Landratsamt

Antrag auf Ausstellung des Sachkundenachweises für Personen

gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 

Achtung, für den Antrag werden folgende Dokumente benötigt:

  • Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
  • Passbild
  • Sachkundenachweise für fachbezogene Tätigkeiten (Befähigungsnachweise, Nachweise zu Berufsabschlüssen, Qualifikationsnachweise, Prüfungsnachweise und Nachweise für bereits ausgeübte Tätigkeiten)

Angaben zur beantragenden Person

Nachweise über Qualifikationen 

Berufsabschluss, Bescheinigung über Schulungen/Prüfungen, ggf. Nachweis über bereits ausgeübte Tätigkeiten

Anzuhängende Dateien und Nachweise

Gleichwertig anerkannte Berufsabschlüsse: 

  • Hochschulstudium der Tiermedizin oder der Fischereibiologie
  • Beruf Fleischer, Tierwirt mit dem Schwerpunkt Geflügelhaltung, Tierpfleger der Fachrichtung Haustierpflege oder Landwirt

 

Um den Sachkundenachweis zu erhalten, muss eine schriftliche Erklärung des Antragstellers erfolgen, dass er in den letzten drei Jahren keine ernsten Verstöße gegen das Tierschutzrecht begangen hat.

Die Informationspflichten nach DSGVO finden Sie auf unserer Internetseite: https://www.landratsamt-pirna.de/infopflichten-dsgvo.html.


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