Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße
Ordnungsverwaltung
Straße der Freundschaft 1
02923 Kodersdorf
Die generelle Anzeigepflicht besteht, wenn ein vorübergehendes Gaststättengewerbe betrieben werden soll. Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke (alkoholische oder alkoholfreie), zubereitete Speisen oder beides zum Verzehr an Ort und Stelle anbietet (§ 1 Abs. 1 SächsGastG).
Das vorübergehende Gaststättengewerbe ist rechtzeitig, mindestens jedoch 2 Wochen vor Beginn anzuzeigen. Der Empfang der Anzeige wird gegen Gebühr bescheinigt.
Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn die gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt.
Nicht anzeigepflichtig ist, wer für das anzuzeigende Gaststättengewerbe eine Reisegewerbekarte nach § 55 der Gewerbeordnung (GewO) besitzt, in welcher der Ausschank von alkoholischen und/oder alkoholfreien Getränken und/oder die Verabreichung von zubereiteten Speisen eingetragen sind.
Bitte beachten Sie auch folgende Merkbklätter:
Merkblatt Volksfest
Merkblatt Trinkwasser
Belehrung nach § 43 IfSG – Hinweise für Ehrenamtler
Merkblatt Grillstände
Leitlinien Feste sicher feiern
Wenn Sie bereits ein Nutzerkonto Bund oder ein "Mein Unternehmenskonto" besitzen, können Sie sich darüber authentifizieren und die Angaben zur Person automatisch ausfüllen lassen. Klicken Sie dazu bitte auf den Button "Nutzerkonto Bund ID Login" bzw. "Mein Unternehmenskonto Login" am Ende der Seite und führen Sie die entsprechenden Schritte aus. Eine Authentifizierung ersetzt zudem die Schriftform gemäß § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und bewirkt damit, dass der Antrag nicht mehr unterschrieben per Post, sondern vollständig digital eingereicht werden kann.
Sofern Sie ein Nutzerkonto Bund ID besitzen, können Sie sich damit authentifizieren und die Angaben zur Person vorausfüllen lassen.
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Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Mögliche Ausprägungen:
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Mit dem Absenden des Antrages erhalten Sie eine Bestätigung an Ihre E-Mail-Adresse/Ihr Nutzerkonto. Eine Antragskopie wird Ihnen auf der Folgeseite zum Download bereitgestellt.