Stadtwappen Markkleeberg

Gemeindeverwaltung Großpösna

Im Rittergut 1

04463 Großpösna

E-Mail: beherbergungssteuer@grosspoesna.de

Beherbergungssteuermeldung Gemeinde Großpösna

Zeitraum der Meldung


Angaben zum Betreiber der Beherbergungseinrichtung


Angaben zur Einrichtung


Ermittlung der Beherbergungssteuer


Zusammenfassung:

 

auf das Bankkonto der Gemeindeverwaltung Großpösna:

 

Sparkasse Leipzig, IBAN: DE89 8605 5592 1169 4210 04, BIC: WELADE8LXXX



Bitte hier unterschreiben (Maus oder Finger möglich)


Hinweise:

Eine Steueranmeldung steht einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 168 Abgabenordnung gleich. Eine separate Festsetzung der Beherbergungsteuer mit Bescheid durch die Gemeinde Großpösna ist nicht erforderlich, außer die Festsetzung führt zu einer abweichenden Steuer oder der Haftungsschuldner gibt die Steueranmeldung nicht ab § 167 Absatz 1 Abgabenordnung. Die Anmeldung der Beherbergungsteuer ist fortlaufend bei der Gemeinde Großpösna einzureichen. Wurde keine Beherbergungsteuer vereinnahmt, ist eine „Null-Meldung“ abzugeben. Dies gilt auch in den Fällen, in denen eine Beherbergung aufgrund behördlicher Anweisung (zum Beispiel Gewerbeuntersagung, Entzug Nutzungsgenehmigung für Gebäude, Infektionsschutz) untersagt oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.

Weitere Informationen zu den Angaben zur Ermittlung der Beherbergungsteuer:

*1) Hier ist die Anzahl aller Übernachtungen, für die ein Entgelt gezahlt wurde, einzutragen. Beispiel: Zwei Personen haben für drei Nächte ein Doppelzimmer gebucht. Insgesamt sind somit sechs Gästeübernachtungen anzugeben (2 Personen × 3 Übernachtungen = 6 Gästeübernachtungen).

*2) Alle Leistungen, die unmittelbar der Beherbergung dienen und mit dem ermäßigten Umsatz-
steuersatz in Höhe von sieben Prozent belegt sind (insbesondere auch die Reinigungsgebühr), bilden die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Beherbergungsteuer, auch wenn diese Leistungen auf der Rechnung separat ausgewiesen werden. Dies gilt auch für Beherbergungseinrichtungen, die keine Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz erheben. Sind in einem Übernachtungsentgelt Frühstück oder Halbpension sowie weitere Leistungen (zum Beispiel Minibar, Telefon, Pay-TV) enthalten, sind die dafür geschuldeten Entgelte vor Ermittlung der Steuerhöhe von dem Übernachtungsentgelt abzuziehen.

*3) Umsätze aus beherbergungssteuerbefreiten Übernachtungen sind entsprechend § 4 Absatz 1 
Beherbergungssteuersatzung der Gemeinde Großpösna:

  1. Kinder und Jugendliche bis zum vollendenten 18. Lebensjahr
  2. Personen, die unter der Anschrift der Beherbergungseinrichtung mit alleiniger Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung nach dem Bundesmeldegesetz gemeldet sind.
  3. Personen, die Gruppen von allein reisenden, beherbergungssteuerbefreiten Kindern und Jugendlichen betreuen (z.B. Lehrer und Erzieher).

Achtung: Ebenfalls steuerbefreit sind nachfolgende Personen, jedoch ist die Beherbergungsteuer zunächst vom Gast vor Ort zu zahlen. Eine Befreiung kann ausschließlich über ein Rückerstattungsverfahren bei der Gemeinde Großpösna geltend gemacht werden.

  1. Personen, welche zum Zweck einer zwingend notwendigen medizinischen Behandlung in Großpösna übernachten müssen.

*4) Aufgrund von Abrundungsdifferenzen der auf die einzelnen Übernachtungen entfallenden

Beherbergungssteueranteile auf volle Cent kann die tatsächlich einbehaltene und an die Gemeinde Großpösna abzuführende Beherbergungsteuer geringfügig niedriger sein als der berechnete Wert.

Prüfungsvorschriften:

Die Gemeinde Großpösna ist berechtigt, zur Überprüfung der in Ihrer Anmeldung gemachten Angaben die Vorlage von Geschäftsunterlagen zu verlangen (gem. § 92 Abgabenordnung) und Prüfungen in den Geschäftsräumen des Beherbergungsbetriebs anzuordnen und durchzuführen (§§ 193 ff Abgabenordnung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Sächsisches Kommunalabgabengesetz).

Datenschutzhinweis:

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Verwaltung und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte den allgemeinen Informationen der Gemeinde Großpösna. Diese Informationen finden Sie unter https://www.grosspoesna.de/datenschutz

 

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