Antrag auf schriftliche Bodenrichtwertauskunft
nach § 196 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Angaben zur Person

Antragsteller / Kostenschuldner

Im Fall von Rückfragen geht es schneller, wenn wir Sie anrufen können.

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Gebietsabgrenzung für das/ die Grundstücke

Ihre Gemarkung und die aktuelle Flurstücksnummer finden Sie unter: https://www.geoportal-lkl.de

Durch anklicken des grünen "PLUS-Button" können weitere Grundstücke hinzugefügt werden.

Mit "+ weitere hinzufügen" können bis zu 10 verschiedende Gebietsabgrenzungen in einem Antrag bestellt werden.

Bodenrichtwert(e) zum Stichtag / Bewertungsstichtag

Stichtag Bodenrichtwert

Bodenrichtwerte werden gemäß Baugesetzbuch in der Regel im zweijährigen Turnus jeweils zum Jahreswechsel ermittelt. Die Veröffentlichung erfolgt im Laufe des auf den Ermittlungsstichtag folgenden Halbjahres.

(Eingabe Bewertungsstichtag z.B. 08.09.2012 --> Bodenrichtwert zum 31.12.2010 wird übermittelt)

Durch anklicken des grünen "PLUS-Button" kann ein zusätzlicher Stichtag hinzugefügt werden. Die Stichtage beziehen sich immer auf alle beantragten Flurstücke. Falls dies abweicht, kann im Feld "Bemerkungen" (letzte Seite) eine Zuordnung einzelner Flurstücke zum jeweiligen Stichtag erfolgen.

Hinweise


Ihre personenbezogenen Daten werden durch das antragsbearbeitende Amt ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Antrages erhoben. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 abs. 1 lit. E der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vom 24.05.2016 (ABl. EU 04. Mai 2016 L 119 S. 1f., korrigiert durch Corrigendum zu 2012/0011 (COD), Nr. 12399/16) in Verbindung mit dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG).

 

Bodenrichtwerte nach § 196 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche (EUR/m²) unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands. Sie werden im Landkreis Leipzig vom Gutachterausschuss auf der Grundlage der Kaufpreissammlung zum Ende eines jeden zweiten Kalenderjahres ermittelt. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Für Informationen über Bodenrichtwerte z. B. im Vorfeld eines Grundstückskaufs oder Bauvorhabens kann die Antragstellende Person die Bodenrichtwerte über die kostenfreie Online-Auskunft einsehen oder schriftlich gegen Gebühr erhalten.

Kostenübernahmeerklärung Antragsteller

 

Für die anfallenden Kosten, gemäß Kostenverzeichnis für Leistungen des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle, komme ich auf.

Durch klicken auf den Minus-Button kann die Unterschrift gelöscht und danach neu geschrieben werden.

Unterschreiben können Sie mit gedrückter Maustaste. Wenn Sie einen Touchscreen besitzen (Tablet oder Smartphone) können Sie direkt mit Ihrem Finger oder einem speziellen Stift unterschreiben.


Dienstsitz

Landratsamt Landkreis Leipzig

Geschäftsstelle Gutachterausschuss

Leipziger Str. 67 I 04552 Borna

Tel.: 03433 241 - 1401

Fax: 03437 984 - 7101

Öffnungszeiten

Dienstag

08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr

Donnerstag

08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

Freitag

08.30 - 12.00 Uhr

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