Datenschutzrechtliche Information nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 sowie Art. 14 Datenschutz-Grundverordnung zur Datenverarbeitung im Betriebserlaubnisverfahren

Das Landesjugendamt ist für Durchführung des Betriebserlaubnisverfahrens gem. §§ 45 – 48 SGB VIII iVm § 27 Landesjugendhilfegesetz zuständig. Für Meldungen gem. §§ 45 ff. SGB VIII stellt das Landesjugendamt gemeinsam mit der Sächsischen Staatskanzlei (SK) den betroffenen Trägern von Einrichtungen Formulare durch Nutzung einer Basiskomponente der Sächsischen Staatskanzlei zur Verfügung. Die Sächsische Staatskanzlei und das Landesjugendamt sind daher gem. Art. 26 DSGVO für die Datenverarbeitung gemeinsam verantwortlich. Dabei verantwortet die Datenverarbeitung zur technischen Umsetzung die SK, während für die inhaltliche Datenverarbeitung das Landesjugendamt verantwortlich ist.

1. Datenverarbeitung Formulare

Die Meldung über die Formulare erfolgt durch Nutzung einer sog. Basiskomponente (formcycle), die der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) unter der Aufsicht der Sächsischen Staatskanzlei betreibt (s.o.). Bei jedem Aufruf von Online – Formularen bzw. Online – Diensten werden automatisch bestimmte Daten, sog. Sitzungsdaten, erfasst und gespeichert.

 

Diese Sitzungsdaten sind konkret:

  • Betriebslogos (Datum und Uhrzeit des Zugriffs)
  • Log-Informationen im Rahmen der Verarbeitung des Formulars
  • Fehlermeldungen

Diese werden nach 90 Tagen gelöscht.

 

Die vollständige Datenschutzerklärung für die technische Anwendung finden Sie hier:

Datenschutzerklärung BaK FS

 

Sächsische Staatskanzlei (SK)

Archivstraße 1

01097 Dresden

Telefon: +49 351 564-0

E-Mail: info@sk.sachsen.de

 

Aktuelle behördliche Datenschutzbeauftragte:

Sächsische Staatskanzlei

Archivstraße 1

01097 Dresden

E-Mail: datenschutz@sk.sachsen.de

2. Datenverarbeitung Betriebserlaubnisverfahren

Für die Daten, die im Rahmen der Meldungen angegeben werden, ist das Landesjugendamt im Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) verantwortlich.

 

Landesjugendamt (SMS)

Carolastraße 7a

09111 Chemnitz

E-Mail: landesjugendamt@lja.sms.sachsen.de

 

Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter:

Datenschutzbeauftragte des SMS

Alberststraße 10

01097 Dresden

Tel: +49 351 564 55088

E-Mail: DSB@sms.sachsen.de

 

2.1. Zweck

Der Zweck der Datenverarbeitung ist die Durchführung des Betriebserlaubnisverfahrens gem. §§ 45 – 48 SGB VIII.

 

2.2. Rechtsgrundlage

Die Zulässigkeit der Datenverarbeitung zum o.g. ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c Datenschutz-Grundverordnung, §§ 45 – 48 SGB VIII, § 27 Landesjugendhilfegesetz in Verbindung mit § 3 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz.

 

2.3. verarbeitete Kategorien

Kontaktdaten Träger, Kontaktdaten Einrichtung Namen Mitarbeiter, Geburtsdatum Mitarbeiter, Tätigkeit Mitarbeiter, berufliche Qualifikation Mitarbeiter, Abschlussdatum Qualifikation Mitarbeiter, Zusatzqualifikation(en) Mitarbeiter

 

2.4. Empfänger

Die Daten werden ausschließlich im Landesjugendamt im SMS verarbeitet. Es sind keine Weiterleitungen vorgesehen.

 

2.5. Dauer

Die Dauer der Speicherung der Daten richtet sich nach Nummer VIII VwV Aktenführung vom 31. Mai 2013 (SächsABl. S. 624), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 24. November 2023 (SächsABl. SDr. S. S 243) in der jeweils gültigen Fassung 10 Jahre.

 

2.6. Übermittlung in Drittland oder internationale Organisation

Es besteht keine Absicht die Daten ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

 

2.7. Betroffenenrechte

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können folgende Rechte geltend gemacht werden: Recht auf Auskunft über die eigene Person betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung) Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung) Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung), Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung) Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 Datenschutz-Grundverordnung) Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung)

 

2.8. gesetzliche Verpflichtung zur Datenbereitstellung Gem. § 45 SGB VIII besteht eine rechtliche Verpflichtung die Daten für die Erlaubniserteilung bereitzustellen. Insbesondere besteht die Verpflichtung personenbezogene Daten gem. § 45 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII zur Prüfung der Eignung des beschäftigten Personals vorzulegen.

 

2.9. Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörde

Nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung besteht das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

 

Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeaufragte:

 

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

Maternistraße 17

01067 Dresden

Telefon: +49 351 85471-101

Telefax:  +49 351 85471-109

E-Mail: post@sdtb.sachsen.de

3. Zuständigkeit für die Umsetzung der Betroffenenrechte

Soweit es die Datenverarbeitung in der technischen Bereitstellung der Basiskomponente betrifft ist die SK für die Umsetzung der Betroffenenrechte verantwortlich. Die Umsetzung der Betroffenenrechte im Zusammenhang mit dem Betriebserlaubnisverfahren wird durch das Landesjugendamt (SMS) umgesetzt.

4. Hinweis
Bitte beachten Sie:
 
Für das Landesjugendamt ist Art. 14 Abs. 5 DSGVO einschlägig. Darüber hinaus ist der Träger einer Kindertageseinrichtung als Arbeitgeber ebenfalls Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Wenn er die Daten seiner Beschäftigten aufgrund der unter 2.7. benannten gesetzlichen Verpflichtung an das LJA übermittelt, muss er seine Mitarbeiter darüber informieren. Dies geschieht im Rahmen der Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO.