Antrag auf Übermittlung von Informationen aus den Datenbeständen des Liegenschaftskatasters

Liegenschaftskarte

Flurstücks- und Eigentumsnachweis

Liegenschaftskatasterakten

Angaben zur Person



Gebietsabgrenzung

Ihre Gemarkung und die aktuelle Flurstücksnummer finden Sie unter: https://www.geoportal-lkl.de


Info: Die Bodenschätzung beinhaltet die Abschätzung der Ertragsfähigkeit landwirtschaftlich nutzbarer Flächen (Beispiel: SL4LöD 48/50, Ertragsmesszahl (EMZ) 6012). Informationen zum Bodenrichtwert (durchschnittliche Lagewerte für den Boden bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche (EUR/m²)) erhalten Sie unter folgendem Link: Bodenrichtwertkarte LKL


Hinweis: Die gewählte Kombination Maßstab/Blattgröße kann Probleme bei der Darstellung des gewünschten Gebietes verursachen. In diesem Fall werden wir uns mit Ihnen telefonisch in Verbindung setzen.

Nutzungsbedingungen nach § 4 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO)

  • Die Nutzung der Präsentationsausgaben, aus der Liegenschaftskarte, ist auf den eigenen Gebrauch beschränkt.
  • Die Weitergabe an Dritte oder die Veröffentlichung bedarf der Erlaubnis der unteren Vermessungsbehörde. Diese wird auf Antrag kostenpflichtig erteilt, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Eine Veröffentlichung im Zuge öffentlich-rechtlicher Verfahren ist erlaubnisfrei.



Info: Die Bodenschätzung beinhaltet die Abschätzung der Ertragsfähigkeit landwirtschaftlich nutzbarer Flächen (Beispiel: SL4LöD 48/50, Ertragsmesszahl (EMZ) 6012). Informationen zum Bodenrichtwert (durchschnittliche Lagewerte für den Boden bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche (EUR/m²)) erhalten Sie unter folgendem Link: Bodenrichtwertkarte LKL


Darlegung des berechtigten Interesses für Eigentümerauskünfte

  • Informationen aus Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens werden an Flurstückseigentümer (soweit die Daten ihr Flurstück betreffen) bereitgestellt. Für Behörden, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Notare werden diese Informationen nur bereitgestellt, wenn sie zur Aufgabenerfüllung im Einzelfall erforderlich sind. Anderen natürlichen oder juristischen Personen werden Informationen aus den Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens nur bereitgestellt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und offenkundig schutzwürdige Interessen Betroffener nicht entgegenstehen. (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG)

  • Zur Darlegung des berechtigten Interesses sind dem Antrag eine umfassende schriftliche Erläuterung und entsprechende Nachweise beizufügen. (z.B. Vollmacht vom Flurstückseigentümer; Auszug aus dem Notar/- Kaufvertrag oder Grunderwerbsteuerbescheid bei Flurstückskauf; Grundbuchauszug mit Auflassungsvormerkung, Erbbaurecht, Grunddienstbarkeit und dgl.)

Nutzungsbedingungen nach § 4 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO)

  • Die Nutzung der Präsentationsausgaben, aus den Flurstücks- und Eigentümernachweisen, ist auf den eigenen Gebrauch beschränkt.
  • Informationen aus den Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens dürfen nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden, mit Ausnahme der Vorlage in öffentlich-rechtlichen Verfahren.

  • Landkreise und Gemeinden dürfen Informationen aus den Eigentümerdaten an Körperschaften des öffentlichen Rechts weitergeben, soweit diese deren Aufgaben wahrnehmen und die Informationen zur Erfüllung benötigen.

Nutzungsbedingungen nach § 4 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO)

  • Die Nutzung der Präsentationsausgaben, aus den Flurstücksnachweisen ohne Eigentümerangaben, ist auf den eigenen Gebrauch beschränkt.
  • Die Weitergabe an Dritte oder die Veröffentlichung bedarf der Erlaubnis der unteren Vermessungsbehörde. Diese wird auf Antrag kostenpflichtig erteilt, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Eine Veröffentlichung im Zuge öffentlich-rechtlicher Verfahren ist erlaubnisfrei.




Hinweis für die Übermittlung von Replikationen aus den Bestandsdaten im Format NAS, DXF, SHAPE und TIFF

Für eine schnelle Erledigung Ihres Auftrages und um Missverständnisse auszuschließen benötigen wir, zur Abgrenzung von umfangreichen Gebieten, den Umring Ihrer Katasteranfrage als Shapefile im System ETRS89_UTM33. Diesen Umring können Sie unter folgenden Link erstellen:

Gebietsauswahl für umfangreiche Datenbestellungen im Format NAS - DXF - SHAPE - GeoTIFF


Darlegung des berechtigten Interesses für Eigentümerauskünfte

  • Informationen aus Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens werden an Flurstückseigentümer (soweit die Daten ihr Flurstück betreffen) bereitgestellt. Für Behörden, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Notare werden diese Informationen nur bereitgestellt, wenn sie zur Aufgabenerfüllung im Einzelfall erforderlich sind. Anderen natürlichen oder juristischen Personen werden Informationen aus den Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens nur bereitgestellt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und offenkundig schutzwürdige Interessen Betroffener nicht entgegenstehen. (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG)

  • Zur Darlegung des berechtigten Interesses sind dem Antrag eine umfassende schriftliche Erläuterung und entsprechende Nachweise beizufügen. (z.B. Vollmacht vom Flurstückseigentümer; Auszug aus dem Notar/- Kaufvertrag oder Grunderwerbsteuerbescheid bei Flurstückskauf; Grundbuchauszug mit Auflassungsvormerkung, Erbbaurecht, Grunddienstbarkeit und dgl.)

Darlegung des berechtigten Interesses für Eigentümerauskünfte

  • Informationen aus Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens werden an Flurstückseigentümer (soweit die Daten ihr Flurstück betreffen) bereitgestellt. Für Behörden, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Notare werden diese Informationen nur bereitgestellt, wenn sie zur Aufgabenerfüllung im Einzelfall erforderlich sind. Anderen natürlichen oder juristischen Personen werden Informationen aus den Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens nur bereitgestellt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und offenkundig schutzwürdige Interessen Betroffener nicht entgegenstehen. (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG)

  • Zur Darlegung des berechtigten Interesses sind dem Antrag eine umfassende schriftliche Erläuterung und entsprechende Nachweise beizufügen. (z.B. Vollmacht vom Flurstückseigentümer; Auszug aus dem Notar/- Kaufvertrag oder Grunderwerbsteuerbescheid bei Flurstückskauf; Grundbuchauszug mit Auflassungsvormerkung, Erbbaurecht, Grunddienstbarkeit und dgl.)

Darlegung des berechtigten Interesses für Eigentümerauskünfte

  • Informationen aus Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens werden an Flurstückseigentümer (soweit die Daten ihr Flurstück betreffen) bereitgestellt. Für Behörden, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Notare werden diese Informationen nur bereitgestellt, wenn sie zur Aufgabenerfüllung im Einzelfall erforderlich sind. Anderen natürlichen oder juristischen Personen werden Informationen aus den Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens nur bereitgestellt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und offenkundig schutzwürdige Interessen Betroffener nicht entgegenstehen. (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG)

  • Zur Darlegung des berechtigten Interesses sind dem Antrag eine umfassende schriftliche Erläuterung und entsprechende Nachweise beizufügen. (z.B. Vollmacht vom Flurstückseigentümer; Auszug aus dem Notar/- Kaufvertrag oder Grunderwerbsteuerbescheid bei Flurstückskauf; Grundbuchauszug mit Auflassungsvormerkung, Erbbaurecht, Grunddienstbarkeit und dgl.)

Lizenz oder öffentlich-rechtliche Erlaubnis, für die Nutzung bereitgestellter Replikationen aus den Datenbeständen des amtlichen Vermessungswesens, nach §1 der Sächsischen Geodatennutzungsverordnung vom 10. August 2017 (SächsGVBl. S. 483), in der jeweils geltenden Fassung und §§ 11 und 13 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG)

  • Die bereitgestellten Daten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung, unter den Bedingungen der „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0", verwendet werden.
  • Bei Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist folgender Quellenvermerk zu verwenden: Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist der „Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen GeoSN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.

  • Informationen aus den Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens dürfen nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden, mit Ausnahme der Vorlage in öffentlich-rechtlichen Verfahren.

  • Landkreise und Gemeinden dürfen Informationen aus den Eigentümerdaten an Körperschaften des öffentlichen Rechts weitergeben, soweit diese deren Aufgaben wahrnehmen und die Informationen zur Erfüllung benötigen.

Nutzungsbedingungen nach § 4 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO)

  • Die Nutzung der Darstellungen, aus den Liegenschaftskatasterakten, ist auf den eigenen Gebrauch beschränkt.
  • Die Weitergabe an Dritte oder die Veröffentlichung bedarf der Erlaubnis der unteren Vermessungsbehörde. Diese wird auf Antrag kostenpflichtig erteilt, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Eine Veröffentlichung im Zuge öffentlich-rechtlicher Verfahren ist erlaubnisfrei.


Hinweise

 

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Antrages erhoben. Die Angaben sind erforderlich um Ihren Antrag sachgerecht bearbeiten zu können.

 

Auszüge und Bescheinigungen sind gebührenpflichtig. Die Berechnungsgrundlage für die Kosten ist die Verordnung des Sächsischen Staatsministerium des Innern über Gebühren und Auslagen der Vermessungsbehörden und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (Sächsische Vermessungskostenverordnung – SächsVermKoVO) in der derzeit geltenden Fassung.


Kostenübernahmeerklärung Antragsteller

 

Hiermit erkläre ich die Übernahme aller in Zusammenhang mit diesem Antrag anfallenden Kosten.

Unterschreiben können Sie mit gedrückter Maustaste. Wenn Sie einen Touchscreen besitzen (Tablet oder Smartphone) können Sie direkt mit Ihrem Finger oder einem speziellen Stift unterschreiben.

Nach dem Senden des Formulars, erhalten Sie automatisch eine Kopie des Antrages an Ihre angegebene E-Mail-Adresse.


Dienstsitz

Landratsamt Landkreis Leipzig

Vermessungsamt

SG2 Datenbereitstellung

Leipziger Str. 67 I 04552 Borna

Geschäftsstelle Zimmer 4

Tel.: 03433 241 - 1401

Fax: 03437 984 - 7097

E-Mail: vermessungsamt@lk-l.de

Öffnungszeiten

Dienstag

08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr

Donnerstag

08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

Freitag

08.30 - 12.00 Uhr