Fragen zu Straßensperrungen in Brand-Erbisdorf? Telefon: 037322 32310 oder E-Mail: ordnungsamt@brand-erbisdorf.de

Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Arbeiten im Straßenraum
nach § 45 Abs. 6 StVO

Wenn Bauarbeiten den Straßenverkehr behindern, müssen Bauunternehmen 14 Tage vor Beginn eine Anordnung darüber beantragen, wie sie die Baustelle abzusichern und zu beschildern haben.

Angaben zum Bauunternehmen

Angaben zum verantwortlichen Bauleiter

Angaben zur Sperrung

Hinweis: Die Bearbeitung dieses Antrages kann bis zu 14 Tage dauern. Eine schnellere Bearbeitung ist möglich, kann aber nicht eingefordert werden. Soll der Verkehrszeichenplan durch die Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf erstellt werden, schlägt sich dies durch den Aufwand begründet in den Kosten nieder.