Version 1.0

Antrag für ein „besonderes elektronisches Behördenpostfach“ (beBPo)

1 Antragstellende Behörde / Organisation
2 Neues beBPo anlegen

Hinweis:      

Bitte die beBPo-Namenskonventionen beachten!
Beachten sie auch, dass Änderungen an der Visitenkarte zu einer automatischen Sperrung des beBPo führen.
Für die Wandlung eines bestehenden EGVP-Postfach in ein beBPo kann hier ebenfalls eine Registrierung durchgeführt werden.

3 Rechtsaufsichtsbehörde (Dienstaufsicht, Oberste Behörde)

Hinweis:

Die Zustimmung der RA wird nur bei Neuanlage eines beBPo gefordert

4 Änderung für ein bestehendes beBPo

Hinweis:      

Beachten sie auch, dass Änderungen an der Visitenkarte zu einer automatischen Sperrung des beBPo führen.

5 Löschen eines bestehenden beBPo

Hinweis:

Jeder beBPo-Postfachinhaber kann sein Postfach jederzeit selbst über eine Funktion des beBPo-Client löschen. Es kommt jedoch vor, dass ein Nutzer nicht mehr über die Zugangsdaten zu seinem EGVP-Postfach verfügt. Dann ist es besonders wichtig, das beBPo-Postfach schnell zu löschen, da es weiterhin adressierbar ist, der Inhaber die Nachrichten aber nicht mehr zur Kenntnis nehmen kann.

Hinweis:      

Bitte senden sie das ausgefüllte Formular an folgende Mailadresse: esv@sid.sachsen.de

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