Antrag auf Übermittlung von Informationen aus den Datenbeständen des Liegenschaftskatasters

Liegenschaftskarte

Flurstücks- und Eigentumsnachweis

Liegenschaftskatasterakten

Angaben zur Person



Gebietsabgrenzung

Ihre Gemarkung und die aktuelle Flurstücksnummer finden Sie unter: https://www.geoportal-lkl.de


Alternativ können Sie hier, für eine große Anzahl von Flurstücken, eine Flurstückskennzeichenliste im Format „csv.“ oder „txt.“ dem Antrag beifügen. Die einzelnen Einträge in der Liste sind entweder durch ein Komma oder durch einen Zeilenumbruch getrennt einzugeben.

Es ist für das Flurstückskennzeichen folgendes Format zu verwenden:
14 (Länderkennung Sachsen) Gemarkungsschlüssel (4-stellig) –
Flurstückszähler (5-stellig) / Flurstücksnenner (4-stellig)

Den aktuellen Gemarkungsschlüsselkatalog des Freistaates Sachsen finden Sie hier:
 https://www.landesvermessung.sachsen.de

Beispiel für die Gemarkung Borna, Flurstück 2210/331, 500 und 25a
141834-02210/0331
141834-00500
141834-00025/000a

Hinweis für die Übermittlung von digitalen Daten im Format NAS, DXF und SHAPE

 

Für eine schnelle Erledigung Ihres Auftrages und um Missverständnisse auszuschließen benötigen wir, zur Abgrenzung von umfangreichen Gebieten (z.B. ab 20 Flurstücken und mehr), den Umring Ihrer Katasteranfrage als Shapefile im System ETRS89_UTM33.

 

Diesen Umring können Sie unter folgenden Link erstellenGebietsauswahl für umfangreiche Datenbestellungen


Info: Die Bodenschätzung beinhaltet die Abschätzung der Ertragsfähigkeit landwirtschaftlich nutzbarer Flächen (Beispiel: SL4LöD 48/50, Ertragsmesszahl (EMZ) 6012). Informationen zum Bodenrichtwert (durchschnittliche Lagewerte für den Boden bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche (EUR/m²)) erhalten Sie unter folgendem Link: Bodenrichtwertkarte LKL


Hier können Sie Ihren Wunschmaßstab und die Blattgröße auswählen (z.B. M 1:1000 für Bauanträge).

Hinweis: Die gewählte Kombination Maßstab/Blattgröße kann Probleme bei der Darstellung des gewünschten Gebietes verursachen. In diesem Fall werden wir uns mit Ihnen telefonisch in Verbindung setzen.

Gebühren für Präsentationsausgaben aus der Liegenschaftskarte 

Format

Abmessung

Papier

Druckdatei (PDF)

DIN A4

21,0 x 29,7 cm

23,80 EUR*

23,80 EUR

DIN A3

29,7 x 42,0 cm

23,80 EUR*

23,80 EUR

DIN A2

42,0 x 59,4 cm

47,60 EUR*

47,60 EUR

DIN A1

59,4 x 84,1 cm

47,60 EUR*

47,60 EUR

DIN A0

81,1 x 118,9 cm

47,60 EUR*

47,60 EUR

Die Gebühren gelten je Blatt und gleichermaßen für schwarz-weiße oder farbige Darstellungen

* zuzüglich Porto und Verpackung

Nutzungsbedingungen nach § 4 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO)

  • Die Nutzung der Präsentationsausgaben, aus der Liegenschaftskarte, ist auf den eigenen Gebrauch beschränkt.
  • Die Weitergabe an Dritte oder die Veröffentlichung bedarf der Erlaubnis der unteren Vermessungsbehörde. Diese wird auf Antrag kostenpflichtig erteilt, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Eine Veröffentlichung im Zuge öffentlich-rechtlicher Verfahren ist erlaubnisfrei.



Info: Die Bodenschätzung beinhaltet die Abschätzung der Ertragsfähigkeit landwirtschaftlich nutzbarer Flächen (Beispiel: SL4LöD 48/50, Ertragsmesszahl (EMZ) 6012). Informationen zum Bodenrichtwert (durchschnittliche Lagewerte für den Boden bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche (EUR/m²)) erhalten Sie unter folgendem Link: Bodenrichtwertkarte LKL


Gebühren für Präsentationsausgaben aus dem Liegenschaftsbuch

analog (Papier)* oder Druckdatei (PDF)

Flurstücksnachweis

11,90 EUR je Flurstück
Mindestgebühr 17,85 EUR)

Flurstücksnachweis mit Bodenschätzungsergebnissen

11,90 EUR je Flurstück
Mindestgebühr 17,85 EUR)

Flurstücks- und Eigentümernachweis

11,90 EUR je Flurstück
(Mindestgebühr 17,85 EUR)

Flurstücks- und Eigentümernachweis mit Bodenschätzungsergebnissen

11,90 EUR je Flurstück
(Mindestgebühr 17,85 EUR)

Bestandsnachweis eines Grundbuchblattes

23,80 EUR je Bestand

Grundstücksnachweis

11,90 EUR je Grundstück
(Mindestgebühr 17,85 EUR)

Flurstücks- und Eigentümernachweis mit Angaben zu benachbarten Flurstücken

23,80 EUR je Flurstück auf das sich der Antrag bezieht

* zuzüglich Porto und Verpackung


Darlegung des berechtigten Interesses für Eigentümerauskünfte

  • Informationen aus Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens werden an Flurstückseigentümer (soweit die Daten ihr Flurstück betreffen) bereitgestellt. Für Behörden, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Notare werden diese Informationen nur bereitgestellt, wenn sie zur Aufgabenerfüllung im Einzelfall erforderlich sind. Anderen natürlichen oder juristischen Personen werden Informationen aus den Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens nur bereitgestellt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und offenkundig schutzwürdige Interessen Betroffener nicht entgegenstehen. (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG)

  • Zur Darlegung des berechtigten Interesses sind dem Antrag eine umfassende schriftliche Erläuterung und entsprechende Nachweise beizufügen. (z.B. Vollmacht vom Flurstückseigentümer; Auszug aus dem Notar/- Kaufvertrag oder Grunderwerbsteuerbescheid bei Flurstückskauf; Grundbuchauszug mit Auflassungsvormerkung, Erbbaurecht, Grunddienstbarkeit und dgl.)

Nutzungsbedingungen nach § 4 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO)

  • Die Nutzung der Präsentationsausgaben, aus den Flurstücks- und Eigentümernachweisen, ist auf den eigenen Gebrauch beschränkt.
  • Informationen aus den Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens dürfen nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden, mit Ausnahme der Vorlage in öffentlich-rechtlichen Verfahren.

  • Landkreise und Gemeinden dürfen Informationen aus den Eigentümerdaten an Körperschaften des öffentlichen Rechts weitergeben, soweit diese deren Aufgaben wahrnehmen und die Informationen zur Erfüllung benötigen.

Nutzungsbedingungen nach § 4 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO)

  • Die Nutzung der Präsentationsausgaben, aus den Flurstücksnachweisen ohne Eigentümerangaben, ist auf den eigenen Gebrauch beschränkt.
  • Die Weitergabe an Dritte oder die Veröffentlichung bedarf der Erlaubnis der unteren Vermessungsbehörde. Diese wird auf Antrag kostenpflichtig erteilt, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Eine Veröffentlichung im Zuge öffentlich-rechtlicher Verfahren ist erlaubnisfrei.




Gebühren für Replikationen mit antragsbezogenem Bereitstellungsaufwand

Datenformat

Gebühr je Replikation

NAS, DXF, SHAPE, GeoTIFF, CSV

25,00 EUR
(einfacher Bereitstellungsaufwand, einfache Konfektionierung)

 

26,00 EUR bis 500,00 EUR
(erhöhter Bereitstellungsaufwand, umfangreiche Konfektionierung)



Darlegung des berechtigten Interesses für Eigentümerauskünfte

  • Informationen aus Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens werden an Flurstückseigentümer (soweit die Daten ihr Flurstück betreffen) bereitgestellt. Für Behörden, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Notare werden diese Informationen nur bereitgestellt, wenn sie zur Aufgabenerfüllung im Einzelfall erforderlich sind. Anderen natürlichen oder juristischen Personen werden Informationen aus den Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens nur bereitgestellt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und offenkundig schutzwürdige Interessen Betroffener nicht entgegenstehen. (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG)

  • Zur Darlegung des berechtigten Interesses sind dem Antrag eine umfassende schriftliche Erläuterung und entsprechende Nachweise beizufügen. (z.B. Vollmacht vom Flurstückseigentümer; Auszug aus dem Notar/- Kaufvertrag oder Grunderwerbsteuerbescheid bei Flurstückskauf; Grundbuchauszug mit Auflassungsvormerkung, Erbbaurecht, Grunddienstbarkeit und dgl.)

Darlegung des berechtigten Interesses für Eigentümerauskünfte

  • Informationen aus Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens werden an Flurstückseigentümer (soweit die Daten ihr Flurstück betreffen) bereitgestellt. Für Behörden, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Notare werden diese Informationen nur bereitgestellt, wenn sie zur Aufgabenerfüllung im Einzelfall erforderlich sind. Anderen natürlichen oder juristischen Personen werden Informationen aus den Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens nur bereitgestellt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und offenkundig schutzwürdige Interessen Betroffener nicht entgegenstehen. (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG)

  • Zur Darlegung des berechtigten Interesses sind dem Antrag eine umfassende schriftliche Erläuterung und entsprechende Nachweise beizufügen. (z.B. Vollmacht vom Flurstückseigentümer; Auszug aus dem Notar/- Kaufvertrag oder Grunderwerbsteuerbescheid bei Flurstückskauf; Grundbuchauszug mit Auflassungsvormerkung, Erbbaurecht, Grunddienstbarkeit und dgl.)

Darlegung des berechtigten Interesses für Eigentümerauskünfte

  • Informationen aus Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens werden an Flurstückseigentümer (soweit die Daten ihr Flurstück betreffen) bereitgestellt. Für Behörden, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Notare werden diese Informationen nur bereitgestellt, wenn sie zur Aufgabenerfüllung im Einzelfall erforderlich sind. Anderen natürlichen oder juristischen Personen werden Informationen aus den Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens nur bereitgestellt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und offenkundig schutzwürdige Interessen Betroffener nicht entgegenstehen. (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG)

  • Zur Darlegung des berechtigten Interesses sind dem Antrag eine umfassende schriftliche Erläuterung und entsprechende Nachweise beizufügen. (z.B. Vollmacht vom Flurstückseigentümer; Auszug aus dem Notar/- Kaufvertrag oder Grunderwerbsteuerbescheid bei Flurstückskauf; Grundbuchauszug mit Auflassungsvormerkung, Erbbaurecht, Grunddienstbarkeit und dgl.)

Lizenz oder öffentlich-rechtliche Erlaubnis, für die Nutzung bereitgestellter Replikationen aus den Datenbeständen des amtlichen Vermessungswesens, nach §1 der Sächsischen Geodatennutzungsverordnung vom 10. August 2017 (SächsGVBl. S. 483), in der jeweils geltenden Fassung und §§ 11 und 13 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG)

  • Die bereitgestellten Daten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung, unter den Bedingungen der „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0", verwendet werden.
  • Bei Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist folgender Quellenvermerk zu verwenden: Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist der „Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen GeoSN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.

  • Informationen aus den Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens dürfen nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden, mit Ausnahme der Vorlage in öffentlich-rechtlichen Verfahren.

  • Landkreise und Gemeinden dürfen Informationen aus den Eigentümerdaten an Körperschaften des öffentlichen Rechts weitergeben, soweit diese deren Aufgaben wahrnehmen und die Informationen zur Erfüllung benötigen.

Beispiele und weitere Informationen zu vermessungstechnischen Unterlagen finden Sie hier: www.landkreisleipzig.de


Gebühr für die Übermittlung von Daten aus den Liegenschaftskatasterakten
(ausgenommen Fortführungsnachweise (FN), Koordinaten, AP-Festlegungsrisse)

Format

Papier

elektronisches Dokument (JPEG)

bis einschließlich DIN A3

20,00 EUR*

15,00 EUR

größer als DIN A3 bis DIN A0

40,00 EUR*

15,00 EUR

Gebühren je zugrunde liegendes Blatt

* zuzüglich Porto und Verpackung

Gebühr je Fortführungsnachweis (FN)
(gedruckte Form* oder als elektronisches Dokument (PDF))

2,00 EUR je zugrunde liegendes Blatt (Mindestgebühr 20,00 EUR)

* zuzüglich Porto und Verpackung

Gebühr für die Übermittlung von Punktinformationen (Koordinaten)

(gedruckte Form* oder als elektronisches Dokument (PDF))

Art

Gebühr

Grenzpunkt, Gebäudepunkt, Aufnahmepunkt

1,00 EUR je Punkt (Mindestgebühr 20,00 EUR)

* zuzüglich Porto und Verpackung

Gebühr AP- Festlegungsriss

(gedruckte Form* oder als elektronisches Dokument (JPEG))

15,00 EUR je Aufnahmepunkt

* zuzüglich Porto und Verpackung

Nutzungsbedingungen nach § 4 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO)

  • Die Nutzung der Darstellungen, aus den Liegenschaftskatasterakten, ist auf den eigenen Gebrauch beschränkt.
  • Die Weitergabe an Dritte oder die Veröffentlichung bedarf der Erlaubnis der unteren Vermessungsbehörde. Diese wird auf Antrag kostenpflichtig erteilt, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Eine Veröffentlichung im Zuge öffentlich-rechtlicher Verfahren ist erlaubnisfrei.


Hinweise

 

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Antrages erhoben. Die Angaben sind erforderlich um Ihren Antrag sachgerecht bearbeiten zu können.

 

Auszüge und Bescheinigungen sind gebührenpflichtig. Die Berechnungsgrundlage für die Kosten ist die Verordnung des Sächsischen Staatsministerium des Innern über Gebühren und Auslagen der Vermessungsbehörden und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (Sächsische Vermessungskostenverordnung – SächsVermKoVO) in der derzeit geltenden Fassung.


Kostenübernahmeerklärung Antragsteller

 

Hiermit erkläre ich die Übernahme aller in Zusammenhang mit diesem Antrag anfallenden Kosten.

Unterschreiben können Sie mit gedrückter Maustaste. Wenn Sie einen Touchscreen besitzen (Tablet oder Smartphone) können Sie direkt mit Ihrem Finger oder einem speziellen Stift unterschreiben.

Nach dem Senden des Formulars, erhalten Sie automatisch eine Kopie des Antrages an Ihre angegebene E-Mail-Adresse.


Dienstsitz

Landratsamt Landkreis Leipzig

Vermessungsamt

SG2 Datenbereitstellung

Leipziger Str. 67 I 04552 Borna

Geschäftsstelle Zimmer 4

Tel.: 03433 241 - 1401

Fax: 03437 984 - 7097

Öffnungszeiten

Dienstag

08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr

Donnerstag

08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

Freitag

08.30 - 12.00 Uhr