Antrag auf Übermittlung von

Informationen aus den Datenbeständen des Liegenschaftskatasters

Liegenschaftskarte

Flurstücks- und Eigentumsnachweis

Liegenschaftskatasterakten

Bodenschätzung landwirtschaftlich nutzbarer Flächen

Angaben zum Antragsteller

Im Fall von Rückfragen geht es schneller, wenn wir Sie anrufen können. 


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Dienstsitz

Landratsamt Landkreis Leipzig

Vermessungsamt

SG2 Datenbereitstellung

Leipziger Str. 67 I 04552 Borna

Geschäftsstelle Zimmer 4

Tel.: 03433 241 - 1412 oder 1414

Öffnungszeiten

Dienstag

08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr

Donnerstag

08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

Freitag

08.30 - 12.00 Uhr

Gebietsabgrenzung

Gemarkung und Flurstücksnummer finden Sie unter: https://www.geoportal-lkl.de


Durch anklicken des grünen "PLUS-Button" können weitere Gemarkungen hinzugefügt werden.

Alternativ können Sie hier, für eine große Anzahl von Flurstücken, eine Flurstückskennzeichenliste im Format „csv.“ oder „txt.“ dem Antrag beifügen. Die einzelnen Einträge in der Liste sind entweder durch ein Komma oder durch einen Zeilenumbruch getrennt einzugeben.

Es ist für das Flurstückskennzeichen folgendes Format zu verwenden:
14 (Länderkennung Sachsen) Gemarkungsschlüssel (4-stellig) –
Flurstückszähler (5-stellig) / Flurstücksnenner (4-stellig)

Den aktuellen Gemarkungsschlüsselkatalog des Freistaates Sachsen finden Sie hier:
 https://www.landesvermessung.sachsen.de

Beispiel für die Gemarkung Borna, Flurstück 2210/331, 500 und 25a
141834-02210/0331
141834-00500
141834-00025/000a

Hinweis für die Übermittlung von digitalen Daten im Format NAS, DXF und SHAPE

 

Für eine schnelle Erledigung Ihres Auftrages und um Missverständnisse auszuschließen benötigen wir, zur Abgrenzung von umfangreichen Gebieten (z.B. ab 20 Flurstücken und mehr), den Umring Ihrer Katasteranfrage als Shapefile im System ETRS89_UTM33.

 

Diesen Umring können Sie unter folgenden Link erstellen: Gebietsauswahl für umfangreiche Datenbestellungen


Dienstsitz

Landratsamt Landkreis Leipzig

Vermessungsamt

SG2 Datenbereitstellung

Leipziger Str. 67 I 04552 Borna

Geschäftsstelle Zimmer 4

Tel.: 03433 241 - 1412 oder 1414

Öffnungszeiten

Dienstag

08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr

Donnerstag

08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

Freitag

08.30 - 12.00 Uhr

Beispiele und weitere Informationen zur amtlichen Liegenschaftskarte und zur Bodenschätzung  finden Sie hier: www.landkreisleipzig.de

Info:

Amtliche, maßstäbliche Darstellung der Flurstücke, ohne Maßangaben, zur Vorlage bei Behörden, Banken, Notaren etc. im Dateiformat "PDF" (per E-Mail) oder als Ausdruck (per Post).

 

Die Bodenschätzung beinhaltet die Abschätzung der Ertragsfähigkeit landwirtschaftlich nutzbarer Flächen (Beispiel: SL4LöD 48/50, Ertragsmesszahl (EMZ) 6012).

 

Informationen zum Bodenrichtwert (durchschnittliche Lagewerte für den Boden bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche (EUR/m²)) erhalten Sie unter folgendem Link: Auskunft Bodenrichtwerte LKL


Hier können Sie Ihren Wunschmaßstab und die Blattgröße auswählen (z.B. M 1:1000 für Bauanträge).
Hinweis: Die Felder Maßstab und Blattgröße sind keine Pflichtfelder, Sie können diese auch leer lassen.

Hinweis: Die gewählte Kombination Maßstab/Blattgröße kann Probleme bei der Darstellung des gewünschten Gebietes verursachen. In diesem Fall werden wir uns mit Ihnen telefonisch in Verbindung setzen.

Gebühren für Präsentationsausgaben aus der Liegenschaftskarte 

Format

Abmessung

Papier

Druckdatei (PDF)

DIN A4

21,0 x 29,7 cm

23,80 EUR*

23,80 EUR

DIN A3

29,7 x 42,0 cm

23,80 EUR*

23,80 EUR

DIN A2

42,0 x 59,4 cm

47,60 EUR*

47,60 EUR

DIN A1

59,4 x 84,1 cm

47,60 EUR*

47,60 EUR

DIN A0

81,1 x 118,9 cm

47,60 EUR*

47,60 EUR

Die Gebühren gelten je Blatt und gleichermaßen für schwarz-weiße oder farbige Darstellungen

* zuzüglich Porto und Verpackung

Nutzungsbedingungen nach § 4 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO)

  • Die Nutzung der Präsentationsausgaben, aus der Liegenschaftskarte, ist auf den eigenen Gebrauch beschränkt.
  • Die Weitergabe an Dritte oder die Veröffentlichung bedarf der Erlaubnis der unteren Vermessungsbehörde. Diese wird auf Antrag kostenpflichtig erteilt, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Eine Veröffentlichung im Zuge öffentlich-rechtlicher Verfahren ist erlaubnisfrei.


Weitergabe an Dritte: das Zugänglichmachen von Informationen, auch in bearbeiteter Form, für bestimmte weitere Personen (z.B. Makler) oder Stellen mit Ausnahme der Vorlage in öffentlich-rechtlichen Verfahren (z.B. Baugenehmigungsverfahren, Zwangsversteigerungsverfahren)

Veröffentlichen: das Zugänglichmachen von Informationen, auch in bearbeiteter Form, für einen unbestimmten Personenkreis.

Eigener Gebrauch liegt vor: wenn die Informationen ausschließlich intern genutzt werden. Der eigene Gebrauch umfasst nicht die externe Nutzung von Informationen. (Externe Nutzung ist die Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung in unbearbeiteter oder bearbeiteter Form)

Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz


Dienstsitz

Landratsamt Landkreis Leipzig

Vermessungsamt

SG2 Datenbereitstellung

Leipziger Str. 67 I 04552 Borna

Geschäftsstelle Zimmer 4

Tel.: 03433 241 - 1412 oder 1414

Öffnungszeiten

Dienstag

08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr

Donnerstag

08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

Freitag

08.30 - 12.00 Uhr

Beispiele und weitere Informationen zu den Flurstücks- und Eigentümerdaten und zur Bodenschätzung finden Sie hier: www.landkreisleipzig.de

Beispiele und weitere Informationen zu den Flurstücks- und Eigentümerdaten und zur Bodenschätzung finden Sie hier: www.landkreisleipzig.de

Info:

Informationen zu den Bestandsdaten eines Flurstückes (Flächengröße, Nutzung, Lage, Grundbuchblatt), sowie Angaben zu den Grundstückseigentümern entsprechend der Mitteilung des zuständigen Grundbuchamtes, zur Vorlage bei Behörden, Banken, Notaren etc. im Dateiformat "PDF" oder als Ausdruck.

 

Einen Grundbuchauszug erhalten Sie beim Amtsgericht Borna oder Amtsgericht Grimma.

 

Die Bodenschätzung beinhaltet die Abschätzung der Ertragsfähigkeit landwirtschaftlich nutzbarer Flächen (Beispiel: SL4LöD 48/50, Ertragsmesszahl (EMZ) 6012).

 

Informationen zum Bodenrichtwert (durchschnittliche Lagewerte für den Boden bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche (EUR/m²)) erhalten Sie unter folgendem Link: Auskunft Bodenrichtwerte LKL