Landratsamt
Antrag auf Befreiung vom besonderen Schutz von Hornissen
Hiermit beantrage ich die schriftliche Erteilung einer Befreiung nach § 67 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) von den Verboten zur Umsiedlung oder Beseitigung von besonders geschützten Hornissen, Hummeln oder Wildbienen und deren Nest wegen möglicher Gefährdung durch besonderen Umstände (gemäß § 44 BNatSchG).
1. Angaben zum Antragsteller
bei juristischen Personen Vertretungsberechtigter
2. Angaben zum Nest
Abweichende Anschrift
Eine Umsiedlung ist dem Abtöten immer Vorrang zu gewähren. Um die Möglichkeit der Umsiedlung der Tiere zu prüfen, bitten wir Sie um eine möglichst genaue Beschreibung der Lage des Nestes.
Für eine Abtötung wird eine Fachfirma benötigt, wobei der Antragsteller sowohl die Beauftragung als auch die entstehenden Kosten übernimmt.
z. B. im Garten, auf dem Dachboden, im Rollladenkasten
Die zuständige Naturschutzbehörde kann gemäß § 67 Abs. 2 und Abs. 3 BNatSchG die Befreiungen zulassen, wenn die Durchführung der Vorschriften des § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BNatSchG im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen.
Anlagen