bestätigung Ihres Hundeeinsatzes zunächst per E-Mail. Diese ist verbindlich.
Eine Einladung mit Treffpunkt und Jagdablauf erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Jäger vom Stand, die als Hundeführer mit brauchbaren Jagdhunden ihre Jagdhunde zum Stöbern bzw. zur Nachsuche einsetzen, nehmen grundsätzlich unentgeltlich an den Drückjagden des Forstbezirkes Leipzig teil. Mit der unentgeltlichen Jagdeinladung des Hundeführers sind mögliche Aufwendungen des Hundehalters für den Hund abgegolten, d. h. es werden keine weiteren Einsatzvergütungen bezahlt.
Sollte ein Jagdhund im Jagdbetrieb verletzt werden, verloren gehen oder getötet werden, unterstützt Sie der Forstbezirk im Rahmen der aktuellen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft über die Jagd in den Verwaltungsjagdbezirken vom 13. Mai 2014 (SächsABl. S. 728), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 26. März 2024 (SächsABl. S. 427) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 4. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 315):
VwV Jagd IV Nr. 4:
„Werden brauchbare Jagdhunde infolge der Jagdausübung verletzt, getötet oder nicht wieder aufgefunden, können durch den Staatsbetrieb die Kosten der tierärztlichen Behandlung und die Wiederbeschaffungskosten eines Welpen der gleichen oder einer vergleichbaren Hunderasse bei Verlust gezahlt werden.
Voraussetzungen hierfür sind:
a. die schriftliche Bestätigung der Jagdleiterin oder des Jagdleiters, dass der Einsatz erforderlich war und die Hundeführerin oder der Hundeführer nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, sowie
b. die schriftliche Erklärung der Hundehalterin oder des Hundehalters, dass keine Schadensersatzansprüche gegen Dritte bestehen oder Ersatzleistungen Dritter ausscheiden.“
Diese Schadensersatzleistungen werden gegen Kostennachweis bis zu einer maximalen Höhe von 2.500 EUR je Schadensfall durch Sachsenforst gezahlt.
Darüber hinaus können unter den nachfolgenden Voraussetzungen Einsatzvergütungen gezahlt werden:
Stöber-Hundeführer, die mit ihren Hunden und Fangschusswaffe durchgehen und daher nicht selbst jagen können, erhalten nach Vorlage des Brauchbarkeitsnachweises „Stöbern“ auf Antrag eine Einsatzvergütung/Hund in Höhe von 40 EUR. Entsprechende Antragsformulare werden am Jagdtag bereitgehalten.
Vorstehhunde werden nur eingesetzt, wenn der Hundeführer mit dem Hund durch das Treiben geht und damit jederzeit die Möglichkeit hat, auf diesen einzuwirken. Es handelt sich damit nicht um frei jagende Hunde im eigentlichen Sinne. Sichthetzen sind bei dieser Art der Führung im Treiben weitgehend auszuschließen. Soll ein Vorstehhund bei entsprechender Eignung ausnahmsweise vom Stand aus eingesetzt werden, ist neben dem Brauchbarkeitsnachweis „Stöbern“ ein Spurlaut-Nachweis vorzulegen.
Die Abrechnung erfolgt auf Basis einer Bonus-Karte, die am Jagdtag durch den Jagdleiter oder dessen Beauftragten (Nachsuchenkoordinator) abzuzeichnen ist. Maximal 40 Einsätze (jeder Hund + Einsatztag) können pro Jagdjahr abgerechnet werden.
Bitte beachten Sie, dass in der Verwaltungsjagd des Freistaates Sachsen ausschließlich bleifreie Jagdmunition eingesetzt werden darf. Folgende definierte Ausnahmeregelungen gelten für Hundeführer in Bezug auf die weiterhin zulässige Verwendung bleihaltiger Büchsenmunition:
- Fangschüsse im Rahmen von Nachsuchen,
- für durchgehende Hundeführer, sofern der Einsatz zur effektiven Schwarzwildbejagung gerechtfertigt und unter dem Aspekt des Arbeitsschutzes vertretbar ist.
Sollten sich die aufgeführten Rahmenbedingungen durch eine Aktualisierung der Verwaltungsvorschrift Jagd, Erlasse des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft bzw. durch eine Sachsenforst-Betriebsanweisung zur Jagd ändern, informieren wir Sie separat.
Wenn sich in Ihrem Bekanntenkreis noch weitere interessierte Hundeführer befinden, leiten Sie dieses Formular gern weiter oder teilen uns die Kontaktdaten mit. Hundeführer nehmen an den Jagden im Forstbezirk Leipzig stets bevorzugt teil.
Sollte trotz Voranmeldung ein Hund am Jagdtag ausfallen, bittet der Forstbezirk Leipzig um rechtzeitige Rückmeldung.