Fragen zu Märkten in Brand-Erbisdorf? Telefon: 037322 32321 oder E-Mail: gewerbeamt@brand-erbisdorf.de

Marktfestsetzung beantragen

Mit der Festsetzung eines Marktes nach § 69 Gewerbeordnung (GewO) erlangen Sie sog. Marktprivilegien (z.B. Befreiung vom Ladenöffnungsgesetz, vom Sonn- und Feiertagsgesetz, von den Vorschriften über das stehende Gewerbe und von der Reisegewerbekartenpflicht).

Angaben zum Veranstalter

Jede Veranstaltung benötigt eine verantwortliche Person als Ansprechpartner vor Ort. Nein auswählen, wenn eine andere Person dies ist. 

Angaben zum Veranstaltungsleiter
Angaben zur Veranstaltung

Messe: spezifisches repräsentatives Warenangebot, gewerblicher Besucherkreis/Großabnehmer

Ausstellung: spezifisches repräsentatives Warenangebot, unbeschränkter Besucherkreis

Großmarkt: Waren aller Art, gewerblicher Besucherkreis/Großabnehmer

Wochenmarkt: Lebensmittel/Obst und Gemüse/rohe Naturerzeugnisse/Waren des täglichen Bedarfs, unbeschränkter Besucherkreis

Spezialmarkt: bestimmte Waren, unbeschränkter Besucherkreis

Jahrmarkt: unbeschränktes Warenangebot, unbeschränkter Besucherkreis

Volksfest: unterhaltende Tätigkeiten/bestimmte Waren, unbeschränkter Besucherkreis

Marktort

Marktzeit

Klicken Sie auf das grüne Symbol, wenn die Veranstaltung an mehreren Tagen stattfinden soll.

Klicken Sie auf das grüne Symbol, wenn die Veranstaltung an mehreren Tagen stattfinden soll.

Der Veranstalter beantragt beim Gewerbeamt der Stadt Brand-Erbisdorf, die Veranstaltung gemäß § 69 GewO festzusetzen.

Erforderliche Anlagen
ist beigefügtwird nachgereichtliegt bereits vorgibt es nicht
Verzeichnis über die Art der anzubietenden Waren
Verzeichnis über Zahl und Zusammensetzung der Aussteller/Anbieter
Teilnahmebedingungen
Lageplan
Ausstellungsplan
Versicherungsnachweis
Nachweis persönlicher Zuverlässigkeit des Veranstalters
Nachweis persönlicher Zuverlässigkeit des Veranstaltungsleiters
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