Landratsamt

Tierbestandsmeldung

Abmeldung Betriebsstandort

gemäß Artikel 84 der (EU)-Verordnung 2016/429 in Verbindung mit § 26 der Viehverkehrsverordnung 

Kontaktdaten Tierhalter

Angaben zum abzumeldenden Betriebsstandort

Falls vorhanden. Standortbezeichnungen werden vorrangig bei Bienenvölkern verwendet.

Die Registriernummer (auch Betriebs- oder HIT-Nummer) finden Sie auf dem offiziellen Registrierungsbescheid und ist beim zuständigen Veterinäramt oder über HIT abrufbar. Sie besteht aus 12 Stellen (meist beginnend mit dem Gemeindeschlüssel). 
Ihre Tierseuchenkassennummer finden Sie auf dem jährlichen Beitragsbescheid der Tierseuchenkasse. Sie steht ebenfalls auf der Bestandsmeldekarte (Meldekarte). Falls Sie noch nicht bei der Tierseuchenkasse angemeldet sind, erfolgt die Anmeldung automatisch über das LÜVA im Zuge der Bestandsmeldung.

Bitte eine Telefonnummer angeben unter der das LÜVA Sie bei Fragen kontaktieren kann.

Die hier angegebene E-Mailadresse wird zur Kontaktaufnahme durch das LÜVA verwendet.

Die Informationspflichten nach DSGVO finden Sie auf unserer Internetseite: https://www.landratsamt-pirna.de/infopflichten-dsgvo.html.


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