Fragen zum Antrag? Telefon: 034291 414-27 oder E-Mail: bauverwaltung@borsdorf.de
Zustimmung zu einer Aufgrabung
mit Leitungsauskunft: Straßenbeleuchtung
Bevor Sie Erdarbeiten durchführen, sollten Sie sich darüber informieren, ob und in welcher Tiefe unter dem Baugrundstück Versorgungsleitungen (z.B. Strom, Gas und Wasser) liegen.
Im Fall von Rückfragen geht es schneller, wenn wir Sie anrufen können.
Bitte beachten Sie, dass gemäß Ziffer 1 der aktuellen Verwaltungskostensatzung zur Ausfertigung der Aufgrabungserlaubnis mit Schachtschein eine Gebühr mit gesondertem Bescheid erhoben wird.
vorbehaltlich der Anordnung verkehrsbehördlicher Maßnahmen.
Die neu einzubringenden ungebundenen und gebundenen Trag- und Deckschichten sind entsprechend RStO in der aktuellen Fassung zu dimensionieren.