Bewerbung als Jugendschöffe

Hinweise

Der Landkreis Bautzen sucht für  die Amtsperiode 2024 bis 2028 ehrenamtliche Jugendschöffen  für die Amtsgerichte Hoyerswerda, Kamenz und Bautzen.

Die Bewerbungsfrist endet am 06.04.2023.

Da Ihre Unterschrift erforderlich ist, bitten wir Sie das Pdf-Dokument in einem weiteren Schritt auszudrucken und an uns zu senden.

Weitere Auskunft erhalten Sie im Jugendamt

telefonisch unter (03591) 5251 51001

oder per E-Mail an jugendhilfeplanung@lra-bautzen.de

  • Bürgerinnen und Bürger, die im Landkreis Bautzen und im Bezirk des jeweiligen Amtsgerichtes wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sind
  • deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen
  • Personen, die erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind
  • Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann,
  • hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige
    (Richter, Rechtanwälte, Polizeivoll-zugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener
  • Personen, die als hauptamtlicher oder informeller Mitarbeiter der Staatsicherheit der Deutschen Demokratischen Republik tätig waren

Das müssen Sie nicht. Der Online-Assistent hilft Ihnen aber dabei, alle Daten richtig zu erfassen. Sie müssen das Formular im Nachgang nur noch ausdrucken,  unterschreiben und per Post an die aufgedruckte Adresse senden

Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie auf diesen Service verzichten möchten, können Sie den Antrag auch ausdrucken, indem Sie hier auf die Schaltfläche "Drucken" klicken.

Ihre persönlichen Daten

Die gesetzlich notwendigen Daten werden veröffentlicht, wenn Sie vom Jugendhilfeausschuss auf die Vorschlagsliste für Jugendschöffen gewählt werden.
Von Ihrer Anschrift wird nur der Wohnort mit PLZ und von Ihrem Geburtsdatum nur das Jahr veröffentlicht.

weitere Auskünfte
Im Fall der Wahl

Der Schöffenwahlausschuss ist an diesen Wunsch nicht gebunden.