Landratsamt
Antrag auf Ausstellung des Sachkundenachweises für Personen
gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009
Achtung, für den Antrag werden folgende Dokumente benötigt:
Angaben zur beantragenden Person
Nachweise über Qualifikationen
Berufsabschluss, Bescheinigung über Schulungen/Prüfungen, ggf. Nachweis über bereits ausgeübte Tätigkeiten
Anzuhängende Dateien und Nachweise
Gleichwertig anerkannte Berufsabschlüsse:
Um den Sachkundenachweis zu erhalten, muss eine schriftliche Erklärung des Antragstellers erfolgen, dass er in den letzten drei Jahren keine ernsten Verstöße gegen das Tierschutzrecht begangen hat.