Hinweis
Die untere Bauaufsichtsbehörde trifft im Rahmen einer bewertenden Feststellung bezogen auf den Einzelfall zum Beispiel die Entscheidung, in welchen städtebaurechtlichen Bereich das Grundstück einzuordnen ist (§§ 30, 34, 35 BauGB) oder ob ein privilegierter Landwirt vorliegt (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB).
Die Rechtsauskunft ist keine Bauvoranfrage. Eine rechtsverbindliche Feststellung des städtebaurechtlichen Bereichs im Zusammenhang mit einem konkreten Vorhaben kann letztlich nur auf Grundlage einer Bauvoranfrage entschieden werden (§ 75 SächsBO). Insofern handelt es sich bei dieser Einschätzung notwendigerweise um eine unverbindliche Rechtsauskunft mit schlichtem Feststellungscharakter.
Bearbeitungszeit für eine baurechtliche Auskunft : ca. 1 bis 2 Wochen