Drückjagdanmeldung für das Jagdjahr 2026/2027

im Forstbezirk Leipzig

persönl. Daten
Termine
Sicherheitsbelehrung
Sicherheitsbelehrung DHF
Hinweise Hundeführer
Datenschutz

HINWEIS: Bitte stellen Sie sicher, dass die E-Mail-Adresse korrekt eingegeben wurde, da die künftige Kommunikation ausschließlich über die von Ihnen eingegebene E-Mail-Adresse erfolgt.

Nachsuchen­gespanne werden dem Forstbezirk Leipzig in ausreichender Anzahl in Koordi­nierung durch den SHVD e.V. gestellt. Ansprechpartner ist Thomas Mütze, Tel.: 034341/43412, E-Mail: fliesenhandel.geithain@t-online.de.

Bitte Brauchbarkeitsnachweis beifügen!

Aufgrund zahlreicher Infrastrukturen in den Jagdgebieten Planitz, Klosterholz und Klosterbuch sind diese Jagden für Hundeführer nicht ankreuzbar. Sollten Sie als Schütze teilnehmen wollen, senden Sie uns bitte ein separates Formular.

Termin Tag Jagdgebiet Preis 2-Tage
14.11.2026 Sa. Thümmlitz  100,00 €  
20.11.2026 Fr. Colditz I 150,00 €  
21.11.2026 Sa. Colditz II 150,00 € 240,00 €
04.12.2026 Fr. Wermsdorf I 150,00 €  
05.12.2026 Sa. Wermsdorf II 150,00 € 240,00 €
12.12.2026 Sa. Planitz  100,00 €  
16.12.2026 Mi. Glasten Süd 100,00 €  
08.01.2027 Fr. Klosterholz 100,00 €  
09.01.2027 Sa. Klosterbuch 100,00 €  
15.01.2027 Fr.  Oberholz 100,00 €  
16.01.2027 Sa. Fürstenholz 100,00 €  
22.01.2027 Fr. Wermsdorf III 150,00 €  
23.01.2027 Sa. Wermsdorf IV 150,00 € 240,00 €
Termin Tag Jagdgebiet

Preis

für JJES

2-Tage

für JJES

14.11.2026 Sa. Thümmlitz  50,00 €  
20.11.2026 Fr. Colditz I 80,00 €  
21.11.2026 Sa. Colditz II 80,00 € 150,00 €
04.12.2026 Fr. Wermsdorf I 80,00 €  
05.12.2026 Sa. Wermsdorf II 80,00 € 150,00 €
12.12.2026 Sa. Planitz  50,00 €  
16.12.2026 Mi. Glasten Süd 50,00 €  
08.01.2027 Fr. Klosterholz 50,00 €  
09.01.2027 Sa. Klosterbuch 50,00 €  
15.01.2027 Fr.  Oberholz 50,00 €  
16.01.2027 Sa. Fürstenholz 50,00 €  
22.01.2027 Fr. Wermsdorf III 80,00 €  
23.01.2027 Sa. Wermsdorf IV 80,00 € 150,00 €

Sicherheitsbestimmungen bei Ansitzdrückjagden
im Forstbezirk Leipzig

 

Es gelten die Sicherheitsbestimmungen der aktuellen VSG 4.4. Jagd

 

  1. Grundsätzliche Anmerkung zur Problematik Afrikanische Schweinepest:

Von allen Jagdteilnehmern, die an den Gesellschaftsjagden im Forstbezirk Leipzig teilnehmen und davor im Bereich einer ASP-Restriktionszone agiert haben, wird erwartet, dass sie im Vorfeld der Jagdteilnahme alle Vorkehrungen zur Verhinderung einer möglichen Seuchenverschleppung getroffen haben (Reinigung/Desinfektion der jagdlichen Ausrüstung, Schuhwerk usw.).

  1. Besondere Maßnahmen im Rahmen der ASP-Prävention:
  • Sollte durch die Jagdteilnehmer verendetes Schwarzwild aufgefunden werden, das au­gen­scheinlich nicht im Rahmen dieser Jagd zu Tode kam, ist wegen des Ver­dachtes auf eine Tier­seuche der Jagdleiter/ Schützengruppenführer unverzüglich zu informieren. Das betroffene Wild ist auf keinen Fall eigenständig zu manipulieren und der direkte Kontakt mit dem Stück ist zu vermeiden.
  • Sofern an erlegtem Schwarzwild bedenkliche Merkmale festgestellt werden, die auf eine Tier­seuche hinweisen, ist ebenfalls unverzüglich der Jagdleiter/ Schützengruppenführer zu ver­ständigen. Das betroffene Stück hat zunächst zwingend am Erlegungsort zu verbleiben. Auch der Schütze verbleibt in diesem Falle an seinem Stand, so lange er keine anderslautende An­weisung erhält. Keinesfalls darf ein solches Stück direkt zum Streckenplatz verbracht werden!
  • Es ist von jedem Stück Schwarzwild eine ETDA Blutprobe und eine Serumprobe mit sauberen Schweiß in Serumröhrchen zu ziehen und vollständig an den Gruppenführer zu übergeben.
  • Manipulation von Schwarzwild: Dieses ist in nach unten undurchlässigen Behältnissen zu transportieren, so dass kein Schweiß beim Transport austritt (Wildträger ohne Wildwanne zum Transport an der Anhängerkupplung sind nicht zulässig). Schwarzwildaufbrüche sind grundsätzlich in geschlossenen Transportsäcken zur zentralen Entsorgung mit zum Streckenplatz zu bringen.
  • Inwieweit erlegtes Schwarzwild direkt ab Strecke erworben werden kann oder erst nach negativem ASP-Befund, hängt von den rechtlichen Rahmenbedingungen in der Drückjagdsaison ab. Diese werden vor dem Jagdtermin bekannt gegeben.
  1. Sicherheit geht vor Jagderfolg. Jeder ist für seine abgegebenen Schüsse verantwortlich.
  2. Den Anweisungen des Jagdleiters, der Aufführenden bzw. der Treibergruppenführer ist Folge zu leisten.
  3. Fahrzeuge sind so zu parken, dass Wege und Schneisen befahrbar bleiben (Rettungsfahrzeuge…)
  4. Allgemeiner Hinweis zur Verkehrssicherheit im Bereich der Wälder im Forstbezirk Leipzig:
    Aufgrund der klimatischen Situation der letzten Jahre und der damit einhergehenden flächigen Absterbeerscheinungen ist im gesamten Wald jederzeit mit plötzlichen Ast- bzw. Kronenabbrüchen sowie auch spontan umstürzenden Bäumen zu rechnen. Das gilt gleichermaßen für Laub- und Nadelbäume. Auch wenn diese Gefahrensituation derzeit gehäuft auftritt, handelt es sich dabei immer noch um eine waldtypische Gefahr, denn sie ergibt sich aus der Natur selbst. Bei der Besetzung/Nichtbesetzung der Ansitzeinrichtungen wurde dieser Umstand berücksichtigt und, wo zum Zeitpunkt der Kontrolle erkennbar, Gefahrenbäume beseitigt bzw. Sitze umgestellt. Dennoch ist nicht jedes Gefahrenpotenzial auszuschließen bzw. unterliegt die Vitalität der Waldbäume auch einer fortgesetzten Dynamik. Die Jagdteilnehmer werden daher gebeten, auch selbstständig die Bäume-/Baumkronen im Umgriff von einer Baumlänge um die jagdliche Einrichtung kritisch im Blick zu halten. Das gilt auch für den Weg zum/vom Hochsitz bzw. nach der Jagd bei der Wildversorgung bzw. Nachsuche. Verhalten Sie sich hinsichtlich dieser Gefahren entsprechend sensibel und richten Sie Ihre Aufmerksamkeit daher auch auf den Zustand der Baumkronen. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Gruppenführer.
  5. Es ist für alle Teilnehmer signalfarbene Warnkleidung, mindestens in Größe einer Warnweste und einer signalfarbenen Kopfbedeckung (Minimal: signalfarbenes Hutband - signalfarbene Gehörschützer reichen nicht) vorgeschrieben! Diese ist spätestens beim Anstellen in den Gruppen anzulegen. Die Warnkleidung ist während der gesamten Jagdausübung von außen sichtbar zu tragen.
  6. Bei Unfällen ist unverzüglich Erste Hilfe zu leisten. Der Gruppenführer ist sofort zu informieren. Dieser veranlasst entsprechend des Alarmierungs- und Rettungsplanes die Meldekette für den Rettungseinsatz.
  7. Führen/Einsatz der Jagdwaffen:
    1. Es ist grundsätzlich geeignete Munition mit bleifreien Geschossen einzusetzen.
    2. Das Gewehr ist außerhalb des Treibens stets mit der Mündung nach oben zu tragen.
    3. Das Gewehr darf nur während der tatsächlichen Jagdausübung geladen sein, d.h. erst nach Beziehen des Standes laden und vor dem Verlassen entladen.
    4. Es können vom Jagdleiter beauftragte Jäger oder Hundeführer als Treiber mitgehen und eine Fangschusswaffe mitführen. Diese darf aber nur unmittelbar vor Schussabgabe geladen werden.
    5. Schüsse sind nur bei sicherem Kugelfang abzugeben. Weitschüsse und das Beschießen hochflüchtigen Wildes sind untersagt. Zur sicheren Schussabgabe sind auch das Abprallverhalten bzw. auch die Splitterwirkung der jeweils eingesetzten Geschosse zu berücksichtigen.
    6. Der Jäger trägt die Verantwortung dafür, dass die von ihm geführte Waffe korrekt funktioniert, eingeschossen ist und die verwendete Munition den sachlichen Verboten des § 19 BJG nicht widerspricht.
    7. Probeschüsse/Anschießen der Jagdwaffe im Zusammenhang mit der Jagd sind verboten.
  8. Die Schützen werden vom Gruppenführer am Stand eingewiesen. Dabei werden v.a. sicherheitsrelevante Bereiche, die sich in gefahrbringender Nähe befinden, und in deren Richtung weder angeschlagen noch geschossen werden darf, durch den Gruppenführer benannt. Nach Einnahme des Standes kann anwechselndes Wild beschossen werden, sofern die Sicherheit hergestellt ist. Der Schuss außerhalb des Standes ist untersagt.
  9. Hochsitze sind vor dem Aufbaumen auf Sicherheit zu prüfen. Beachten Sie bitte die Rutschgefahr bei Nässe oder Glätte.
  10. Eine Verständigung mit dem Nachbarschützen hat dann zu erfolgen, wenn dessen Stand einzusehen ist.
  11. Farbliche Markierungen (Ausrufezeichen) weisen auf Nachbarschützen bzw. andere Gefahrenbereiche hin. In Richtung dieser ausgewiesenen Bereiche ist es verboten, ei­nen Schuss abzu­geben.
  12. Treiber und Hundeführer machen sich im unübersichtlichen Gelände akustisch bemerkbar. Ein Anschlagen und Schießen in Richtung sich nähernder Personen, Nachbarschützen und Jagdhunden ist untersagt. Waldbesucher sind höflich aus dem Treiben zu verweisen. Sollten Jagdhunde am Wild arbeiten ist die Schussabgabe auf das Wild untersagt (Mindestabstand Jagdhund – Wild 30 m).
  13. Der Stand darf erst nach Ende des Treibens verlassen werden (Notfälle für Menschen ausgenommen).
    Sofern von der Jagdleitung ausdrücklich eine Aufbrechpause angesetzt wird, darf sich unter Einhaltung aller Sicherheitsmaßgaben vom Stand bis in maximal 100 m entfernt werden, um gestrecktes Wild aufzubrechen bzw. zu lüften.
    Während der Aufbrechpause besteht absolutes Schießverbot. Die einzig zulässige Ausnahme bildet der Fangschuss auf Nahdistanz bei sicherem Kugelfang. Zum Ende der Pause muss jeder Jäger wieder auf seinem Stand sein.
    Nach dem Ende des Treibens sind nur noch Fangschüsse auf Nahdistanz und bei sicherem Kugelfang zulässig. Selbständige Nachsuchen sind untersagt.
  14. Hundeführer vom Stand dürfen ihren Hund bei Gefahr für den Hund oder, wenn dieser anhaltend Wild stellt, angehen. Voraussetzung für das Verlassen des Standes während des Treibens ist die vorherige und fallkonkrete Freigabe durch den jeweiligen Gruppenführer. Beim Verlassen des Standes ist vollständige Warnkleidung lt. Nr. 7 zu tragen und sich immer wieder akustisch bemerkbar zu machen. Nach dem Wiederbeziehen des Standes ist Vollzug beim Gruppenführer zu melden.
  15. Alle Anschüsse sind gut sichtbar unter Verwendung des bereitgestellten Markierungsbandes zu markieren. Zusätzlich wird der Gruppenführer die GPS-Koordinaten des Anschlusses mit Stand-Nr. an den Nachsuchen­koordinator per Mobiltelefon übermitteln.
  16. Alkoholgenuss und der Konsum von Rauschmitteln ist vor und während der Jagd verboten.
  17. Nach dem Ende des Treibens melden sich Jagdhelfer und durchgehende Hundeführer beim betreffenden Treibergruppenführer zurück.
  18. Hundeführer, die mit Hunden durch das Treiben gehen, dürfen unter Einhaltung der Sicher­heitsbestimmungen dann Wild auf kurze Distanz erlegen, wenn es sich stellt, krank geschossen ist oder bei Gefahr für den Hundeführer oder Hund. Dabei ist besonders auf einen sicheren Hintergrund zu achten (Kugelfang).
  19. Der Fangschuss vor dem Hund wird grundsätzlich nur durch den Hundeführer gegeben.
  20. Verirrte oder verletzte Hunde sind bei Jagdende mit zum Sammelplatz zu bringen. Die Hundeführer sind telefonisch zu informieren (Tel.-Nr. auf Halsband oder Weste).
  21. Bei der Nachsuche ist der Hundeführer des Nachsuchengespannes für diese Arbeit der Jagdleiter.
  22. Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen, Jagdparole oder Freigabe werden sowohl behördlich durch die zuständige Jagdbehörde/Staatsanwaltschaft als auch über Strafgelder durch den Forstbezirk finanziell geahndet (mindestens 100 EUR/Verstoß, doppeltes Trophäenentgelt und Einzug der Trophäe).

 

Allgemeines:

  • Die Teilnahme an der Jagd erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung besteht nur aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für sonstige Schäden des Eigentums oder Besitzes haftet der Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Leipzig oder von ihm Beauftragte nur dann, wenn sie auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Dies gilt auch für die Mitbenutzung von Dienst-Kfz.
    Der Jäger haftet für Schäden, die er Dritten (auch Angehörigen des Staatsbetrieb Sachsenforst) im Zusammenhang mit seiner Jagdbeteiligung zufügt und stellt den Freistaat Sachsen von Ansprüchen Dritter einschließlich eventueller Prozesskosten frei.
  • Der Jäger ist nicht jagdschutzberechtigt, d. h., er darf keine Hunde oder Katzen erlegen. Der Schuss auf geschützte Tierarten (wie z. B. Wolf, Biber) ist strikt untersagt.
  • Im Rahmen der Veranstaltung werden Ton-, Bild- und Videoaufnahmen angefertigt. Auch kann es vor, während oder nach der Jagd zu Drohnenüberflügen kommen. Mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung erklären Sie Ihr Einverständnis zu eventuellen Überflügen und zur unentgeltlichen Nutzung sämtlicher Aufnahmen. Diese können im Rahmen der Tätigkeit des Staatsbetriebes Sachsenforst und anderer Dienststellen der Sächsischen Staatsregierung – auch zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit – verwendet werden.

 

gez. Andreas Padberg

Leiter des Forstbezirkes Leipzig

Sicherheitsbestimmungen bei Ansitztreibjagden

im Forstbezirk Leipzig

 

Merkblatt für Durchgehende Hundeführer mit Fangschusswaffe (DHF)
und Treiber

 

Pflichten, Hinweise und Verhaltensregeln bei den Drückjagden im FoB Leipzig

 

Es gelten die Sicherheitsbestimmungen der aktuellen VSG 4.4 Jagd.

 

  1. Grundsätzliche Anmerkung zur Problematik Afrikanische Schweinepest:

Von allen Jagdteilnehmern, die an den Gesellschaftsjagden im Forstbezirk Leipzig teilnehmen und davor im Bereich einer ASP-Restriktionszone agiert haben, wird erwartet, dass sie im Vorfeld der Jagdteilnahme alle Vorkehrungen zur Verhinderung einer möglichen Seuchenverschleppung getroffen haben (Reinigung/Desinfektion der jagdlichen Ausrüstung, Schuhwerk usw.).

  1. Besondere Maßnahmen im Rahmen der ASP-Prävention
  • Sollte durch die Jagdteilnehmer verendetes Schwarzwild aufgefunden werden, das au­gen­scheinlich nicht im Rahmen dieser Jagd zu Tode kam, ist wegen des Ver­dachtes auf eine Tier­seuche der Jagdleiter/Schützengruppenführer unverzüglich zu informieren. Das betroffene Wild ist auf keinen Fall eigenständig zu manipulieren und der direkte Kontakt mit dem Stück ist zu vermeiden.
  • Sofern von erlegten Schwarzwild bedenkliche Merkmale festgestellt werden, die auf eine Tier­seuche hinweisen, ist ebenfalls unverzüglich der Jagdleiter/Schützengruppenführer zu ver­ständigen. Das betroffene Stück hat zunächst zwingend am Erlegungsort zu verbleiben. Auch der Schütze verbleibt in diesem Falle an seinem Stand, so lange er keine anderslautende An­weisung erhält. Keinesfalls darf ein solches Stück direkt zum Streckenplatz verbracht werden!
  • Aufbrüche vom Schwarzwild sind zentral zu entsorgen.
  • Es ist von jedem Stück Schwarzwild eine ETDA Blutprobe und eine Serumprobe mit sauberen Schweiß in Serumröhrchen zu ziehen und vollständig an den Gruppenführer zu übergeben.
  1. Der Genuss von Alkohol u. a. berauschenden Mitteln vor und während der Jagd ist für Durchge­hende Hundeführer mit Fangschusswaffe (DHF) und Treiber verboten.
  2. Eingesetzte Treiber müssen mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  3. Im Fall von Unfällen handeln die DHF oder Treiber bis zum Eintreffen der Jagdleitung entsprechend der Festlegungen des Alarmierungs- und Rettungsplanes.

          (Ggf. in Abstimmung mit dem ortskundigen Durchgehenden Hunde-/Treibergruppenführer und dem lokalen Schützengruppenführer im Stöberbereich). Für den aktiven Notruf eingeschaltetes ausrei­chend aufgeladenes Mobiltelefon mitnehmen. Verbands­päckchen „am Mann“ hygienisch verfügbar halten.

  1. Beim Befahren der Waldwege ist die nötige verkehrsrechtliche Sorgfalt entsprechend der StVO einzu­halten (Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, Fahrtrichtungsänderungen vorausschauend anzeigen, vor­sichtiges Abbremsen).
  2. Allgemeiner Hinweis zur Verkehrssicherheit im Bereich der Wälder im Forstbezirk Leipzig:
    Aufgrund der klimatischen Situation der letzten Jahre und der damit einhergehenden flächigen Ab­sterbeerscheinungen ist auch bei fortlaufender Sanierung im gesamten Wald jederzeit mit plötzlichen Ast- bzw. Kronenabbrüchen sowie auch spontan umstürzenden Bäumen zu rechnen. Das gilt gleich­ermaßen für Laub- und Nadelbäume. Auch wenn diese Gefahrensituation derzeit gehäuft auftritt, han­delt es sich dabei immer noch um eine waldtypische Gefahr, denn sie ergibt sich aus der Natur selbst. Die Jagdteilnehmer werden daher gebeten, bei der Bewegung im Wald soweit möglich auch die Bäu­me/Baumkronen kritisch im Blick zu halten. Erkennbare Gefahrensituationen sind zu meiden. Als persönliche Schutzausrüstung wird ein Schutzhelm empfohlen. Diese werden leihweise vom Forstbezirk zur Verfügung gestellt.
  3. Hundeführer im jagdlichen Einsatz (Durchgehende Hundeführer oder Nachsuchenführer ohne Jagdteilnahme) müssen Jagdscheininhaber sein.
  4. Die Durchgehenden Hundeführer mit Fangschusswaffe (DHF) und Treiber werden von der Jagd­leitung vor Beginn der Jagd nachdrücklich über Ablauf, Sicher­heitsregeln für DHF, Treiber und Be­sonderheiten instruiert. Alle DHF und Treiber haben persönlich an der tageskonkreten Einweisung und Belehrung teilzunehmen.
  5. Bei Gesellschaftsjagden ist für alle Teilnehmer signalfarbene Warnkleidung vorgeschrieben, beste­hend aus einem signalfarbenen Oberkörperbekleidungsstück (mindestens in Größe einer Warnweste). Darüber hin­aus ist ein signalfarbene Kopfbedeckung (mindestens ein signalfarbenes Hutband) anzulegen bzw. ein signalfarbener Schutzhelm zu tragen. Die Warnkleidung ist während der gesamten Jagdausübung von außen sichtbar zu tragen.
  6. Das Mitführen der Fangschusswaffe mit entladenen Läufen (freies Patronenlager) ist für den DHF zulässig für den Eigenschutz, den Fangschuss u. den Schuss auf vom Hund gestelltes Wild. In jedem Fall muss gewährleistet sein, dass der Auf­enthaltsort weiterer in der Gruppe befindlicher Teil­nehmer bekannt ist und der Schussbereich überschaubar ist. Dabei ist besonders auf einen sicheren Hintergrund (Kugelfang) zu achten. Vor Schussabgabe ist zu prüfen, dass durch abprallende Ge­schosse bzw. Geschoßteile niemand verletzt werden kann und aus­reichender Kugelfang vorhanden ist. Weit- und Horizontalschüsse sind dabei nicht erlaubt.

        Wenn sich Personen, Gebäude oder sonstige sicherheitsrelevante Bereiche in gefahrbringender Nähe befinden, darf in diese Richtung weder angeschlagen noch geschossen werden. Ein Schuss darf erst abgegeben werden, wenn sich der DHF vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird. Jeder Schütze ist für seinen Schuss verantwortlich!

Es dürfen nur Schusswaffen und Munition (ausreichende Stopp- und geringe Splitterwirkung) verwen­det werden, die den Bestimmungen des Waffengesetzes entsprechen und nach dem Bundesjagdge­setz für jagdliche Zwecke zugelassen sind. Die Verwendung von Vollmantelgeschossen und soge­nannten Solids (d. h. monolithischen, masse- und formstabilen Geschossen) aus Büchsenpatronen ist aufgrund der hohen Durchschlagskraft und sich daraus ergebender Hintergrundgefährdung verboten. Die Waffen müssen funktionssicher sein und dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Laufmündungen müssen durchschießbar verschlossen sein (z. B. mit Klebe­band).

  1. Die Verwendung bleifreier Munition ist grundsätzlich vorgeschrieben.

Ausnahmen gelten für Fangschüsse im Rahmen von Nachsuchen, sowie für durchgehende

Hundeführer mit den unter Nummer 11 aufgezählten Einschränkungen.

 

  1. Zusätzlich als Abfangwaffe (kalte Waffe) dürfen nur entsprechend handliche, griffige sowie scharfe Messer mit ausreichend langer, stabiler und feststehender Klinge ver­wendet werden.
  2. Der Kontakt zu den ortskundigen Stöberhundegruppenführern ist zu halten, um das Überschreiten der Gruppenbereiche zu verhindern (s. mitzuführender Revierkarten­ausschnitt).
  3. Treiber müssen während der Jagd ständig den Kontakt (optisch und akustisch) mit dem Treibergrup­penführer bzw. Nachbarn halten. Vor zu querenden Schussschneisen müssen sich die Treiber akus­tisch bemerkbar machen. Vor dem Betreten von breiten Wegen, Flügeln, Gestellen oder Schneisen hat sich die Treibergruppe so zu formieren und auszurichten, dass diese gemeinsam in breiter Front be­treten werden können.
  4. Die DHF oder Treiber werden auf Ansitzschützen sowie deren ungefähre Entfernung und Richtung zu besetzten jagdlichen Einrichtungen hingewiesen.
  5. Beim Bemerken von krankgeschossenem Wild oder Schweiß ist der Gruppenführer bzw. nächste Schütze zu benachrichtigen, wenn möglich in Folge der Ort zu kennzeichnen. Alle Auffälligkeiten zur Jagd sind dem zuständigen Revierleiter bzw. direkt dem Jagdleiter zu melden.

Allgemeines:

  • Die Teilnahme an der Jagd erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung besteht nur aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für sonstige Schäden des Eigentums oder Besitzes haftet der Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Leipzig oder von ihm Beauftragte nur dann, wenn sie auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Dies gilt auch für die Mitbenutzung von Dienst-Kfz.
    Der Jäger haftet für Schäden, die er Dritten (auch Angehörigen des Staatsbetrieb Sachsenforst) im Zusammenhang mit seiner Jagdbeteiligung zufügt und stellt den Freistaat Sachsen von Ansprüchen Dritter einschließlich eventueller Prozesskosten frei.
     
  • Der Jäger ist nicht jagdschutzberechtigt, d. h., er darf keine Hunde oder Katzen erlegen. Der Schuss auf geschützte Tierarten (wie z. B. Wolf, Biber) ist strikt untersagt.
  • Im Rahmen der Veranstaltung werden Ton-, Bild- und Videoaufnahmen angefertigt. Auch kann es vor, während oder nach der Jagd zu Drohnenüberflügen kommen. Mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung erklären Sie Ihr Einverständnis zu eventuellen Überflügen und zur unentgeltlichen Nutzung sämtlicher Aufnahmen. Diese können im Rahmen der Tätigkeit des Staatsbetriebes Sachsenforst und anderer Dienststellen der Sächsischen Staatsregierung – auch zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit – verwendet werden.

gez. Andreas Padberg

Leiter des Forstbezirkes Leipzig

Hinweise für Hundeführer

 

Für Ihre Planungssicherheit erhalten Sie binnen 14 Tagen nach Eingang Ihrer An­meldung eine Bestätigung Ihres Hundeeinsatzes zunächst per E-Mail. Diese ist ver­bindlich.

Eine Einladung mit Treffpunkt und Jagdablauf erfolgt zu einem späteren Zeit­punkt.

 

Jäger vom Stand, die als Hundeführer mit brauchbaren Jagdhunden ihre Jagdhunde zum Stöbern bzw. zur Nachsuche einsetzen, nehmen grund­sätzlich unentgeltlich an den Drück­jagden des Forstbezirkes Leipzig teil. Mit der unentgeltlichen Jagdein­ladung des Hunde­führers sind mögliche Auf­wendungen des Hundehalters für den Hund abgegolten, d. h. es werden keine weiteren Einsatzvergütungen bezahlt.

Sollte ein Jagdhund im Jagdbetrieb verletzt werden, verloren gehen oder getötet werden, unterstützt Sie der Forstbezirk im Rahmen der aktuellen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft über die Jagd in den Verwaltungsjagdbezirken vom 13. Mai 2014 (SächsABl. S. 728), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 26. März 2024 (SächsABl. S. 427) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 4. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 315):

VwV Jagd IV Nr. 4:

„Werden brauchbare Jagdhunde infolge der Jagdausübung verletzt, getötet oder nicht wieder aufgefunden, können durch den Staatsbetrieb die Kosten der tierärztlichen Behandlung und die Wiederbeschaffungskosten eines Welpen der gleichen oder einer vergleichbaren Hunderasse bei Verlust gezahlt werden.

Voraussetzungen hierfür sind:

a.         die schriftliche Bestätigung der Jagdleiterin oder des Jagdleiters, dass der Einsatz erforderlich war und die Hundeführerin oder der Hundeführer nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, sowie

b.         die schriftliche Erklärung der Hundehalterin oder des Hundehalters, dass keine Schadensersatzansprüche gegen Dritte bestehen oder Ersatzleistungen Dritter ausscheiden.“

Diese Schadensersatzleistungen werden gegen Kostennachweis bis zu einer maximalen Höhe von 2.500 EUR je Schadensfall durch Sachsenforst gezahlt.

 

Darüber hinaus können unter den nachfolgenden Voraussetzungen Einsatzvergütungen gezahlt werden:

Stöber-Hundeführer, die mit ihren Hunden und Fangschusswaffe durchgehen und daher nicht selbst jagen können, erhalten nach Vorlage des Brauchbarkeits­nachweises „Stöbern“ auf Antrag eine Ein­satzvergütung/Hund in Höhe von 40 EUR. Ent­sprechende Antragsformulare werden am Jagdtag bereit­gehalten.

Vorstehhunde werden nur eingesetzt, wenn der Hundeführer mit dem Hund durch das Treiben geht und damit jederzeit die Möglichkeit hat, auf diesen einzuwirken. Es handelt sich damit nicht um frei jagende Hunde im eigentlichen Sinne. Sichthetzen sind bei dieser Art der Führung im Treiben weit­gehend auszuschließen. Soll ein Vorstehhund bei ent­sprechender Eignung ausnahmsweise vom Stand aus eingesetzt werden, ist neben dem Brauchbarkeits­nachweis „Stöbern“ ein Spurlaut-Nachweis vorzulegen.

Die Abrechnung erfolgt auf Basis einer Bonus-Karte, die am Jagdtag durch den Jagdleiter oder dessen Beauftragten (Nachsuchenkoordinator) abzuzeichnen ist. Maximal 40 Einsätze (jeder Hund + Einsatztag) können pro Jagdjahr abgerechnet werden.

Bitte beachten Sie, dass in der Verwaltungsjagd des Freistaates Sachsen aus­schließlich bleifreie Jagd­munition eingesetzt werden darf. Folgende definierte Aus­nahmeregelungen gelten für Hundeführer in Bezug auf die weiterhin zulässige Verwendung blei­haltiger Büchsenmunition:

  • Fangschüsse im Rahmen von Nachsuchen,
  • für durchgehende Hundeführer, sofern der Einsatz zur effektiven Schwarzwildbejagung gerecht­fertigt und unter dem Aspekt des Arbeitsschutzes vertretbar ist.

 

Sollten sich die aufgeführten Rahmenbedingungen durch eine Aktualisierung der Verwaltungsvorschrift Jagd, Erlasse des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft bzw. durch eine Sachsenforst-Betriebsanweisung zur Jagd ändern, informieren wir Sie separat.

Wenn sich in Ihrem Bekanntenkreis noch weitere interessierte Hundeführer befinden, leiten Sie dieses Formular gern weiter oder teilen uns die Kontaktdaten mit. Hundeführer nehmen an den Jagden im Forstbezirk Leipzig stets bevorzugt teil.

Sollte trotz Voranmeldung ein Hund am Jagdtag ausfallen, bittet der Forst­bezirk Leipzig um rechtzeitige Rückmeldung.

Zustimmung zur Datenschutzerklärung

HINWEIS: Nach Absenden dieses Formulars erhalten Sie eine Empfangsbestätigung mit Ihren getätigten Eingaben per E-Mail. Diese stellt noch keine Teilnahmebestätigung dar. Die weitere Kommunikation inklusive der Einladung erfolgt ebenfalls per E-Mail. Sollten Sie keine E-Mail bekommen, schauen Sie bitte auch in Ihrem Spamordner nach.

Staatsbetrieb Sachsenforst

Forstbezirk Leipzig

Mandy Rötting

Heilemannstraße 1

04277 Leipzig

0341/860 80 34
Di. bis Do. von 12:00 bis 16:00 Uhr
Leipzig.Jagd@sachsenforst.sachsen.de
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