Bitte tragen Sie den Namen Ihrer Gemeinde ein. Der zugehörige amtliche Gemeindeschlüssel wird anschließend automatisch ergänzt. Sollte Ihre Gemeinde nicht aufgelistet sein, schicken Sie uns bitte eine E-Mail.
Bitte geben Sie hier die Informationen zu den erhaltenen Zahlungen aus dem Jahr 2025 ein. Die erhaltenen Zahlungen werden vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz in einer Übersicht veröffentlicht.
Nach § 6 Abs. 2 EEErtrBetG muss eine Gemeinde die Hälfte der eingenommenen Gelder in den räumlich unmittelbar betroffenen Ortsteilen einsetzen. Bitte listen Sie hier alle räumlich betroffenen Ortsteile und die Anteilshöhe gesamt auf.
Bitte geben Sie an, um wieviele Windenergieanlagen und Photovoltaikfreiflächenanlagen (PVFFA) es sich handelt und welche Einnahmen darauf entfallen.
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