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Fragen zur Ersatzpflanzung? Telefon: 037322 32345 oder E-Mail:
umwelt@brand-erbisdorf.de
Anzeige einer Ersatzpflanzung
Bäume und Gehölze, die von unserer
Baumschutzsatzung
erfasst sind, dürfen nur gefällt oder stark zurückgeschnitten werden, wenn die Stadtverwaltung dies zuvor genehmigt hat. Diese Genehmigung kann mit der Pflicht zur Vornahme von Ersatzpflanzungen verbunden werden, die Sie hier anzeigen können.
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Im Fall von Rückfragen geht es schneller, wenn wir Sie anrufen können.
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Angaben zur Ersatzpflanzung
Gehölzart
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Höhe (cm)
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Datum der Ersatzpflanzung
Hier können Sie Nachweise hochladen.
Steht das Gehölz auf dem oben genannten Grundstück?
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Ja
Nein
Abweichender Standort
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An die Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf senden