Fragen zu Märkten in Brand-Erbisdorf? Telefon: 037322 32321 oder E-Mail: gewerbeamt@brand-erbisdorf.de

Marktfestsetzung beantragen

Mit der Festsetzung eines Marktes nach § 69 Gewerbeordnung (GewO) erlangen Sie sog. Marktprivilegien (z.B. Befreiung vom Ladenöffnungsgesetz, vom Sonn- und Feiertagsgesetz, von den Vorschriften über das stehende Gewerbe und von der Reisegewerbekartenpflicht).

Angaben zum Veranstalter
Angaben zum Veranstaltungsleiter
Angaben zur Veranstaltung

Marktort

Marktzeit

Der Veranstalter beantragt beim Gewerbeamt der Stadt Brand-Erbisdorf, die Veranstaltung gemäß § 69 GewO festzusetzen.

Erforderliche Anlagen
ist beigefügtwird nachgereichtliegt bereits vorgibt es nicht
Verzeichnis über die Art der anzubietenden Waren
Verzeichnis über Zahl und Zusammensetzung der Aussteller/Anbieter
Teilnahmebedingungen
Lageplan
Ausstellungsplan
Versicherungsnachweis
Nachweis persönlicher Zuverlässigkeit des Veranstalters
Nachweis persönlicher Zuverlässigkeit des Veranstaltungsleiters