(Verordnung (EU) 2016/679, Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO)
Der Antragsteller ist gemäß §34 Abs. 1 und 2 StVG und §13 KraftStG zur Abgabe der entsprechenden Angaben verpflichtet. Diese Daten werden nur in dem Umfang erhoben und verarbeitet, welcher zur Zulassung des Fahrzeugs/Zuteilung des Kennzeichens/Überwachung von Fahrzeugen erforderlich ist. Die Speicherung/Übermittlung und Löschung der Daten erfolgen gemäß §§30, 31, 32, 33, 35, 36, 44 und 45 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Die Informationen zum Datenschutz – insbesondere zu den Informationspflichten bei der Erhebung personenbezogener Daten nach dem Artikel 13 DSGVO werden Ihnen im Internetauftritt des Landratsamtes Bautzen unter www.landkreis-bautzen.de oder bei Bedarf in jeder Außenstelle der Zulassungsbehörde Bautzen bereitgestellt.