Fragen zur Hundesteuer? Telefon: 035057 51210 oder E-Mail: gemeinde-hermsdorf.erzg@t-online.de

Gemeinde Hermsdorf/Erzgebirge, Kirchplatz 2, 01776 Hermsdorf/E.

 

Anmeldung zur Hundesteuer

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen innerhalb von zwei Wochen bei der Gemeinde Hermsdorf/E. anmelden und Hundesteuer zahlen. Genauere Informationen finden Sie in unserer Hundesteuersatzung.

Nein auswählen, falls Sie das Formular für eine andere Person ausfüllen. Dann unten die Angaben zur anmeldenden Person ausfüllen, um Missverständnisse auszuschließen.

Angaben zur anmeldenden Person

Im Fall von Rückfragen geht es schneller, wenn wir Sie anrufen können. 

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Wenn Sie keinen Haken setzen, schicken wir den Bescheid zum Hundehalter.

Angaben zum Hundehalter

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Angaben zum Hund

Wird von der Stadtverwaltung ausgefüllt

Datenschutzerklärung zur Anmeldung der Hundesteuer

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung im Sinne der DSGVO ist:

Stadtverwaltung Altenberg

Platz des Bergmanns 2

01773 Altenberg 

Tel.: 035056/333-0

Mail: post@altenberg.de

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Die behördliche Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter:

Stadverwaltung Altenberg

Frau Leonhard

Platz des Bergmanns 2

01773 Altenberg

Tel.: 035056/333-58

j.leonhard@altenberg.de

3. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Festsetzung und Erhebung der Hundesteuer verarbeitet.

Die Rechtsgrundlagen hierfür sind:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung).

  • § 2 und § 7 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in Verbindung mit der jeweiligen Hundesteuersatzung der Stadt/Gemeinde [Name].

  • § 3 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG).

Ohne die Bereitstellung der Daten kann Ihr Hund nicht steuerlich erfasst werden, was eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann.

4. Kategorien der verarbeiteten Daten

Es werden insbesondere folgende Daten erhoben:

  • Hundehalter: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, ggf. Bankverbindung (bei SEPA-Mandat).

  • Hundedaten: Rasse, Alter, Geschlecht, Farbe, Datum der Anschaffung, Herkunft des Hundes, Kennnummer (Chip-Nummer).

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Innerhalb der Verwaltung erhalten nur die Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die mit der Steuerfestsetzung oder dem Zahlungsverkehr betraut sind. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur:

  • An Finanzbehörden im Rahmen der Amtshilfe.

  • An andere Kommunen (bei Zuzug/Wegzug zur Prüfung der Steuerpflicht).

  • An Vollstreckungsbehörden bei Zahlungsverzug.

6. Dauer der Speicherung

Die Daten werden so lange gespeichert, wie sie für die Aufgabenerfüllung (Steuererhebung) erforderlich sind. Nach der Abmeldung des Hundes bleiben die Daten gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (in der Regel 10 Jahre gemäß Abgabenordnung/SächsKAG) gespeichert und werden anschließend gelöscht.

7. Ihre Rechte als betroffene Person

Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber der Gemeinde zu:

  • Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)

  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)

  • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), sofern dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

Zudem haben Sie das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In Sachsen ist dies:

 

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

Maternistraße 17
01067 Dresden


8. Automatisierte Entscheidungsfindung / Profiling

Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt.

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