Fragen zum Gaststättengewerbe? Telefon: 037322 32321 oder E-Mail: gewerbeamt@brand-erbisdorf.de
Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass nach § 2 Abs. 2 SächsGastG
Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben wollen, müssen Sie dies bei der Stadtverwaltung rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vorher anzeigen.
Im Fall von Rückfragen geht es schneller, wenn wir Sie anrufen können.
Ort
Beginn
Vorübergehende Gaststättengewerbe sind zwei Wochen vorher bei der Stadtverwaltung anzuzeigen.
Ende
Hinweis: Änderungen gegenüber dieser Anzeige sind der Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf unverzüglich in einer Änderungsanzeige mitzuteilen.